Also nehmen wir mal an, der Hund würde hinter einem Stück Rehwild abgehen oder einen Junghasen bringen, dann habe ich kein Wild erlegt, kein Wild gefangen und mir kein Wild zugeeignet. Bliebe nur die Tatbestandsvariante des Nachstellens, wobei die nicht nur einfachen Vorsatz, sondern Erlegungsabsicht erfordert (strittig, aber herrschende Meinung) und die wird schon durch das Nichtvorhandensein einer Waffe entkräftet. Im übrigen muss ich mich nicht entlasten, sondern der Staat müsste meinen Vorsatz nachweisen. Und bitte nicht verkennen: Jagdhundeausbildung in einem fremden Revier ist nicht erlaubt und zieht durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich. Nur Wilderei ist es eben nicht.