Falscher Hund: Geldstrafe, da wiehert der Amtsschimmel

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 23774
  • Erstellt am
Registriert
28 Mai 2018
Beiträge
1.047
Darf ich das noch einmal aufgreifen...
Ich habe mit einem Hund eine BP inkl Schweiß gemacht
Ich jage nun in MVP
Ich darf dort meinen Hund nich zur nachsuche einsetzten(Jetzt nicht am Begriff zerfleischen bitte!)

Ist das so richtig?

Wenn ja: Sind wir noch zu retten? Was stimmt denn in dem Land nicht?
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Genau lesen, bitte. Ich habe geschrieben "abzufangen". Das ist durchaus auch Aufgabe der Polizei, die du nicht übernehmen musst - auch wenn die das gerne abwälzen, zwecks Papierkram...
Hallo.
Handelt man (nicht nur als JAB) im Sinne des Wildes, so tut man doch ohnehin das, was nötig ist.
Wer wird schon verneinen, wenn er seitens der Polizei angefordert wird?
Forumshelden... gewiss!

Bevor ein damit überforderter Polizist sein Magazin auf ein Stück leert......
 
Registriert
8 Apr 2016
Beiträge
8.425
Gegen welche Rechtsnorm soll der Protagonist dieser Posse überhaubt verstoßen haben?
Wenn ich das richtig sehe, bin ich verpflichtet bei Bedarf einen brauchbaren Hund hinzuziehen zu können wenn ich zur Jagd gehe. Wenn ich zu Hause auf dem Sofa von jemandem über einen Unfall informiert werde, bin ich bereit Tierleid zu vermeinden indem ich das zur Verfügung stehende Mittel (in dem Fall ein ausgebildeter Jagdhund) verwende.
Selbst mit dem Spitz der Nachbarin wäre ich besser als ohne Humd.
Wenn aus einer solchen Situation ein Fehlverhalten abgeleitet wird, stimmt irgendwas ganz grundlegendes nicht.
Gut das wenigstens der Richter, wenn auch nur durch die Hintertür, den gesunden Menschenverstand hat walten lassen.
 
Registriert
15 Okt 2017
Beiträge
5.624
Hallo.
Handelt man (nicht nur als JAB) im Sinne des Wildes, so tut man doch ohnehin das, was nötig ist.
Wer wird schon verneinen, wenn er seitens der Polizei angefordert wird?
Forumshelden... gewiss!

Bevor ein damit überforderter Polizist sein Magazin auf ein Stück leert......

Manchmal redest du einfach ohne Nachzudenken.
Was ist jetzt günstiger für das angefahrene Wild? Der Polizist, der vor Ort ist oder der JAB, der erst von der Arbeit nach Hause muss, sich u.U. aufrödeln muss, ins Revier fahren muss - oder passieren bei euch Wildunfälle nur, wenn frei ist?
Bloß, wenn du sagst, dass du kommst, lässt die Polizei das Tier die Stunde, die du brauchst, liegen und vor sich hin krepieren...
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Genau lesen, bitte. Ich habe geschrieben "abzufangen". Das ist durchaus auch Aufgabe der Polizei, die du nicht übernehmen musst - auch wenn die das gerne abwälzen, zwecks Papierkram...

Deine Worte.... ich habe zitiert und darauf Bezug genommen.


Manchmal redest du einfach ohne Nachzudenken.
Was ist jetzt günstiger für das angefahrene Wild? Der Polizist, der vor Ort ist oder der JAB, der erst von der Arbeit nach Hause muss, sich u.U. aufrödeln muss, ins Revier fahren muss - oder passieren bei euch Wildunfälle nur, wenn frei ist?
Bloß, wenn du sagst, dass du kommst, lässt die Polizei das Tier die Stunde, die du brauchst, liegen und vor sich hin krepieren...

Wie wäre es denn damit, dass der JAB eine Person losschickt, die sich zeitnah ums Problem kümmert?
Es gibt nämlich auch JAB´s, die weit weg vom Revier leben!

Die Rechtsgrundlage, MV, habe ich bereits gestern zitiert!
Der JAB oder eine beauftragte Person haben zu handeln!

Doch, gewiss.. ich denke vorher, bevor ich tippe!
 
