[Bayern] etwas Haarspalterei: kann der Hundeplatz zugleich Jagdrevier sein?

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Du verschießt Kartuschenmunition, die hat entsprechend der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 WaffG kein Geschoss, deswegen greift die Ausnahme mit den 7,5 Joule nicht, der Rest passt ja sowieso gar nicht.
Schon klar, dass das nicht wirklich einleuchtet, so ist das aber mit den Juristen:)
dann darf ich zwar mit ner Flinte keine Platzpatronen abfeuern aber normale Schrotpatronen???
 
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Gelöschtes Mitglied 26188

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als ich eben mit Platzpatronen und einer Flinte auf den Hundeplatz gefahren bin um dort Jagdhunde-Training mit Schuss zu machen (das dürfen wir - ist abgeklärt!) hab ich mir überlegt, ob die Flinte nun in einer verschlossenen Tasche transportiert werden muss, oder ob ich sie ungeladen und von der Munition getrennt, aber offen auf dem Rücksitz legen darf??? Jagdhundeausbildung ist Jagdausübung, also müsste doch die Fahrt zum Hundeplatz mit der Fahrt ins Revier gleichzusetzen sein, oder?


Wenn der Hundeplatz in Deinem Jagdrevier liegt, ist es in Ordnung, soweit das kein befriedeter Bezirk ist. Oder aber Du hast für das Revier, in dem der Hundeplatz liegt, einen Begehungsschein bzw. eine sonstige Jagderlaubnis. Ansonsten wäre die Hundeausbildung als unerlaubte Jagdausübung quasi (versuchte) Jagdwilderei und damit strafbar gem. 292 StGB. Die erleichterten Transportvorschriften gelten nur für Fahrten hin /zurück zur/von der Jagdausübung, wenn Du das Jagdausübungsrecht hast.
 
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Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
Weil ich Paragraf 292 StGB gelesen habe und weil keiner der dortigen Tatbestände einschlägig ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html

Wilderei erfordert, dass man Wild nachstellt, es fängt, es erlegt oder es sich oder einem Dritten zueignet. Nichts davon passiert im Rahmen der Hundeausbildung.

Im Rahmen einer Jagdhundeausbildung "könnte" man aber. Im Übrigen kenne ich das Gesetz auch und ich würde mir hier keine Ausschließlichkeit verordnen. Ich bezog mich im Faden bzw. bei der Argumentation aber ausdrücklich auf die jagdliche Hundeausbildung. Einen Jagdhund kannst du prinzipiell immer ausbilden. Was jemand in einem fremden Revier dann tatsächlich für Absichten hegt. Solang jemand "Gehorsamkeitsübungen" macht, die bei jedem Hund als normal angesehen werden dürfen, ist das sicher was Anderes und da brauchst auch niemanden fragen.
 
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Na da bin ich jetzt mal auf ein praxisnahes Beispiel gespannt, wie man im Rahmen der Jagdhundeausbildung Wilderei begeht. Wenn ich mit meinem Hund Apportierübungen mache, Freiverlorensuche trainiere oder künstliche Schweissfährten ausarbeite, erfülle ich keinen der genannten Tatbestände.

Es ist zwar verboten, möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit nach den jeweiligen LJG und der Pächter kann mich auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Wilderei ist aber eben nicht jeder rechtswidrige Eingriff in fremdes Jagdwahrnehmungsrecht, sondern nur die in 292 StGB genannten Fälle.
 
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Gelöschtes Mitglied 23774

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Na da bin ich jetzt mal auf ein praxisnahes Beispiel gespannt, wie man im Rahmen der Jagdhundeausbildung Wilderei begeht. Wenn ich mit meinem Hund Apportierübungen mache, Freiverlorensuche trainiere oder künstliche Schweissfährten ausarbeite, erfülle ich keinen der genannten Tatbestände.

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Wenn dein Hund aber dann bei der Freiverlorensuche hinter einem Kitz her ist oder bei der Apportierübung einen Junghasen bringt wirds problematisch ;)
 
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Nö, wird es nicht. Wilderei erfordert Vorsatz. Nochmal: nicht erlaubt, rechtlich problematisch, aber keine Wilderei.
 

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