Fallwild an Straßen und Bahnschienen

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Moin

Bei unserem Nachbarn liegen 3 Überläufer neben den Bahnschienen. Wer ist da verantwortlich die zu entsorgen ?

Dem Nachbarn ist es egal, mir erstrecht.

Wer ist da in der Pflicht ?
 
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Ich würde beim DB Stördienst oder der Bundespolizei anrufen und den Sachverhalt melden.
Das Unfallwild würde ich durch die DB räumen lassen.
Zählt meiner Meinung nach zum Gleisbereich und die Bahn selbst schreibt einen ausreichenden Abstand von Bahnanlagen vor, das Betreten ist verboten.
 
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Niemand ist in der Pflicht. Es besteht keine Aneignungspflicht. Das Entfernen von Fallwild ist eine freiwillige Leistung der Jäger.
 
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Moin

Bei unserem Nachbarn liegen 3 Überläufer neben den Bahnschienen. Wer ist da verantwortlich die zu entsorgen ?

Dem Nachbarn ist es egal, mir erstrecht.

Wer ist da in der Pflicht ?

Der für den Bahnverkehr zuständige Baulastträger da nach
§6 BJagdG auf nicht zum Jagdbezirk gehörenden Flächen - gilt auch für befriedete Flächen - die Jagd ruht.
 
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Zuständig ist der Strassenbaulastträger, also Strassenmeisterei oder die Bahn.
Bei uns ruft die Polizei an und meldet den Wildunfall. Mit der Bahn ist das bei uns so, der Lokführer muss bei einem Unfall den Zug stoppen und auf Beschädigungen kontrollieren und meldet es dem Fahrdienstleiter. Wenn das Stück lebt, ruft der Fahrdienstleiter bei uns den zuständigen Jäger an und es wird abgeklärt was weiter unternommen wird. So ist das bei uns mit Fahrdienstleiter und Polizei abgesprochen und klappt im grossen und ganzen seit Jahren sehr gut.

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Hier lag das Fallwild auf der Strecke, etwas andere Konstellation also.
Hat die Bahn dann selbst gemacht.
War in meinem Nachbarrevier.
 
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16 Jan 2016
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Den Anwalt im Kurs habe ich die gleiche Frage gestellt.
Antwort: dem Grundstückseigentümer. Also in dem Fall die DB.
Bei der Bundesautobahn ist währe es ähnlich. Da gehört das Wild dem Bund bzw. wird von der Straßenmeisterei entsorgst.

Wenn du es dir aneignen würde wäre es also eigentlich Wilderei. Wobei eine Anzeige wohl doch sehr unwahrscheinlich ist.
 
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26 Jul 2005
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Ich werfe mal Schlagworte in den Raum.... :p

- Aneignungsrecht
- Betretungsverbot Autobahn / Gleiskörper
- Abfallrecht

Insofern sehe ich den Straßenbetriebsdienst in der Pflicht (Bahn analog). Wobei im Falle z. B. einer Trophäe dem JAB ein Aneignungsrecht zusteht.

Liegt Fallwild auf einem Acker oder Wiese oder sonstwo (nicht Straße oder Bahn) ist der Eigentümer entsorgungspflichtig.
 
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29 Mai 2015
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Hier mal ein Link in dem die Rechtslage für Bayern geschildert wird, das gilt meiner Kenntnis nach bundesweit.

https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/assets/7/2/leitfaden_lf_124.pdf

Ausserhalb der Verkehrssicheerungspflicht die bei den Behörden (Bahngleise: Bundesgrenzschutz) liegt kann das Stück vergammeln da Wild nicht der entsprechenden EU Richtlinie zur Entsorgung unterliegt. Ausnahme ist eine entsprechende Anordnung des LRA (bei Vogelgrippe, Schweinepest etc.) dann liegt die Verantwortung beim Grundstückseigentümer (oder Polizei, Strassenmeisterie, BGS etc.).

Es kann noch zusätzliche Regelungen geben. Wir haben uns in unserem Landkreis z.B. als Jäger dazu vertraglich verpflichtet das Fallwild zu entsorgen, dafür wurde die Jagdsteuer abgeschafft. Eine allgemeine Aneignungspflicht besteht jedoch nicht, sollte hier die Jagdsteuer wieder eingeführt werden muss sich die Polizei und Straßenmeisterei wieder kümmern. In anderen Landkreisen macht die Jägerschaft das freiwillig aber immer ohne gesetzliche Verpflichtung.
Ob das vergammeln lassen von Fallwild in Sichtweite von Ortschaften oder Strassen einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis zuträglich ist sei mal dahingestellt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Reden wir von Fallwild oder Unfallwild?
Ich räume doch kein Fallwild weg, welches mein Hund irgendwo findet und entsorge das womöglich noch.
Zur Klarstellung: Ich habe kein Schwarzwild im Revier.
 
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Musst du ja auch nicht, niemand muss das. Einfach für die Aasfresser liegen lassen.
 

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