Noch einmal, deutlich:
- worauf fußt denn der Bußgeldbescheid
Auf einem Gesetzesverstoß...
- wer ist Anzeigenerstatter?
ist nirgendwo erwähnt...
- wer ist die Bußgeldstelle?
eine staatliche Behörde...
Etwa gar der Landesjagdverband selber??
Und wieder kommts mir hoch,
"...die 55jährige Zeugin... Landesjagdverband..."
eine Möglichkeit von vielen...
Mir gehts nämlich a u c h durch den Kopf, dass der Kläger seinen Hund eingesetzt hat, obwohl dieser krank war.D a s spricht für mich dafür, dass er aus einem für in herrschenden Notstand heraus, zum Wohle des leidenden Stückes!!, gehandelt hat.
Laut dem Artikel entstand die Krankheit erst im Frühjahr nach dem Vorfall, hatte ich zuerst auch überlesen...
Also, was hätte die
"55 jährige Zeugin,.... Landesjagdverband", denn wohl vor Gericht vorbringen können? Mir fällt dazu schon etwas ein: zum Vorteil des Klägers!
"Der Jagdhund des Betroffenen erfülle alle Kriterien, die etwa im Land Niedersachsen gelten würden. In Mecklenburg-Vorpommern werde aber unter anderem mehr Priorität auf die Fährtenarbeit gelegt, erklärte die 55-jährige Zeugin, Edda Thalis vom Landesjagdverband, dem Vorsitzenden Richter Manfred Thiemontz."
Immerhin hat SIE diesen Umstand erwähnt...
Der Kläger hat nämlich in meinen Augen ausnahmsweise seinen Hund eingesetzt, der in einem anderen Bundesland zur Nachuche anerkannt wäre.
Das ist ja unstrittig, aber unerheblich für die Sachlage...in diesem Bundesland ist es eben nicht erlaubt...