Falscher Hund: Geldstrafe, da wiehert der Amtsschimmel

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 23774
  • Erstellt am
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
Für jeden Landkreis gibts bestätigte Nachsuchengespanne und zudem im Kollegenkreis genügend GEPRÜFTE Hunde und ERFAHRENE Hundeführer.

Er hat das Wild nicht gefunden und es verludert nun irgendwo. Jemand mit anderer Expertise wäre da möglicherweise erfolgreich gewesen und genau aus diesem Grund gibt es auch das Gesetz!

Ich hätte ihm noch 500€ für Uneinsichtigkeit draufgebrummt!

ja, genau.. m ö g l i c h e r w e i s e .. Wenn verfügbar.
Hau(t) nur kräftig drauf ein....
Wieder ein Sargnagel mehr, gegen einem Jagdkameraden !

Ich hätte als Richter einen klaren Notstand erkannt!
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
Der Artikel ist nicht nur fehlerhaft geschrieben, sondern auch schlecht recherchiert.

Die sogenannte "Zeugin" wurde zum Verfahren geladen, weil sie dem Gericht folgenden Sachverhalt erklären sollte:

"Die Prüfungsanforderungen sind nicht bundesweit einheitlich. Vielmehr existieren länderspezifische Abweichungen. Der Jagdhund des Betroffenen erfülle alle Kriterien, die etwa im Land Niedersachsen gelten würden. In Mecklenburg-Vorpommern werde aber unter anderem mehr Priorität auf die Fährtenarbeit gelegt. Erst die Prüfung, dann die Anerkennung und zuletzt der jagdliche Einsatz. Durch die strengen Vorschriften solle dem Tierschutz aus waidmännischer Sicht Rechnung getragen werden, indem geeignete Hunde das kranke oder verletzte Tier finden. Ein ungeeigneter Hund verlängere durch eine vergebliche Nachsuche nur das Leiden des Wilds" so die Zeugin.

Ob man die Dame nun Zeugin oder Sachverständige nennt - hätte sie Unwahrheiten erzählen sollen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
16 Apr 2008
Beiträge
4.103
@Fex

Stell dir mal vor, dein Jagdnachbar ruft nachts um 0200 Uhr bei dir an und sagt Dir, dass er beim Verkehrsunfall ist, sein Hund nur NS die BP hat, aber in BaWü nicht nachsuchen darf. Ach ja, Knochensplitter und Schweiß, das Stück ist bestimmt nicht weit. Stelle ist markiert, ich fahre dann mal wieder nach Hause, Gesetz und so.... Deine praktische Antwort kann ich mir denken, nur wenn der Jagdnachbar dann sagt, dass du selber raus solltest, weil er keine Strafe riskieren will, darfst du dich (fluchend?) anziehen.

Knochensplitter und Schweiß sagt erstmal garnix. Nachgesucht wird beim ersten Licht und ned mitten in der Nacht. Ohne gültige Prüfung wird zudem garnicht gesucht. Das Gesetz ist eindeutig!

Habe öfters den Fall
Mein Jagdnachbar markiert schlicht die Unfallstelle falls man suchen muss (zieht eventuell totes Wild von der Straße und entsorgt es ) schreibt kurz für den verunfallten Autofahrer eine Wildunfallbescheinigung heraus und meldet sich per Whatts App.

Und genauso läufts anders herum

Ganz Pragmatisch
 
Registriert
16 Apr 2008
Beiträge
4.103
Ich würde dem Jagdnachbarn völlig unabhängig jedweder Qualifikation ans Herz legen, nachts um 2.00 Uhr keine Nachsuche mit Hatz zu beginnen. Wie soll das funktionieren?..

Im übrigen fahre ich des öfteren nachts raus, um Wild vor Ort abzufangen. Alles andere - Kadaver bergen oder nachsuchen - wird am nächsten Morgen oder auch noch am Folgetag erledigt.

GENAU SO!
 
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.531
Er hat das Wild nicht gefunden und es verludert nun irgendwo. Jemand mit anderer Expertise wäre da möglicherweise erfolgreich gewesen und genau aus diesem Grund gibt es auch das Gesetz!
Passiert hier in Niedersachsen ständig, die hier ausgebildeten Jagdhunde sind dermaßen grottig das sie denen aus Mc Pomm nichteinmal das Wasser reichen dürfen.
 
Registriert
25 Apr 2019
Beiträge
317
Oh weh.... Landesjagdgesetz sollte ja bekannt sein, ob es einem nun gefällt oder auch nicht.

Soll dann der niedersächsische Jäger in NRW auch Baummarder bejagen dürfen, nur weil er das in NS darf? Da ist halt einer dem das Gesetz wohl am A.... vorbeigeht mal erwischt worden und jammert dann rum. Er hatte doch so wie ich es verstehe einen milden Richter der ihm die Brücke mit dem nicht nachweißbaren Vorsatz gebaut hat.

Ich dachte immer waidmännisch ist es einem Stück unnötigen Schmerz zu ersparen....aber ich hab wohl übersehen, dass Waidgerechtigkeit eine föderale Angelegenheit ist. Der Landesjagdverband sollte sich was schämen oder sich zumindest fragen lassen ob er ein waidgerechter oder amtschimmeliger Verband sein möchte,
 
Registriert
20 Nov 2012
Beiträge
5.414
,,,,,

"Die Prüfungsanforderungen sind nicht bundesweit einheitlich. Vielmehr existieren länderspezifische Abweichungen.

Der Jagdhund des Betroffenen erfülle alle Kriterien, die etwa im Land Niedersachsen gelten würden.



