Falle für Wölfe die sich Nutztieren in "unlauterer" Absicht nähern vs. zufällige Entnahme mit Sondergenehmigung.

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es gibt ja Vorschriften wie so ein Herdenschutzzaun aussehen muss, aber es soll ja vorkommen das trotz Vorschrift dieser Schutzzaun von Wölfen überwunden wird. Mein Gedanke dazu wäre äußerer Schutzzaun nach Vorschrift, innerer Schutzzaun nach 2x Vorschrift und im Zwischenbereich (2-3m Abstand zwischen den Zäunen) ein paar Fallen aufstellen. Selbstverständlich Lebendfangfallen.
Falls das möglich wäre und es auch Fallen gibt die ein Wolf annimmt, hätte man gleich den Richtigen und müsste nicht über Alibi Freigaben 3 Stück Entnehmen bis dann Nummer GX-XYZ zufällig dabei ist. Dann könnte man den Wolf auch in irgendwelche Wolfsgehege oder Zoos vermitteln und hätte damit auch eine bessere Akzeptanz in der "Bevölkerung". Ich meine die normalen Bürger die ihre 7 Sinne beisammen haben und nicht die Hardliner.
 
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dann halt Exitus, zumindest hat man dann den Richtigen bzw. alle die, die Schutzmaßnahmen überwinden. Ob ein Lerneffekt eintritt weiß ich nicht, aber das Überwinden von Schutzmaßnahmen kann auch nicht mehr weitergegeben werden.
 
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...zumindest hat man dann den Richtigen...
Mit den Richtigen ist das so eine Sache...

Sitze neulich an einer Douglasien Dickung.
Da drin ist richtig gut geschält.
Es treten bei bestem Licht 2 Alttiere mit Schmaltieren und Kälbern aus.
Ich habe nicht geschossen weil ich nicht wusste welches von den Kälbern oder Schmaltieren da geschält hatte.
Man will ja schließlich nichts falsch machen und "den Richtigen" entnehmen....:unsure:
;)
 
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ElCaracho

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Ich empfehle WBRF aus mindestens 60er Betonrohren.....;););):cool::cool:

Das wird bestimmt ein großer Fangerfolg, wenn man versucht den Wolf nochmal in eine Falle umzuleiten, wenn er beim Überwinden des ersten Zauns sein Ziel bereits vor Augen hat :p
 
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Das wird bestimmt ein großer Fangerfolg, wenn man versucht den Wolf nochmal in eine Falle umzuleiten, wenn er beim Überwinden des ersten Zauns sein Ziel bereits vor Augen hat :p
Vielleicht nicht umleiten sondern leiten.....nach Prinzip Mäuseburg in groß :) Eine als Durchlass getarnte Falle im inneren Wildschutzzaun.
Sollte man sowas schon im äußeren Schutzzaun einbauen, könnte das ja eher wolfsrechtliche Probleme geben. Ich weiß auch nicht ob es überhaupt zulässig wäre, war nur mal so ein Gedanke den ich teilen wollte.
 

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