Registriert
19 Jan 2014
Beiträge
1.324
Hi,
ich verweise mal auf die Bilder, die hier von vermutlich verunfallten Stücken gezeigt werden, Teilweise mit Rückradsverletzungen, die wieder ausheilten.
Da man ja keinen Anschuss oder ähnliches hat: gibt es eine Regel, ab der man die Nachsuche auf verunfallte Stücke aufhört?
Manchmal hat man ja nur die Info, Unfall da und da.
Peter
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Der Unterschied zwischen 600 m und 1000 m ist größer als zwischen 400 m und 600 m, und zwar deutlicher als die Differenz der Zahlen zum Ausdruck bringt.
Korrekt, in der einen wie der anderen Hinsicht.
Wenn du in allen BL auf der sicheren Seite sein willst, solltest du aber als Mindestmaß die längste geforderte Prüfungsstrecke absolviert haben.

Schätze mal, FSK300 wird still in sich hinein kichern...

CdB
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Knackpunkt nicht unbedingt die Länge der absolvierten Prüfungsfährte, sondern vor Allem das Vorhandensein eines Schriftstückes über die Anerkennung genau dieser individuellen Prüfung. Damit kann doch dann jeder SHF mit egal welchem Hund einpacken, wenn er diesen "Passierschein A38" nicht hat.
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.996
Ja und nein! Der LJV ist weder ein Richter noch ein Staatsanwalt. Er hätte die aktuelle Rechtslage anerkennen und dennoch aufgrund des Tierschutzes auf einen Freispruch plädieren können.
Natürlich hätte der das können, zumindest rein spekulativ. Soweit ich weiß plädieren Zeugen oder Gutachter aber vor Gericht nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: die
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ich stelle auf Basis der im Artikel gegebenen Informationen sachlich korrekt fest, dass die "55jährige Zeugin des LJV" sich gegen den Kläger ausgesprochen hat.

Daran ist nichts sachlich korrekt, es ist noch nicht mal sachlich, sondern reines Dreckwerfen.

Ich will an der Stelle mal von dir und den anderen Klugscheißern eine rechtlich korrekte Darstellung lesen, die für den HF in der Sache spricht.

Nu mach mal


CdB
 

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.451
Korrekt, in der einen wie der anderen Hinsicht.
Wenn du in allen BL auf der sicheren Seite sein willst, solltest du aber als Mindestmaß die längste geforderte Prüfungsstrecke absolviert haben.

Schätze mal, FSK300 wird still in sich hinein kichern...

CdB

Eben. Und darum ist es auch egal, ob 600m oder 400m Prüfungsfährte. Damit werden Eitelkeiten bedient. Muß man das gutheißen?

Ob ein Gespann für diesen Job brauchbar ist, läßt sich an einer BP nicht ablesen. Darum anerkannte Nachsuchengespanne im engeren Sinne und gut ist. Und wo es die nicht hat, hat es sie eben nicht. Deshalb einem JAB, der das in seiner Macht stehende tut, an den Karren zu fahren, wird der Sachlage nicht gerecht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Knackpunkt nicht unbedingt die Länge der absolvierten Prüfungsfährte

Das dürftest du nicht korrekt verstanden haben. Den Wisch bekommst du in der Regel schon bei/nach der Prüfung. Spätestens nachgeschickt. Wenn der Hund nachweislich die in MP vorgeschriebene Prüffährte gearbeitet hätte, würde bei den meisten auch den Beamten auf dem Amt der menschenverstand greifen, spätestens nach einem Widerspruch.


CdB
 

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.451
Zu der Stellungnahme der Dame vom LJV: juristisch sicher korrekt, und in ihrer Position kann die auch gar nix anderes sagen. Was sie vllt sonst noch gesagt hat, wissen wir nicht. Das ist schließlich durch den allseits bekannten Filter der Presse gegangen

Fakt ist, daß der Richter diesem Teil ihrer Stellungnahme nicht gefolgt ist....
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Muß man das gutheißen?

Ist wie die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Straße.

Ob ein Gespann für diesen Job brauchbar ist, läßt sich an einer BP nicht ablesen.

Es ist ein Indiz, warum macht der VHS noch Prüfungen, sind doch eh alles Profis?

Aber du hast Recht die Praxis zeigt da mehr, ob es passt.

Auf den Prüfungen werden übrigens nicht nur die Hunde geprüft. Mal am Rande.



CdB
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
111
Zurzeit aktive Gäste
779
Besucher gesamt
890
Oben