Falscher Hund: Geldstrafe, da wiehert der Amtsschimmel

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 23774
  • Erstellt am

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
Davon ab ist es natürlich wirklich unsinnig, jemanden bestrafen zu wollen, der mit den gerade zur Verfügung stehenden (ich gehe mal davon aus, dass er keinen besseren Hund da hatte) Mitteln ein Problem lösen wollte statt erst die Formalia abzuklären ... I

Grundsätzlich bin ich deiner Meinung, aber gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht. Wenn man die weiteren Einlassungen des Jägers anschaut, war er sich sehr wohl über die Tatsache bewusst, dass er nicht durfte. Sein Hund war ja letztlich zu krank um die Prüfung zu machen - für die Nachsuche und Hatz auf Wild hätte es aber gereicht?

Ich glaube kaum, dass in der Umgebung kein einziger brauchbarer Hund bereit gestanden ist...

Zu klären ist für mich eher, wer hat tatsächlich beauftragt (das die UJB das tut habe ich noch nie erlebt) und wie es zur Anzeige kam...
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Das ist eben Mist mit dem Föderalismus! Was könnten wir für Geld sparen, für Abgeordnete, Staatssekretäre und und und.
Hier schrien ja schon die Ersten nach Landestypischen Jägerprüfungen, damit jemand im Hochgebirge kein Schrot schießen muss:mad:
Dann musst Du wohl in Zukunft Jagdgäste aus anderen Bundesländern vorher überprüfen,ob deren Jagdschein überhaupt für Dein Bundesland Gültigkeit hat und bis zu welchem Kaliber derjenige schießen darf, Ob er/Sie eine DJ-, oder nur eine Ansitz-Prüfung abgelegt hat und dergleichen Dummes Zeug mehr.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
@Fex: So wie ich das lese hat der Hund die Suche vor der Erkrankung absolviert. Und das "nicht dürfen" ist auch zweischeidig: wenn man gerade nur einen ausgebildeten, aber ungeprüften Hund da hat, kein anderer zu erreichen ist und die Polizei ruft wegen Wildunfall an - verweigert man die Suche? Das ist so eine typische Situation, wo jede Wahl irgendwie falsch ist.
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
Hier schrien ja schon die Ersten nach Landestypischen Jägerprüfungen, damit jemand im Hochgebirge kein Schrot schießen muss:mad:

Gibt es doch.... Jägerprüfung ist Ländersache und in den BL unterschiedlich geregelt.

Dann musst Du wohl in Zukunft Jagdgäste aus anderen Bundesländern vorher überprüfen,ob deren Jagdschein überhaupt für Dein Bundesland Gültigkeit hat...

Das wird weiterhin nicht notwendig sein, da trotz unterschiedlicher Prüfung der JS bundesweit gilt.

Leider konnten sich die Länder bei anderen Prüfungen nicht auf diese Vorgehensweise einigen.
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
@Fex: So wie ich das lese hat der Hund die Suche vor der Erkrankung absolviert. Und das "nicht dürfen" ist auch zweischeidig: wenn man gerade nur einen ausgebildeten, aber ungeprüften Hund da hat, kein anderer zu erreichen ist und die Polizei ruft wegen Wildunfall an - verweigert man die Suche? Das ist so eine typische Situation, wo jede Wahl irgendwie falsch ist.

Das "nicht dürfen" ist in diesem Falle eben geltendes Recht...

Verweigert man die Suche, wenn man keinen Führerschein hat aber momentan kein anderer zur Stelle ist?
Verweigert man die Suche, wenn man Alkohol getrunken hat aber momentan kein anderer zur Stelle ist?

Wenn ich nicht qualifiziert oder anderweitig in der Lage bin, der Aufgabe gerecht zu werden, muss sie ein anderer übernehmen. Und es gibt immer einen anderen...
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Zwischen "kein Führerschein" (impliziert Fremdgefährdung) und "keine Prüfung in MV, aber in NI" besteht dann qualitativ doch ein gewisser Unterschied. Formal ist das mit dem "kein Papier, keine Suche" natürlich richtig, aber für solche Sachen gibt es die Regelungen in Richtung Notstand. Und wenn es bei euch immer jemanden gibt, der einspringen kann, dann ist das gut. Ob das überall so ist? :unsure:
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Ich verstehe hier die Diskussion nicht das Ordnungsgeld von 150,-€ war nun mal nicht berechtigt. Das hat ein Gericht so festgestellt und damit ist alle rechtens und in bester Ordnung.
Oder hab ich was falsch gelesen :unsure:
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
Und wenn es bei euch immer jemanden gibt, der einspringen kann, dann ist das gut. Ob das überall so ist? :unsure:

Ich bin der Überzeugung, auch in der Müritzregion gibt es Jagdhunde, die für diesen Einsatz abkömmlich gewesen wären.

