Ev. Eingriff in fremdes Jagdrecht, Verstoß gegen das Jagdgesetz, Verstoß gegen EU und Bundesrecht

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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
https://www.maz-online.de/Brandenburg/Kleiner-Waschbaer-im-Landtag-Gefangen-und-wieder-ausgesetzt


§ 5
Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd

(1) ...
(2) ...

(3) In befriedeten Bezirken kann die untere Jagdbehörde dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Jagdausübungsberechtigten eines angrenzenden Jagdbezirkes oder deren Beauftragtem bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf eine bestimmte Zeit gestatten. Antragsberechtigt ist der Grundeigentümer oder dessen Beauftragter.

§ 42
Aussetzen und Ansiedeln von Tierarten



(1) Das Aussetzen von Wild in der freien Natur ist unzulässig. Das Aussetzen von Wild zum Zwecke der Wiedereingewöhnung, der Ansiedlung oder Wiederansiedlung in der freien Natur ist nur zulässig, wenn es der Artenvielfalt und einem intakten Naturhaushalt dient und nachteilige Folgen weitestgehend ausgeschlossen sind. Es bedarf der Genehmigung. Das für das Jagdwesen zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit und die Voraussetzungen der Genehmigung zu regeln. Bis zum Erlass dieser Rechtsverordnung ist die oberste Jagdbehörde Genehmigungsbehörde.
(2)...
(3) Das Ansiedeln von Wildarten fremdländischer Herkunft, die zur Faunenverfälschung in der Bundesrepublik Deutschland beitragen, ist nicht gestattet.




https://www.bmu.de/themen/natur-bio...ler-artenschutz/invasive-gebietsfremde-arten/

https://neobiota.bfn.de/grundlagen/rechtlicher-rahmen.html

Herzlichen Glückwunsch!


CdB
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Das überlass ich den Anscheissern vom Dienst, ich hab die Tierrettung angeschrieben und um Klarstellung gebeten.

Ich habe den Verein vor einigen Jahren kennengelernt und die Jungs und Mädels haben auf mich keinen "verstrahlten" Eindruck gemacht.

Darum erst den ersten Schritt dann den Zweiten.


CdB
 
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M.E. hat das nichts mit Aussetzen und/oder Ansiedeln zu tun. Ein dort vorkommendes Wildtier wurde an einen anderen Ort in der Nähe verbracht, unerheblich ob Neozoe oder nicht, selbst der JAB hätte keine "Pflicht" gehabt den Waschbären zu erlegen. Ist übrigens nicht meine persönliche Meinung, ich gehöre eher zu den Vertretern Raubild kurz zu halten und insbesondere invasive Arte mit Nachdruck zu bejagen.

Ggf. ist das unbefugte Jagdausübung (Nachstellen und Fangen), das wars aber auch.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

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Aussetzen (ohne Genehmigung) ist eine OwiG. Wo der WB herkommt ist dabei sowieso fraglich.
Er wurde per Hand gefangen, was auch darauf hinweisen könnte, dass er evtl. ein zahmer Bursche ist.
 
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Aussetzen (ohne Genehmigung) ist eine OwiG. Wo der WB herkommt ist dabei sowieso fraglich.
Er wurde per Hand gefangen, was auch darauf hinweisen könnte, dass er evtl. ein zahmer Bursche ist.

...............oder an Staupe erkrankt war.
Gesunde Waschbären in dem Alter beißen ganz heftig um sich. Den fasst niemand an, auch nicht mit Handschuhen.
 

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