Falscher Hund: Geldstrafe, da wiehert der Amtsschimmel

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Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
@Fex: So wie ich das lese hat der Hund die Suche vor der Erkrankung absolviert. Und das "nicht dürfen" ist auch zweischeidig: wenn man gerade nur einen ausgebildeten, aber ungeprüften Hund da hat, kein anderer zu erreichen ist und die Polizei ruft wegen Wildunfall an - verweigert man die Suche? Das ist so eine typische Situation, wo jede Wahl irgendwie falsch ist.
In Zukunft ja klar.
Keine Suche bei Unfallwild mehr - nicht sein Problem.
Kein Entsorgen von Fallwild mehr.
Kein Erlösen von Unfallwild mehr.
Rein Gar nicht. Was könnten die mich kreuzweise...
 

z/7

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Ich versteh an der Sache etliches überhaupt nicht.
- wir wissen nicht, in welchem Verhältnis der Jäger zu dem Revier steht, in dem er suchte

- warum beauftragt ihn die Jagdbehörde mit einer Suche, wenn sein Hund
a die Anforderungen nicht erfüllt, und
b auch nicht "anerkannt" ist (ich nehme mal an als Nachsuchengespann) ?

- Welche "Bußgeldstelle" erlegt in solchen Fällen Bußgelder auf?

Weiß da die rechte nicht, was die linke tut?
 
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Ich versteh an der Sache etliches überhaupt nicht.
- wir wissen nicht, in welchem Verhältnis der Jäger zu dem Revier steht, in dem er suchte

- warum beauftragt ihn die Jagdbehörde mit einer Suche, wenn sein Hund
a die Anforderungen nicht erfüllt, und
b auch nicht "anerkannt" ist (ich nehme mal an als Nachsuchengespann) ?

- Welche "Bußgeldstelle" erlegt in solchen Fällen Bußgelder auf?

Weiß da die rechte nicht, was die linke tut?
Anerkennung ist hier nicht als Nachsuchegespann gemeint. Ich habe gerade gelernt, man muss in MVP die Prüfungszeugnisse zum LJV schicken, der prüft und stellt einen Pass aus, damit ist die Brauchbarkeit anerkannt.
 
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ich hasse es, wenn man in meine Postings reinschreibt und somit vorsätzlich Zitate verfälscht! :mad:
Ok, davon ab...

Auf meine Frage an dich, wer denn wohl der Anzeigenerstatter gewesen sei, erwiderst Du:

Fex schrieb:
...ist nirgendwo erwähnt

Ich lese im Zeitungsartikel:

nordkurier.de schrieb:
...
Immerhin reagierte der Beschuldigte einst kurzfristig, als er an einem Herbsttag im Jahr 2019 von der Jagdbehörde für eine sogenannte Nachsuche benachrichtigt wurde, nachdem sich zuvor ein Verkehrsunfall ereignete, bei dem ein Reh angefahren wurde. ....

Bedeutet das jetzt, dass er sich um eine anerkanntes Nachsuchegespann zur erlaubten Nachsuche bemühen hätte müssen?

Für mich wäre demnach klar, wer den Mann vermutlich hingehangen hat.... (muss ja Jemand gewesen sein, der Kenntnis von diesem Vorgang hatte).
 

z/7

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Anerkennung ist hier nicht als Nachsuchegespann gemeint. Ich habe gerade gelernt, man muss in MVP die Prüfungszeugnisse zum LJV schicken, der prüft und stellt einen Pass aus, damit ist die Brauchbarkeit anerkannt.
Ändert nichts an der Sachlage. Es ist völlig unklar, wer da was mit welcher Befugnis angeleiert hat. Im Zweifel hat den jemand sogar absichtlich ins Messer laufen lassen...

Angenommen, der Mensch hat in seinem eigenen Revier nachgesucht (wieso dann Jagdbehörde involviert?), geht das keine Sau was an. Wenn den trotzdem jemand hinhängt, gibt es zu der Sache unter Garantie ne Vorgeschichte, die wir nicht kennen. Und da können wir uns den Mund fusslig diskutieren, ohne auf irgendeine sinnvolle Schlußfolgerung zu kommen. Ich könnt mir einige Szenarien vorstellen, wie es zu sowas kommt. Und so, wie sich der Richter verhalten hat, muß da im Gerichtssaal oder den Akten auch noch mehr erwähnt worden sein, als in der Zeitung steht. Hat der ahnungslose Reporter nur nicht als wichtig erkannt.
 
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Weiß da die rechte nicht, was die linke tut?

Ich würde eher davon ausgehen, dass der Artikel nicht besonders präzise geschrieben ist und man nicht sicher sein kann, dass "Zeuge" wirklich "Zeuge" bedeutet und nicht "irgendjemand, der weder Angeklagter noch Anwalt ist, und was vor Gericht erzählt".
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Ob man die Dame nun Zeugin oder Sachverständige nennt - hätte sie Unwahrheiten erzählen sollen?

Die gute Frau ist mit Sicherheit als sachverständiger Zeuge geladen worden.
Sie ist deshalb nur "Zeuge" weil Sie nicht vom Gericht als Sachverständige bestellt worden ist und damit ohne gerichtlichen Gutachterauftrag ausgesagt hat.
Ist juristisch ein Unterschied. Insofern ist die Bezeichnung Zeuge korrekt.
 
