Fahrbare Kanzel

G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Mit einer roten Nummer oder einem Kurzzeitkennzeichen geht das schon.
Wichtig ist aber, das der Anhänger technisch i.O. sein muss. (Licht, Bremse, Reifen, ...)

Zudem darf die Ladung mit dem Anhänger nicht verschweißt sein, sonst ist sie ein Teil des Anhängers. Der Ansitzbock wird nur mit dem Anhänger verschraubt oder verspannt. Die Schrauben dienen also zur Ladungssicherung. Beim Transport MUSS entsprechendes Werkzeug zum lösen der Schrauben mitgeführt werden.

Sind es nur ein paar Kilometer bis ins Revier, ist das Risiko bei entsprechender Fahrweise kalkulierbar. Ein nachfolgendes Auto ist dabei obligatorisch.

Ansonsten den Anhänger auf einen weiteren / größeren Anhänger stellen und somit regelkonform transportieren. Dabei auf die max. Höhe von 4 Meter (?) achten.

Dieser Anhänger ist zwar nicht verkehrssicher, steht aber inzwischen im 5 Kilometer entfernten Revier meines Kumpels.
Die wenigsten haben eine Rote nummer.
Hilft bei eigenkonstruktionen auch nicht.
Korrektur: Seit neuem braucht man auch für das Kurzzeitkennzeichen TÜV.
 
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Mein Kenntnisstand:
Wenn der Anhänger eine Zulassung hat und angemeldet ist, gilt alles als Ladegut, solange es nicht fest verbunden ist. Das heißt, man kann aufladen was man will, solange es hinsichtlich Gewicht und Ausmaß die zulässigen Werte für den Straßenverkehr nicht überschreitet.
Verliert der (offene) Anhänger seine ursprünglichen Zulassungsmerkmale, ist eine TÜV-Überprüfung erforderlich.
Knackpunkte können z.B. Wind sein, aber auch zugelassene Kleinlaster oder LKW werden immer wieder vom Wind umgeworfen.
 
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Wenn der Anhänger eine Zulassung hat und angemeldet ist, gilt alles als Ladegut, solange es nicht fest verbunden ist. Das heißt, man kann aufladen was man will, solange es hinsichtlich Gewicht und Ausmaß die zulässigen Werte nicht überschreitet.


Stimmt genau, bei uns wurde ein altes Wohnwagengestell eingekürzt, Bremse und anderes unnötige Zeug weggescnitten und darauf eine Kanzel verschraubt.
Poröse abgefahrene Reifen sind auch kein Problem.

Damit darf man auf keinen Fall auf die Straße.
Ob man es am Sonntag morgen und 4.oo Uhr trotzdem riskiert 3 km zu fahren, muß jeder selber wissen.
Wenn die Rennleitung das sieht, wirds übel.

Deshalb nimmt der "Hirsch" das Teil mit dem Frontlader auf den (Trecker) Anhänger und im Revier wieder runter.
Bei der kurzen Entfernung spielt es auch keine Rolle, das Trakoren nicht sooo schnell sind.

Remy
 
M

MeierHans

Guest
Die meisten fahrbahren die ich kenne sind Eigenkonstruktionen. Ne Achse und drauf aufgebaut.
Mit TüV oder Versicherung ist da nichts.

Ja. Ist so.
Ich habe lediglich einen Weg beschrieben, es besser zu machen.

Man nutzt den Hänger den man (meistens) ohnehin hat und konstruiert die Kanzel so, das man diese einfach verfahren und an beliebiger Stelle absetzen kann und sich dabei nicht in irgendwelche Grauzonen begibt.
 
P

Parabuteo

Guest
Auch bei Einachser hinter 20Klamotten-Trecker mit grüner Nummer? Wär mir neu.
 
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Gar so viel braucht es für eine fahrbare Kanzel nicht.
An einen normalen Hänger zwei Heckstützen dran, fertig ist die fahrbare Kanzel.

Da ist der Hänger gerade zum Heutransport aufgerüstet:

33224644rn.jpg


Bei Verwendung als mobile Kanzel kommt noch die Plane oben drauf und der Heckteil der Plane wird hochgerollt. Den Hänger auf den Stützen waagrecht ausgerichtet, dann noch den Raguzer rein gestellt, fertig ist die fahrbare Kanzel.
 
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Gar so viel braucht es für eine fahrbare Kanzel nicht.
An einen normalen Hänger zwei Heckstützen dran, fertig ist die fahrbare Kanzel.

Da ist der Hänger gerade zum Heutransport aufgerüstet:

33224644rn.jpg


Bei Verwendung als mobile Kanzel kommt noch die Plane oben drauf und der Heckteil der Plane wird hochgerollt. Den Hänger auf den Stützen waagrecht ausgerichtet, dann noch den Raguzer rein gestellt, fertig ist die fahrbare Kanzel.


Soweit super, DEN läßt Du aber nicht im Revier stehen !

Remy
 
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Einfachste ist ein alter Traktoranhänger. Der braucht weder eine Zulassung, noch TÜV. Nur ein 25km/h Schild und das Kennzeichen der Zugmaschine (bzw. von einer des Halters). Ist der Hänger vor 1961, reicht ein Typenschild, für neuere muss eine allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen... Darf auch ein alter Autoanhänger sein, die Kupplung spielt keine Rolle.

Und schon darf ich den Anhänger, sofern die Lichter gehen und es keine sonstigen Sicherheitsbedenken gibt, auf der Straße bewegen. Es gibt nichtmal eine maximale Höhe...

Braucht natürlich eine Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine, hinterm Jeep geht das nicht.
 

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