Falscher Hund: Geldstrafe, da wiehert der Amtsschimmel

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 23774
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was ist denn die Konsequenz? Nie wieder wird der Mann eine Nachsuche nach einem Unfall machen. Also so würde ich es machen.
Wegen der Brauchbarkeit - heißt also - in MäckPomm verhält sich ein krankes Reh anders alzwie in Niedersachsen? Wie bekloppt ist das denn? Dem Gedanken folgend, wird also in Niedersachsen nicht waidgerecht gejagt bzw. nachgesucht. Ein Fall für Nabu, Peta & co. Was ein Schwachsinn....
 
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Es hat schon irgendwo seine Hintergründe. Einer könnte sein, dass es schon Hunde gab die nach x Metern einfach aufgehört haben zu arbeiten. Sie sind auf 400 (?)m eingearbeitet worden bis zum Abwinken, 400()m und zwei Haken, nicht mehr und nicht weniger.
Als normaler HF kann man das nicht nachvollziehen und vermutlich ist der ,,Hund des Anstoßes" auch besser eingearbeitet worden, aber wie genau- weißt du das im Einzelfalle?

Meine Hunde werden eingearbeitet auf Mindestlänge + xxx m mit mehr als zwei Haken, eine Prüfung auf 1000m wäre in meinen Augen sinnvoller als 400m.


Aber ist ja nur meine Ansicht.


CdB

Deine Ansicht stimmt ja auch. Es ist nur für jeden Hundeführer einfach eine bescheidene Situation, wenn man wegen 200 m juristisch belangt werden kann. Und dies durch eine Aussage des LJV bei einem erfahrenen Jäger, einem geprüften Hund, einem Verkehrsunfall und weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz.

Jetzt ist aber auch gut mit dem kommentieren…
 

Fex

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Ich lese im Zeitungsartikel:



Bedeutet das jetzt, dass er sich um eine anerkanntes Nachsuchegespann zur erlaubten Nachsuche bemühen hätte müssen?

Für mich wäre demnach klar, wer den Mann vermutlich hingehangen hat.... (muss ja Jemand gewesen sein, der Kenntnis von diesem Vorgang hatte).

Und wo genau liest du da WER der Anzeigenerstatter gewesen ist? Ich lese da, dass die UJB ihn über die Tatsache des Wildunfalles in Kenntnis gesetzt hat, mehr nicht...
 
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Fex

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so dermaßen von dir verallgemeinernd ausgesagt, ist das schlichtweg falsch und Du unterstellst bösartig Unwahrheiten!

Man kann dem Artikel ja entnehmen, dass der Hund in einem anderen Bundesland sehr wohl als zur Nachsuche geeignet erscheint!....

Exakt getroffen. In einem anderen Bundesland...ich kann auch nicht in BaWü Rehwild während der Schonzeit im April schiessen, nur weil es in Sachsen bereits Jagdzeit hat...

Woran machst du deine Behauptungen denn fest?
An dem bisschen Informationen aus dem Online-Zeitungsartikel?

(n)(n)

Exakt, genau wie du. Oder hast du andere Informationen wie wie alle hier?
 
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Und wo genau liest du da WER der Anzeigenerstatter gewesen ist? Ich lese da, dass die UJB ihn über die Tatsache des Wildunfalles in Kenntnis gesetzt hat, mehr nicht...
Hallo.

Habe ich Jemanden namentlich oder benannt?
Du bist der Erste im ganzen Thread, der die UJB namentlich ins Spiel bringt!
 
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Da wäre McPomm aber das einzige Bundesland. Wenn dich die Polizei anruft, du sollst ein Stück abfangen, bist du dazu nicht verpflichtet. Passiert das in der Jagd, bist du verpflichtet.
Das stimmt nicht, bei uns in der Gegend hat mal eine allseits als Jagdgegnerin bekannte Dame, erst einen Wildunfall bei der Polizei gemeldet, um nachdem der JAB gesucht und nicht gefunden hat, ihn wegen Unterlassung beim Kreisveterinär anzuzeigen. Das Kreisveterinäramt hat das tatsächlich verfolgt und es war anwaltliche Hilfe nötig um darauf zu kommen. Also Unfall und nicht nachsuchen ist nicht.
 
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Exakt getroffen. In einem anderen Bundesland...ich kann auch nicht in BaWü Rehwild während der Schonzeit im April schiessen, nur weil es in Sachsen bereits Jagdzeit hat...
Damit hast Du natürlich vollkommen Recht.