In Mecklenburg-Vorpommern werde aber unter anderem mehr Priorität auf die Fährtenarbeit gelegt. Erst die Prüfung, dann die Anerkennung und zuletzt der jagdliche Einsatz. Durch die strengen Vorschriften solle dem Tierschutz aus waidmännischer Sicht Rechnung getragen werden, indem geeignete Hunde das kranke oder verletzte Tier finden. Ein ungeeigneter Hund verlängere durch eine vergebliche Nachsuche nur das Leiden des Wilds" so die Zeugin.

D a s würde ich einmal zu Grunde legen, wenn Jemand aus seinem Notstand heraus etwas in seinem Bundesland unrechtes tut!

,
Ob man die Dame nun Zeugin oder Sachverständige nennt - hätte sie Unwahrheiten erzählen sollen?

Darüber darfst Du aber noch einmal genauer nachdenkrn!
Wenn Jemans als "Sachverständiger" vor Gericht aussagt, dann wurde er als genau in solcher Funktion zuvor vom Gericht dafür einberufen!

Aber ich steige hier aus...

Der Landesjagdverband.... Wenn man als Jäger und Beitragszahler solche "Freunde und Interressenvertreter" hat, brauchts wahrlich keine Jagdgegner mehr !
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
7 Jul 2020
Beiträge
3.370
Ich bin dafür, dass Regeln einzuhalten sind. Hier fehlt mir allerdings das Verständnis für die Regel, aber vor allem für das Verhalten des Landesjagdverbandes.
Ich habe mir gerade durchgelesen, wann ein Hund in Mecklenburg brauchbar ist. Das beste dabei ist, der kann ruhig die Prüfungen habe, wenn man nicht einen Pass beantragt, gilt das nicht. Man kann also in Niedersachsen Suchensieger bei der Elm-VSwP sein, in Mecklenburg würde man bei der Nachsuche ohne Pass 150€ zahlen. Habe ich das richtig verstanden?
 
Registriert
10 Nov 2010
Beiträge
4.028
In dem Artikel der Zeitzung steht aber nichts von Knochensplittern.
Das wäre bei einem Wildunfall, bei dem das Stück noch flüchtet, auch eher ungewöhlich.
Und es soll auch Hunde mit Prüfungen geben, die angefahrene geflüchtete Stücke bei Nachsuchen nicht finden.

Aber die scheinen in MVP auch ausserhalb des Jagdrechtes etwas spezielle Regelungen zu haben :
Normalerweise bezahlt die Gerichts- und Anwaltskosten derjenige, der den Prozess verloren hat.
 
Registriert
30 Jan 2016
Beiträge
3.074
Knochensplitter und Schweiß sagt erstmal garnix. Nachgesucht wird beim ersten Licht und ned mitten in der Nacht. Ohne gültige Prüfung wird zudem garnicht gesucht. Das Gesetz ist eindeutig!

Habe öfters den Fall
Mein Jagdnachbar markiert schlicht die Unfallstelle falls man suchen muss (zieht eventuell totes Wild von der Straße und entsorgt es ) schreibt kurz für den verunfallten Autofahrer eine Wildunfallbescheinigung heraus und meldet sich per Whatts App.

Und genauso läufts anders herum

Ganz Pragmatisch


Na, dann würde ich das kranke Stück mit meinem in einem anderen Bundesland als brauchbar eingestuften Hund ( edit: Brauchbarkeit für Nachsuchen unter erschwerten Bedingungen in BaWü) nicht mal ansatzweise bei dir Nachsuchen. Meiner Erfahrung nach sind die meisten angefahren Stücke schwer verletzt (wenn nicht eh schon tot) und eine schnelle Nachsuche oft genug erfolgreich. Wärst Du mein Nachbar, müsste ich ja Sorge haben, dass Du mir ans Zeug flickst.

Von Hatz habe ich nicht geschrieben, auch im Artikel steht nichts. Totes Wild bergen, wie von dir beschrieben, mache ich beim Nachbarn genauso

Jeder hat bestimmt eine andere Situation im Kopf. Ich hatte schon (wenige) Situationen, bei denen das Wild auf unserer Seite angefahren war, erkennbar verunfallt und das Stück lag dann beim Nachbarn wenige Meter im Revier, aber nicht erkennbar. Und deshalb habe ich echte Zweifel, dass Nachsuchenprofis guten Hunden nachts in einer solchen Situation wieder abrücken. Und wir reden in diesem Fall von Rehwild, nicht derm100kg Keiler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
7 Jul 2020
Beiträge
3.370
Ich habe jetzt gelernt, in MVP muss ich einen Pass beantragen, einfach den Terrier einpacken und zur Drückjagd, ist nicht. Gut das ich in NRW wohne.
 
Registriert
10 Apr 2016
Beiträge
3.994
Ich dachte immer waidmännisch ist es einem Stück unnötigen Schmerz zu ersparen....aber ich hab wohl übersehen, dass Waidgerechtigkeit eine föderale Angelegenheit ist. Der Landesjagdverband sollte sich was schämen oder sich zumindest fragen lassen ob er ein waidgerechter oder amtschimmeliger Verband sein möchte,
Der Landesjagdverband muss sich an Gesetze halten, der erlässt die nicht.
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
Ich bin dafür, dass Regeln einzuhalten sind. Hier fehlt mir allerdings das Verständnis für die Regel, aber vor allem für das Verhalten des Landesjagdverbandes.

Der Jagdverband hat die aktuelle Sachlage erläutert - was hätte er ansonsten tun sollen?
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.017
Der Landesjagdverband.... Wenn man als Jäger und Beitragszahler solche "Freunde und Interressenvertreter" hat, brauchts wahrlich keine Jagdgegner mehr !

Bitte führe einmal aus, was der Landesjagdverband vor Gericht Deiner Meinung nach hätte aussagen sollen...
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
158
Zurzeit aktive Gäste
672
Besucher gesamt
830
Oben