Fahrzeugkontrolle

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30 Nov 2011
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Moin Foristi,

ich habe eben folgenden Hinweis auf der Seite eines Schiessstandbetreibers gefunden...

Ich frage mich gerade ob das nun richtig wäre oder nicht im Falle eines Falles?


WaiHei
 
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Servus, diese Aussage habe Ich bei unserem Schießstand in einem Gespräch unter den Schützen schon mal gehört. Mich interessiert das auch wie die Rechtslage da aussieht...

Gruß
Tannenzapfen
 
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22 Mai 2011
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absoluter Schwachsinn !
Wenn bei einer Kontrolle gefordert....... dann Forderung nachkommen !!!! Wo ist das
Problem, oder meinst du die Polizei fährt mit Dir nach Hause, damit Du denen da die Waffe zeigen kannst ? tzzzzzz...... Sachen gibt es ! :25: :25: :25: :25: :25: :25: :25: :25:

Außerdem wäre es Handeln auf Anordnung !!!
Anders sieht es aus, wenn man einem Bekannten die Waffe zeigen würde, ausserhalb oben
erwähnter Örtlichkeiten.
 
A

anonym

Guest
Moin,

ich halte es für Blödsinn. Warum sollten sich die Polizisten vertrösten lassen ?


achtundneuziger
 
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Alleine der Wortlaut mit der "tatsächlichen Gewalt" ist schon Schwachsinn hoch drei.
Bei einer Fahrzeugkontrolle sieht der Polizist, wenn es ihn denn überhaupt interessiert, die entsprechenden Berechtignungspapiere und sonst nichts.
 
A

anonym

Guest
Schwachsinn.

Keine Ahnung - und ein Schild darüber gemalt.
 
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Mir kommt das Schild ein bisschen hysterisch vor. Mir kann doch keiner einen Vorwurf machen, wenn ich bei einer Fahrzeugkontrolle auf Bitten/Anforderung eines Polizeibeamten das Futteral öffne und ihm die ungeladene Waffe - selbstverständlich unter Beachtung aller gelernten Sicherheitsaspekte - zeige.
 
A

anonym

Guest
Berlinger schrieb:
Mir kommt das Schild ein bisschen hysterisch vor.

Wahrscheinlich kann man das Schild im Forum gar nicht richtig lesen.. :15:
Da gehört eine Menge Bierdunst dazu sowas zu schreiben. Und der muß wohl auch zwischen Auge und Schild wabern damit alles passt. :32:

Auf dem Schießstand schießen sie wohl auch den berühmten Österreichischen Revolver.
Das ist einfach NUR HOHL. :22: :evil: :22:
 
A

anonym

Guest
@Kuno

Ich weiss zwar nicht, wie du darauf kommst, das ( wenn er sich dafür interessiert ! ) du nur die Papiere vorzeigen musst...
Was machst na, wenn der Polizist die Waffe sehen will, um die Waffennummer mit der WBK ( bzw Leihschein, wenn´s ned die eigene Wumme ist ) zu vergleichen ? oder zu sehen, das vielleicht NUR unterladen ist, anstelle entladen, oder so komische Lichtquellen montiert sind ?

Ich glaube nicht, dass DU da lange diskutierst....

Wenn ein Polizist das sehen will: Schloß dran, aufmachen, überprüfen der Nummer, Ladezustand ( Transport, oder Führen sind zwei Paar Stiefel ! ) dann wird er das dürfen...
 
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Bei mir is die Kontrolle jetzt ne knappe Woche her. Wurde angehalten, man sah die Waffen, bat mich um die Papiere dann musste ich die Waffen vorzeigen, Nummernvergleich und gut war es! Ich glaube ich hätte mehr Probleme gehabt wenn ich sie nicht hätte zeigen wollen.

Und mal ehrlich: Wer soll einen den anschei§en?? DerPolizist der sagt man soll die Waffen vorzeigen?? Oder der kleine grüne Waidmann der bei der Kontrolle im Gebüsch sitzt?? Wo kein Kläger - da kein Richter........

So und nu können wir uns alle wieder wichtigeren Themen zuwenden als so nem völlig Hirnrissigen schild das irgendeiner mal im Anflug von geistiger Umnachtung gepinselt hat :16:

btw: Ich hatte KEIN Schloss am Koffer und es war völlig in Ordnung!!
 
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blutiger Anfänger schrieb:
Bei mir is die Kontrolle jetzt ne knappe Woche her. Wurde angehalten, man sah die Waffen, bat mich um die Papiere dann musste ich die Waffen vorzeigen, Nummernvergleich und gut war es! Ich glaube ich hätte mehr Probleme gehabt wenn ich sie nicht hätte zeigen wollen.

Und mal ehrlich: Wer soll einen den anschei§en?? DerPolizist der sagt man soll die Waffen vorzeigen?? Oder der kleine grüne Waidmann der bei der Kontrolle im Gebüsch sitzt?? Wo kein Kläger - da kein Richter........

So und nu können wir uns alle wieder wichtigeren Themen zuwenden als so nem völlig Hirnrissigen schild das irgendeiner mal im Anflug von geistiger Umnachtung gepinselt hat :16:

btw: Ich hatte KEIN Schloss am Koffer und es war völlig in Ordnung!!

Das war bestimmt auch nicht nötig, denn Du hast ja auch geführt, im Zusammenhang mit der Jagd; wie man übrigens immer führt im Zusammenhang mit der Jagd, sollte man mal von der Polizei danach gefragt werden. Auf dem Weg vom Revier - auf den Weg ins Revier, fertig ist die Laube.

}:-\
P
 
A

anonym

Guest
Stauernjager schrieb:
Ich weiss zwar nicht, wie du darauf kommst, das ( wenn er sich dafür interessiert ! ) du nur die Papiere vorzeigen musst...
Was machst na, wenn der Polizist die Waffe sehen will, um die Waffennummer mit der WBK ( bzw Leihschein, wenn´s ned die eigene Wumme ist ) zu vergleichen ?

Um nichts Anderes gehts ja. :idea: Schauen ob die Waffe legal ist. Also: Nummer mit Nummer vergleichen.
Erschließt sich aber den "ganz Schlauen" nicht immer anscheinend.
Und dann kommen solche "Experten-Schilder" dabei raus. Die Aussage was "Polizisten dürfen" ist dabei schon so grob dass es wieder ein echter Brüller ist. :18:
 
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wonach fragt ein Cop, wenn er möglichst unauffällig den Kofferraum kontrollieren will? nach dem Geodreieck und Verbandskasten.
Transportiert man also diverses Spielzeug dort, sollte man die genannten Utensilien im Fahrzeuginneren haben.
:!:
 

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