[Brandenburg] Falle Wohngebiet zulässig

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Hallo, google war nicht wirklich ergiebig und in der djv Tabelle war k.a.. Frage ist wie ein „Hauseigentümer“ der Besucher im Trockenbau/ Zwischendecke hat eine Falle aufstellen lassen darf. Wildart unbekannt. Wildkamera erfolglos- schwierige Situation. Wer darf was und wo muss ggf. Was beantragt werden. Könnten auch Bilche sein aber wohl sehr nerviges kratzen am Trockenbau. JS habe ich aber eine Antwort traue ich mir nicht ohne Quelle zu. Gruss und Danke
 
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Hallo, google war nicht wirklich ergiebig und in der djv Tabelle war k.a.. Frage ist wie ein „Hauseigentümer“ der Besucher im Trockenbau/ Zwischendecke hat eine Falle aufstellen lassen darf. Wildart unbekannt. Wildkamera erfolglos- schwierige Situation. Wer darf was und wo muss ggf. Was beantragt werden. Könnten auch Bilche sein aber wohl sehr nerviges kratzen am Trockenbau. JS habe ich aber eine Antwort traue ich mir nicht ohne Quelle zu. Gruss und Danke
Formloser Antrag an UJB.
(Habe das für 4 Grundstücke)
 
G

Gelöschtes Mitglied 26340

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Antrag auf Jagd im befriedeten Bereich bei der unteren Jagdbehörde stellen.
 
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Mit Schiesserlaubnis vor Ort oder mit Fahrt in ein Revier? Transport wäre damit auch beantragbar?
 
G

Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Ich habe die Erlaubnis Waschbären und anderes Raubwild*, das Jagdzeit hat, mit der Falle zu fangen und mit kleinkalibriger Waffe zu erlegen. Natürlich unter Beachtung §22 (4) BJagdG und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, insbesondere Kugelfang. Formlose Streckenmeldung an die UJB, zwecks Erfolgskontrolle.

Voraussetzung des Ganzen ist ein gültiger Jagdschein, bzw. die Benennung eines Jägers mit gültigem Jagdschein.

* grad nochmal nachgeschaut: Die Genehmigung erstreckt sich auch auf "Beifängen von Wildarten", wenn sich also ne Sau in die Kastenfalle verirrt 🤷🏻‍♂️.
 
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Danke! Das ging schnell. Rufe die UJB am Montag mal an. Klingt erstmal alles besser als befürchtet.
 
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Ist eigentlich bei allen Anträgen, die ich kenne, auch ohne extra Beantragung, genehmigt worden.
Ich kümmere mich seit vielen Jahren um die Fallenjagd (überwiegend Waschbären) in befriedeten Bezirken bei uns. Erlaubnis zur Fallenjagd über die UJB ist gar kein Problem, muss aber der Eigentümer stellen und auch bezahlen. Gültigkeit bei uns immer bis 31.12. egal wann gestellt. Schießerlaubnis darf die UJB m.m.n. gar nicht (alleine) erteilen! Hier müssen die Ordnungsbehörden (Polizei) mit einbezogen werden. Wir haben uns darauf geeinigt das generell keine Schießerlaubnis erteilt wird für Privatpersonen, sondern gefangene Tiere ausschließlich auf einer nicht befriedeten Fläche erlegt werden dürfen. Wenn ich mich recht erinnere war das aus Versicherungstechnischen Gründen, da mich ja der Landkreis bestellt hat und ich somit für den Landkreis "arbeite" (ehrenamtlich) - aber in keinem Angestelltenverhältnis stehe mit dem LK. Für mich auch gar kein Problem, da ich mehrere Reviere in unmittelbarer Nähe zur Verfügung habe, wo ich "das" machen darf.

An den Treadstarter:
Was ist bei dir rausgekommen?
 
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Gelöschtes Mitglied 26340

Guest
Wie gesagt, bei allen Anträgen auf Jagd im befriedeten Bezirk (Waschbär mit Falle), die ich kenne und jagdlich betreue, war das Abfangen mit kleinkalibriger Waffe inkludiert. Die Gültigkeit variiert und ist nicht auf das Jagdjahr oder das kalendarische Jahr bezogen.
 
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