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- 16 Mrz 2008
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Waidmannsheil !
Darf man während der Brut- und Setzzeiten in Niedersachsen eine Kastenfalle fängisch stehen haben (auf Jungfuchs, Jungmarderhund, etc.) oder ist das ein Verstoß gegen das BJagdG oder eine andere Vorschrift ?
In meinen Unterlagen des Fallenlehrgangs finde ich leider nichts.
§22, Abs. 4 BJagdG steht dem meiner Meinung nach NICHT entgegen.
Gruß, WB
Darf man während der Brut- und Setzzeiten in Niedersachsen eine Kastenfalle fängisch stehen haben (auf Jungfuchs, Jungmarderhund, etc.) oder ist das ein Verstoß gegen das BJagdG oder eine andere Vorschrift ?
In meinen Unterlagen des Fallenlehrgangs finde ich leider nichts.
§22, Abs. 4 BJagdG steht dem meiner Meinung nach NICHT entgegen.
Gruß, WB