Ich hab' mal meine bescheidenen Schwedischkenntnisse hervorgekramt und einen Übersetzungsversuch gewagt:
Die Lizenzjagd auf Wolf und andere Raubtiere verstößt nicht gegen EU-Gesetzgebung. Das hat jetzt das höchste EU-Gericht (=EUGH?!?, anm.) in einem Urteil zur finnischen Wolfsjagd festgestellt, welches auch wegweisend für die Wolfsjagd in anderen EU-Ländern ist.
Generell gesprochen kann wir sagen dass wir grünes Licht für die Lizenzjagd auf Großraubtiere bekommen haben, wenn gewisse grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind, sagt Gunnar Glöersen, der Raubtierexperte der schwedischen Jägervereinigung.
Die Fragestellung an das EU-Gericht war, ob die finnische Wolfsjagd „stamvårdande“ (kenn‘ ich leider nicht, finde ich auch im Wörterbuch nicht; ev.: Bestandserhaltend?!?) betrieben werden kann und illegale Jagd verhindert werden kann. Das Gericht stellt nicht fest, dass die geprüfte Jagd alle Kriterien erfüllt und auch günstige Effekte für Beschluss um die Jagd aufweist (sorry, hier stehe ich ein wenig an. Der Satz kann alles heißen. *schulterzuck*).
Der Schlusssatz endet damit, dass sich die Jagd sich innerhalb der Verwaltung (wir würden sagen: „Management“, anm.) der Wölfe bewegen muss.
Das EU-Gericht folgt damit im Großen und Ganzen dem vom EU-Generalanwalt gesagten und vom höchsten schwedischen Verwaltungsgericht vorher beschlossenem.
- Das beinhaltet auch, dass zukünftige Beschlüsse zur Lizenzjagd auf Wölfe länger und umfassender werden (müssen). Aber es ist auch ein Vorteil, dass wir in Schweden bereits wissenschaftlich weitaus besser unterlegte Beschlüsse haben, sagt Gunnar Glöersen.
Das Urteil berührt auch andere Teile von großem Interesse. Unter anderem beantworten das Gericht, dass die Jagd auf den Wolf und andere Raubtiere soziale und kulturelle Bedürfnisse zu berücksichtigen hat, ebenso wie regionale und lokale Eigenheiten.
Jagt auf Wölfe und andere Raubtiere kann genehmigt werden, wenn es keine andere geeignete Lösung gibt und die Jagd nicht den günstigen Erhaltungszustand beeinträchtigt.
- Wir haben eine Übersetzung der Direktive bekommen, mit der wir uns absichern können. Nun erwarten wir auch, dass die EU ihr Vertragsverletzungsverfahren, das seit 2011 im Laufen ist, zurückzieht, sagt Gunnar Glöersen.