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Vor allen Dingen, da aus dem Zeitungsartikel gar nicht hervorgeht, ob der Betreffende überhaupt JAB und zur Nachsuche verpflichtet ist.
" Ein Jäger"....
Naja, wenn er von der Behörde informiert wird, dass es einen Unfall gab, wird er wohl entweder JAB oder vom JAB bestellt sein...
Ich zündel aber jetzt mal ganz gewaltig:
Da das Stück nicht im jagdlichen Betrieb verletzt wurde, handelt es sich überhaupt nicht um eine Nachsuche im jagdrechtlichen Sinn.
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