Und "qualitativ" ist eine tierschutzgerechte, erschwerte Nachsuche auf Unfallwild sicherlich ganz oben anzusiedeln. "Ohne Führerschein" heisst ja nicht unfähig, sondern unerlaubt....
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
Ich verstehe hier die Diskussion nicht das Ordnungsgeld von 150,-€ war nun mal nicht berechtigt. Das hat ein Gericht so festgestellt und damit ist alle rechtens und in bester Ordnung.
Oder hab ich was falsch gelesen :unsure:

"Daran, das Verfahren einzustellen, dachte auch Richter Thiemontz zunächst nicht – bis er eine „Hürde“ (es muss natürlich Lücke heissen, der Text ist genauso schlecht geschrieben wie recherchiert) im Gesetzestext fand. Danach müsse das Gericht dem Jagdhundbesitzer nämlich Vorsatz für die Tat nachweisen. Genau das war aus Sicht des Richters der Knack- und Wendepunkt, das Verfahren einzustellen."

Der Richter ging also davon aus, dass der gute Mann nicht wusste, was er da tat...
 
Registriert
30 Jan 2016
Beiträge
3.072
@Fex Deine Argumente stimmen ja. Nur zeigt der geschilderte Fall ja mal wieder, das man bei der Jagdausübung m.E. bekloppte juristische Risiken tragen muss - die in den vielen Fällen an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen.

Kenne mich nicht aus, aber ich glaube nicht, dass die BP in den Bundesländern derat auseinanderläuft, wie - Ironie- im Schulwesen. Juristisches Augenmaß und m.E. auch ein deutliche Aussage des LJV könnten solchen Schwachsinn schneller beenden.

Stell dir mal vor, dein Jagdnachbar ruft nachts um 0200 Uhr bei dir an und sagt Dir, dass er beim Verkehrsunfall ist, sein Hund nur NS die BP hat, aber in BaWü nicht nachsuchen darf. Ach ja, Knochensplitter und Schweiß, das Stück ist bestimmt nicht weit. Stelle ist markiert, ich fahre dann mal wieder nach Hause, Gesetz und so.... Deine praktische Antwort kann ich mir denken, nur wenn der Jagdnachbar dann sagt, dass du selber raus solltest, weil er keine Strafe riskieren will, darfst du dich (fluchend?) anziehen.
 
Registriert
16 Apr 2008
Beiträge
4.103
Für jeden Landkreis gibts bestätigte Nachsuchengespanne und zudem im Kollegenkreis genügend GEPRÜFTE Hunde und ERFAHRENE Hundeführer.

Er hat das Wild nicht gefunden und es verludert nun irgendwo. Jemand mit anderer Expertise wäre da möglicherweise erfolgreich gewesen und genau aus diesem Grund gibt es auch das Gesetz!

Ich hätte ihm noch 500€ für Uneinsichtigkeit draufgebrummt!
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
Stell dir mal vor, dein Jagdnachbar ruft nachts um 0200 Uhr bei dir an und sagt Dir, dass er beim Verkehrsunfall ist, sein Hund nur NS die BP hat, aber in BaWü nicht nachsuchen darf. Ach ja, Knochensplitter und Schweiß, das Stück ist bestimmt nicht weit. Stelle ist markiert, ich fahre dann mal wieder nach Hause, Gesetz und so.... Deine praktische Antwort kann ich mir denken, nur wenn der Jagdnachbar dann sagt, dass du selber raus solltest, weil er keine Strafe riskieren will, darfst du dich (fluchend?) anziehen.

Ich würde dem Jagdnachbarn völlig unabhängig jedweder Qualifikation ans Herz legen, nachts um 2.00 Uhr keine Nachsuche mit Hatz zu beginnen. Wie soll das funktionieren?..

Im übrigen fahre ich des öfteren nachts raus, um Wild vor Ort abzufangen. Alles andere - Kadaver bergen oder nachsuchen - wird am nächsten Morgen oder auch noch am Folgetag erledigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
42
Zurzeit aktive Gäste
236
Besucher gesamt
278
Oben