Falscher Hund: Geldstrafe, da wiehert der Amtsschimmel

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 23774
  • Erstellt am
Registriert
16 Jan 2016
Beiträge
979
Jetzt gibt es schon 16 Seiten erregter Diskussionen. Für nix. Ich muß es halt doch einordnen:

1. Wildunfälle sind unschön und in gew. Grenzen unvermeidlich.
2. Es ist sinnvoll und notwendig und in manchen Ländern im Jagdgesetz auch klar vorgegeben, dass von der Polizei ein zuständiger Jäger verständigt wird. Die Nummer soll bei der Polizei hinterlegt sein.
3. Der informierte Jäger begibt sich sobald als möglich an die Unfallstelle. In manchen Fällen stellt er auch die Bescheinigung für die KFZ-Versicherung aus, d.h. der Unfallfahrer wartet auf den Jäger. Dies ist der beste Fall, der Jäger erhält die notwendigen Infos aus erster Hand.
4. Der Jäger entfernt das getötete Wild und entsorgt dieses regelkonfom (Häufig freiwillig da Aufgabe der Straßenmeisterei, häufig durch Selbstverpflichtung geregelt mit im Gegenzug Erlass der Hundesteuer. In jedem Fall steht uns das gut an.
5. Bei geflüchtetem Wild entscheidet der Jäger nach den vorliegenden Informationen ob er selber mit der Lampe die weitere Straßenumgebung absucht, seinen eigenen Hund nimmt oder ein Profi-Gespann anfordert. Diese Entscheidung kann er selbstständig treffen, da er kein dahergelaufener Spacko ist sondern ein für dieses Revier verantwortlicher Jäger der im Auftrag der Polizei bzw. nach Information durch die Polizei tätig wird.
6. Der Ablauf in dem konkreten Fall in MV ist natürlich irre! Und das hier Jäger mit dem Finger auf den betreffenden Mann zeigen, der mit seinem Hund eine Situation klären wollte ist erbärmlich. Die rechtliche Situation juckt mich bei der Bewertung der Situation nicht. Ich muß täglich den gesunden Menschenverstand bemühen und im Zweifel diesen den rechtlichen Vorgaben vorziehen. Will heißen: Ich wohne nicht in MV, würde aber in einem solchen Fall dort zunächst mit meinem Hund schauen. Und dieser ist kein Nachsuchenprofi. und nicht geprüft. Wenn ich dann nach 300 m nicht am Stück stehe entscheide ich weiter. Weil ich schon erwachsen bin und vernünftige Entscheidungen treffen kann. Mann o Mann. Die Welt ist doch nicht so kompliziert wie dargestellt. Und man darf sie sich von Korinthenkackern auch nicht zu sehr verkomplizieren lassen.

16 Seiten und der erste wirklich gute Beitrag.

Mal die Anmerkung: Bei Verkehrsunfällen hat der Jäger bei Wild ein Aneignungsrecht. Keine Aneignungspflicht.

Und jetzt mal ganz böse:
In anderen Ländern ist der Hundeeinsatz auf Wild verboten. Sprich entweder es liegt da oder nicht. Bei Jagd sowohl auch bei Unfall.
 
G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Ausser bei Lungenschweiss.... ja.
Das hängt eben auch von den Pirschzeichen und den Beobachtungen des Schützen ab...
Darf man denn den Anschuß überhaupt mit dem nicht anerkannten Hund suchen, oder ist das auch schon "Nachsuche"? :unsure:

Ausser bei Lungenschweiss.... ja.
Das hängt eben auch von den Pirschzeichen und den Beobachtungen des Schützen ab...
Diese Pirschzeichen findet man nicht nur am Anschuß sondern auch in der Krankfährte, die darf man aber laut eurer Regelung nicht nacharbeiten?

Ob die Gesetze und deren Anwendungen sinnvoll sind oder nicht, steht auf einem anderen Blatt und muss an anderer Stelle gelöst werden.

Ist halt traurig wenn Unsinn in Gesetzen gezimmert wird und der Jagdverband schweigt nicht nur dazu sondern tut dabei noch mit...........
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.021
Darf man denn den Anschuß überhaupt mit dem nicht anerkannten Hund suchen, oder ist das auch schon "Nachsuche"? :unsure:
Diese Pirschzeichen findet man nicht nur am Anschuß sondern auch in der Krankfährte, die darf man aber laut eurer Regelung nicht nacharbeiten?

Du bringst verschiedene Dinge durcheinander....es ging mir darum, wann mit der Nachsuche bei welchen Bedingungen begonnen werden sollte, nicht mit was.

Wann man selbst sucht und wann man Unterstützung holt, hängt immer von den äusseren Umständen ab. Wer da mit was sucht - dazu steht im Faden ja schon genügend, dazu gibt es auch Gesetze und manches sagt einem der gesunde Menschenverstand.

Mir ist jedenfalls ausser dem vorliegenden kein weiterer Fall bekannt, wo einem Hundeführer so etwas passiert ist, auch den kompletten Vorgang finde ich insgesamt befremdlich.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.658
Was ist das denn für eine Töle, die nicht mal eine billige JEP hat?
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ist halt traurig wenn Unsinn in Gesetzen gezimmert wird und der Jagdverband schweigt nicht nur dazu sondern tut dabei noch mit.

Im Fall Jagszent ging das Geschrei in die entgegengesetzte Richtung, da war ua der Einsatz nicht brauchbarer Jagdhunde ein Punkt für den der Antagonist ,,verknackt" wurde. Da ist es schon merkwürdig wenn dem Jagdverband der Vorwurf gemacht wird, konsequent an einer Linie festzuhalten.
Die Frage ist zwar spekulativ, aber hat der genannte Fall J. vielleicht sogar dazu beigetragen?


CdB
 

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.452
Es darf nicht nur irgendwer, sondern sogar ich selbst. Wenn ich meinen Hund für brauchbar halte, ist er das in Bayern erst mal. Wenn das die Behörde im Zweifel anders sieht, muss sie die „Unbrauchbarkeit“ nachweisen. Nicht andersrum!
Aber ich glaube, das hatten wir jetzt oft genug...
In Deiner Eigenschaft als Jagdpächter/Jagdscheininhaber ist das ja auch völlig korrekt. Dennoch wirst Du für die Versicherung die Bestätigung eines anderen brauchen. Und für Steuernachlässe oder ähnliches auch Prüfungsnachweise. So ganz ohne geht es hier auch nicht.
 
M

Mitglied 13815

Guest
In Deiner Eigenschaft als Jagdpächter/Jagdscheininhaber ist das ja auch völlig korrekt. Dennoch wirst Du für die Versicherung die Bestätigung eines anderen brauchen. Und für Steuernachlässe oder ähnliches auch Prüfungsnachweise. So ganz ohne geht es hier auch nicht.

Das Amt hat mich zwecks Hundesteuernachlass nur nach der Rasse und der Jagdgelegenheit gefragt...
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
In Deiner Eigenschaft als Jagdpächter/Jagdscheininhaber ist das ja auch völlig korrekt. Dennoch wirst Du für die Versicherung die Bestätigung eines anderen brauchen. Und für Steuernachlässe oder ähnliches auch Prüfungsnachweise. So ganz ohne geht es hier auch nicht.
Nö.
Bei fast allen Versicherungen brauchst gsr nichts mehr mittlerweile.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
16
Zurzeit aktive Gäste
263
Besucher gesamt
279
Oben