Falsche Bewertung bei der Jugendsuche, wie kann man sich wehren?

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Meine Frau führt einen erstklassigen DL als Erstlingsführerin zur Jugendsuche.
Alle gezeigten Arbeiten waren 10, wenn nicht sogar mit 11 zu bewerten.
Da wir mit der Hündin in die Zucht gehen wollen, ist jeder Punkt wichtig für sie.
Kurz vor der Prüfung wurde der Arbeitsgruppe mitgeteilt, das die Wertungsnote 11 oder 10 grundsätzlich nicht vergeben wird.
Wie kann man sich dagegen wehren?
 
G

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Guest
Nicht teilnehmen und beim JGHV Beschwerde einlegen?
 
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Wenn mir ein Prüfer sowas vorher sagen würde, wäre mein nächster Weg zurück zum Auto. Und dann melde ich mich bei einer anderen Prüfung an.
Mit dem anmelden an einer anderen Prüfung ist dieses Jahr coronabedingt sehr schwer. Und wie in früheren Jahren einfach mal beim JGHV Tecklenburg führen geht auch nicht mehr, da der Verein seine Prüfungen und die Anzahl der Prüflinge heruntergefahren hat.
 
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Meine Frau führt einen erstklassigen DL als Erstlingsführerin zur Jugendsuche.
Alle gezeigten Arbeiten waren 10, wenn nicht sogar mit 11 zu bewerten.
Da wir mit der Hündin in die Zucht gehen wollen, ist jeder Punkt wichtig für sie.
Kurz vor der Prüfung wurde der Arbeitsgruppe mitgeteilt, das die Wertungsnote 11 oder 10 grundsätzlich nicht vergeben wird.
Wie kann man sich dagegen wehren?
Zeugen, die diese Aussagen vor der Prüfung auch bezeugen würden? Ich meine, wofür prüfen wir denn, wenn man mögliche Leistungen von vorneherein nicht dokumentieren möchte? Ansonsten erst einmal fristgerecht Einspruch erheben!
 
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ElCaracho

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Mit dem anmelden an einer anderen Prüfung ist dieses Jahr coronabedingt sehr schwer. Und wie in früheren Jahren einfach mal beim JGHV Tecklenburg führen geht auch nicht mehr, da der Verein seine Prüfungen und die Anzahl der Prüflinge heruntergefahren hat.
Ja aber irgendwie kommst du immer unter.
Ich finde es unmöglich vorher zu sagen "super Hunde gibt's bei uns nicht ".
Hatte da auch schon mal eine blöde Erfahrung vorweg.
 
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Meine Frau führt einen erstklassigen DL als Erstlingsführerin zur Jugendsuche.
Alle gezeigten Arbeiten waren 10, wenn nicht sogar mit 11 zu bewerten.
Da wir mit der Hündin in die Zucht gehen wollen, ist jeder Punkt wichtig für sie.
Kurz vor der Prüfung wurde der Arbeitsgruppe mitgeteilt, das die Wertungsnote 11 oder 10 grundsätzlich nicht vergeben wird.
Wie kann man sich dagegen wehren?
Welche Arbeitsgruppe?
Und es richten immer noch drei Prüfer. Unabhängig voneinander. Und es sind auch üblicherweise nicht die selben Richter, die dort jedes Jahr zusammen richten. Ich seh es an meinem LG, der könnte momentan jedes WE auf 5 Prüfungen unterwegs sein. Klar, kennen die sich in der Regel zumindest vom Sehen, trotzdem hat jeder seine eigene Richterarbeit zu leisten. Anhand der PO. Die oft genug den Prüflingen ein Buch mit sieben Siegeln scheint und daher sicherheitshalber erst gar nicht gelesen wird.

Dazu hab ich schon ganz viele Superduberüberfliegerhunde (laut Führeraussage) gesehen, die erstaunlicherweise ausgerechnet an der Prüfung einen verdammt gebrauchten Tag erwischt hatten.
Dazu noch ausreichend Hundeführer, die einen astreinen Waidlaut als Spurlaut interpretierten und etliches mehr.

Sollte diese Aussage, dass 10 und 11 grundsätzlich nicht vergeben werden (die Formulierung macht's halt, dass besondere, also besonders hohe, Anforderungen an einen Hund gestellt werden, der SG bekommen soll, steht schon in der PO*), bezeugbar so getätigt worden sein, dann macht man einen Einspruch vor Ort beim Prüfungsleiter.
Der wird die Richter dazu befragen.
Die Aussage kann z.b. gewesen sein, dass eben eine 10 oder 11 nicht durch einmalige Leistung vergeben wird und der recht ahnungslose Hundeführer hat das falsch verstanden (und eben die PO nicht auf dem Schirm)

*SG kann in den Fächern Spur, Vorstehen nicht durch eine einmalige Leistung vergeben werden, sondern muss durch eine zweite Arbeit in der selben SG Benotung bestätigt werden.

Und noch eine Frage. Wieso sollten die Richter eine Veranlassung haben, gewisse Noten grundsätzlich nicht vergeben zu wollen?
Immerhin sind das alles Richter von Vorstehhundrassen.
 
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Meine Frau führt einen erstklassigen DL als Erstlingsführerin zur Jugendsuche.
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Da wir mit der Hündin in die Zucht gehen wollen, ist jeder Punkt wichtig für sie.
Kurz vor der Prüfung wurde der Arbeitsgruppe mitgeteilt, das die Wertungsnote 11 oder 10 grundsätzlich nicht vergeben wird.
Wie kann man sich dagegen wehren?

Es ist schon interessant, mit welcher Anspruchshaltung der ein oder andere an eine Prüfung herangeht.
Die abschließende Frage zeigt, dass Du offensichtlich kein Richter bist. Wie kommst Du also zu Deiner Einschätzung?

Als Richter übrigens würde ICH zumindest eine solche Aussage nicht tätigen und auch nicht mit dieser Grundhaltung richten - aber die Wünsche und Vorstellungen der Prüflinge bzgl. der Benotung ihres Lieblings sind trotzdem das letzte Kriterium, das zu berücksichtigen wäre.

P.s. und WEHREN kann man sich normalerweise nur bei offensichtlichen Verstößen gegen die PO durch die Richter, nicht jedoch gegen deren Ausnutzung des Ermessensspielraums.
 
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Ich kenne keinen Richter der vor einer Prüfung konkret über Punkte spricht. Es wird lediglich über Prädikate gesprochen. Das sind Punktrahmen. Hund hat eine Spurarbeit im mittleren sehr gut gezeigt zum Beispiel. Auf der JGHV Seite ist zudem explizit eine Richterbesprechung für VJPen abgedruckt wo 11en und 12en gesondert besprochen werden.
Natürlich liegt das im Interesse der Zucht das 11 und 12 Punkte vergeben werden, aber nicht inflationär. Das schlägt sich negativ in der Zucht wieder.

Zur Einordnung ein Spruch eines ultra erfahrenen VR:

50-60 Punkte guter Hund
60-70 Punkte sehr guter Hund
Über 70 Punkte Glück gehabt
 
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Ist ja ein Blindflug hier... Gibts die PO irgendwo online? - Schau mer halt nach.
 

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