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"Der Deutsch-Kurzhaar erfüllte nämlich nicht alle Kriterien, die die notwendige Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im hiesigen Bundesland erforderte. Die Prüfungsanforderungen sind nicht bundesweit einheitlich. Vielmehr existieren länderspezifische Abweichungen. Der Jagdhund des Betroffenen erfülle alle Kriterien, die etwa im Land Niedersachsen gelten würden. In Mecklenburg-Vorpommern werde aber unter anderem mehr Priorität auf die Fährtenarbeit gelegt, erklärte die 55-jährige Zeugin, Edda Thalis vom Landesjagdverband, dem Vorsitzenden Richter Manfred Thiemontz."
Da hast du aber nur die Hälfte zitiert. Das von dir Rezitierte hätte als Antwort vor Gericht völlig ausgereicht, dabei hätte sie es belassen können/sollen. Statt dessen setzt die Frau Thalis aber noch einen wertenden Zusatz drauf:
„Erst die Prüfung, dann die Anerkennung und zuletzt der jagdliche Einsatz“, verdeutlichte sie dem Richter die Verfahrensweise. Durch die strengen Vorschriften solle dem Tierschutz aus waidmännischer Sicht Rechnung getragen werden, indem geeignete Hunde das kranke oder verletzte Tier finden. Ein ungeeigneter Hund verlängere durch eine vergebliche Nachsuche nur das Leiden des Wilds, so die Zeugin."
Damit hat sie den Jäger doch erst richtig rein geritten in dem sie ausgesagt oder mindestens suggeriert hat, der eingesetzte Hund sei ungeeignet bzw. wesentlich schlechter geeignet gewesen als ein in Meck-Pomm geprüfter Hund. Das dürfte neutral betrachtet nicht nur ziemlicher Quatsch sein, denn wesentlich härter ist die Prüfung ja nun nicht, sondern ich halte es darüber hinaus im Interesse des gesamtdeutschen Jagdwesens sogar für grob fahrlässig sowas auch nur anzudeuten.
Unterschied unterm Strich: 200m mehr Fährtenarbeit auf der Prüfung und ein ominöser Pass (reine Bürokratie, vermutlich auch noch gebührenpflichtig?)

Ich schließe mich da an, wer solche Interessenvertreter hat braucht wahrlich keine Feinde mehr.

Das müsste doch übrigens auch bedeuten, dass selbst ein zugelassenes Nachsuchengespann bei der Nachsuche über die Niedersächsisch/Mecklenburgische Grenze abbrechen muss wenn es den Pass nicht hat?! Ich mag mich irren, aber da wird der Irrsinn des Ganzen doch überdeutlich.
 
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Na, dann würde ich das kranke Stück mit meinem in einem anderen Bundesland als brauchbar eingestuften Hund ( edit: Brauchbarkeit für Nachsuchen unter erschwerten Bedingungen in BaWü) nicht mal ansatzweise bei dir Nachsuchen. Meiner Erfahrung nach sind die meisten angefahren Stücke schwer verletzt (wenn nicht eh schon tot) und eine schnelle Nachsuche oft genug erfolgreich. Wärst Du mein Nachbar, müsste ich ja Sorge haben, dass Du mir ans Zeug flickst.

Von Hatz habe ich nicht geschrieben, auch im Artikel steht nichts. Totes Wild bergen, wie von dir beschrieben, mache ich beim Nachbarn genauso

Jeder hat bestimmt eine andere Situation im Kopf. Ich hatte schon (wenige) Situationen, bei denen das Wild auf unserer Seite angefahren war, erkennbar verunfallt und das Stück lag dann beim Nachbarn wenige Meter im Revier, aber nicht erkennbar. Und deshalb habe ich echte Zweifel, dass Nachsuchenprofis guten Hunden nachts in einer solchen Situation wieder abrücken. Und wir reden in diesem Fall von Rehwild, nicht derm100kg Keiler.

Was Du mir alles andichtest.....:rolleyes:
1. Es ging um einen Hund ohne ausreichende Prüfungen und einen Sucher ohne Erfahrung,
2. Deine Prüfung würden mir durchaus genügen....da ich aber selber ein paar Hundchen mit VswP Vor und Hauptprüfung und als Sonderrichter Schweiß geringfügig Erfahrung habe...werd ich Dich wohl aber vermutlich nicht unbedingt brauchen...;)
 
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......
1. Es ging um einen Hund ohne ausreichende Prüfungen
so dermaßen von dir verallgemeinernd ausgesagt, ist das schlichtweg falsch und Du unterstellst bösartig Unwahrheiten!

Man kann dem Artikel ja entnehmen, dass der Hund in einem anderen Bundesland sehr wohl als zur Nachsuche geeignet erscheint!....

nordkurier.de schrieb:
... Der Jagdhund des Betroffenen erfülle alle Kriterien, die etwa im Land Niedersachsen gelten würden. ...

und einen Sucher ohne Erfahrung,
......
Auch hier wieder, eine fast schon bösartige Unterstellung wider besserem Wissens!

Woran machst du deine Behauptungen denn fest?
An dem bisschen Informationen aus dem Online-Zeitungsartikel?

(n)(n)
 
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Der Witz ist eigentlich, dass gar nichts passiert wäre, wenn er ohne Hund versucht hätte, das Stück zu finden und dann ohne Nachsuche eingestellt hätte... Zynisch...

Vor allen Dingen, da aus dem Zeitungsartikel gar nicht hervorgeht, ob der Betreffende überhaupt JAB und zur Nachsuche verpflichtet ist.

" Ein Jäger"....
 

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