Aber es geht hier nicht um ein Schonzeitvergehen, sondern im Grunde genommen um eine tagtäglich hundertfach stattfindende Lapalie: Straßenverkehrsunfall!
Ein Stück Wild wurde in einer Nachsuche nicht gefunden!
Das kommt öfters vor, als man sich unter HF´s eingestehen möchte.

Na und?
- Weder weiss man, ob es eine Schweisspur gegeben hat
- noch weiss man, wie stark die Verletzung überhaupt gewesen ist...

Unter diesen Umständen darf man sowohl dem Hund als auch dem Hundeführer zugestehen, d i e s e s eine Stück nicht gefunden zu haben!


Bärensattler" schrieb:
Woran machst du deine Behauptungen denn fest?
An dem bisschen Informationen aus dem Online-Zeitungsartikel?
Fex" schrieb:
Exakt, genau wie du. Oder hast du andere Informationen wie wie alle hier?
Lies noch einmal ganz genau alle meine Postings durch... von mir wirst du keine persönlichen Angriffe und Unterstellungen lesen. Ausser, du willst sie bewusst hinein interrpetieren!
Ich stelle auf Basis der im Artikel gegebenen Informationen sachlich korrekt fest, dass die "55jährige Zeugin des LJV" sich gegen den Kläger ausgesprochen hat.
Nicht mehr, nicht weniger!

Ich teile also eher ebenso, wie auch schon gemutmaßt, die Auffassung, dass da Jemand den Kläger bewusst ins offene Messer rennen hat lassen.
Mehr als Raum für Spekulationen gibt der Online-Zeitungsartikel nicht her.

Ich habe von Beginn an hinterfragt!
 
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Es hat schon irgendwo seine Hintergründe. Einer könnte sein, dass es schon Hunde gab die nach x Metern einfach aufgehört haben zu arbeiten. Sie sind auf 400 (?)m eingearbeitet worden bis zum Abwinken, 400()m und zwei Haken, nicht mehr und nicht weniger.
Als normaler HF kann man das nicht nachvollziehen und vermutlich ist der ,,Hund des Anstoßes" auch besser eingearbeitet worden, aber wie genau- weißt du das im Einzelfalle?

Meine Hunde werden eingearbeitet auf Mindestlänge + xxx m mit mehr als zwei Haken, eine Prüfung auf 1000m wäre in meinen Augen sinnvoller als 400m.


Aber ist ja nur meine Ansicht.


CdB
Der Unterschied zwischen 600 m und 1000 m ist größer als zwischen 400 m und 600 m, und zwar deutlicher als die Differenz der Zahlen zum Ausdruck bringt.
 
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Das stimmt nicht, bei uns in der Gegend hat mal eine allseits als Jagdgegnerin bekannte Dame, erst einen Wildunfall bei der Polizei gemeldet, um nachdem der JAB gesucht und nicht gefunden hat, ihn wegen Unterlassung beim Kreisveterinär anzuzeigen. Das Kreisveterinäramt hat das tatsächlich verfolgt und es war anwaltliche Hilfe nötig um darauf zu kommen. Also Unfall und nicht nachsuchen ist nicht.

Genau lesen, bitte. Ich habe geschrieben "abzufangen". Das ist durchaus auch Aufgabe der Polizei, die du nicht übernehmen musst - auch wenn die das gerne abwälzen, zwecks Papierkram...
 
G

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Zwecks Unwissenheit und Unsicherheit.
Der Papierkram ist nur ein Formular und n paar Kreuze.
 
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Alle haben Recht oder keiner. Rehwildunfälle passieren ständig. Was man da schon erlebt hat.., Polizei meldet und sagt : Reh tot im Graben. Man kommt zum Entsorgen nach 6 Std..Reh lebt noch. .. andersmal der Unfallfahrer: Reh ist nach links über die Wiese weggesprungen.. man macht sich fertig. Geht zur markierten Stelle .. läuft 2m.. Reh tot im Graben.
Jetzt glaubt mal nicht das der eingetragende Nachsuchenführer hier auf dem platten Land weg einer Unfall-Reh-Nachsuche die 30km rüberfährt. Nur wenn er wirklich Langeweile hat und mit dem Hund noch üben muss.

Wer nix macht, macht nix falsch. Am besten keine Hunde halten oder ausbilden dann läuft da schon mal in der Hinsicht nix schief oder ?
 

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