Falscher Hund: Geldstrafe, da wiehert der Amtsschimmel

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 23774
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z/7

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wie bereits mehrfach angedeutet, ist Bayern in den Augen von 15 Bundesländern jagdkynologische Diaspora - auf ganzer Linie; JGHV und BJV hin oder her.
Kann man so nicht sagen, es gibt hier sehr fähige Leute. Allenfalls aus der Perspektive der Vereinsmeier. Der Bayer an sich, wenn ich hier mal die Franken vereinnahmen darf, behält sich gerne eine unabhängige Sicht auf die Dinge des Lebens vor. ;)
 
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Nennt sich Analogie, KANN man begreifen, sowas, MUSS man aber nicht!

Das hat nichts mit Analogie zu tun!

Schiessnachweis, passende Murmeln, Jagdzeiten ist das eine.

Detailliertes Wissen über Hundeprüfungen im Bundesland XY und exaktes Wissen über die exakten Voraussetzungen für eine Nachsuche im besagten Bundesland XY eine ganz andere.

Das KANN man begreifen, MUSS man aber nicht!
 
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In Hessen hat bis vor ein paar Jahren der LJV anhand erbrachter JGHV- bzw. Brauchbarkeitsprüfungen einen Brauchbarkeitsnachweis auf Antrag für den jeweiligen Hund erstellt. Jetzt macht es die zuständige UJB. Für meinen DL mit bestandener HZP nebst Zusatzfächer BP (Niederwild+Schweiß) Niedersachsen habe ich im Herbst diesen Jahres diesen Antrag gestellt.
UJB-Sachbearbeiter ohne entsprechende Hundekenntnis, reicht die Unterlagen zur OJB. Bescheinigung kommt ohne Leistungsnachweis Wasserarbeit. Auf Nachfrage versucht man mir den Unterschied BPO Hessen und Niedersachsen zu erläutern. Nach längerer Unterhaltung konnten wir uns darauf einigen, dass der Leistungsnachweis Wasserarbeit eingetragen wird.
Problematisch ist wohl, dass es leider in den Behörden an Sachkenntnissen zu diesen Dingen fehlt und dann Wort für Wort und Punkt für Punkt die BPO und Prüfungsvorschriften verglichen werden.

Zur Zeugin im vorliegenden Fall kann man nur anmerken, dass es gereicht hätte, zu erklären, es gibt aus föderalistischen Gründen unterschiedliche BPO'en, aber die Zielsetzung ist bei allen gleich, nämlich Erlangung einer Brauchbarkeit und grundsätzlich ist es zunächst egal, wie lang die geprüfte Schweißfährte ist. Wenn jemand tatsächlich behauptet, die Zeugin hätte so, wie sie geantwortet hat, antworten müssen, ist dies eher Unsinn. Als Mitglied eines solchen LJV würde ich mir Gedanken machen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 23774

Guest
Erst die Prüfung, dann die Anerkennung und zuletzt der jagdliche Einsatz. Durch die strengen Vorschriften solle dem Tierschutz aus waidmännischer Sicht Rechnung getragen werden, indem geeignete Hunde das kranke oder verletzte Tier finden. Ein ungeeigneter Hund verlängere durch eine vergebliche Nachsuche nur das Leiden des Wilds"
Jetzt hat der Jäger mit seinem Hund, der schon sehr weit ist in der Ausbildung, aber doch noch ein paar Tage hin bis zur Prüfung hat, ein Reh angeschossen. Pflichtbewusst ruft er den Hundeführer an dessen Hund anerkannt ist. Nach einer halben Stunde hat er dann endlich einen erreicht, der auch Zeit und nicht allzuweit weg ist. Dann geht er 20 Minuten zurück bis zu der Stelle die der Hundeführer mit dem KFZ erreichen kann. Dort wartet er eine 3/4 Stunde bis der kommt. Nach einer kurzen Einweisung geht es wieder 20 Minuten zu Fuß zurück zum Anschuß. Der HF setzt den Hund an und 5 Minuten später kann der Bock im Wundbett abgefangen werden.

Und schon hat man in deutschester Gründlichkeit das Leid des Stückes um gut 2 Stunden verlängert. (In der Regel wird es noch mehr sein)

Ziel verfehlt, setzen 5
 

Fex

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Meist wird das Leid durch zu kurze Wartezeit verlängert, weil man das adrenalingeschwängerte Wild aus dem ersten Wundbett jagt, anstatt es krank werden zu lassen. Solche Stücke sind oft nicht mehr zu bekommen und verludern langsam...
 
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Meist wird das Leid durch zu kurze Wartezeit verlängert, weil man das adrenalingeschwängerte Wild aus dem ersten Wundbett jagt, anstatt es krank werden zu lassen. Solche Stücke sind oft nicht mehr zu bekommen und verludern langsam...
Bei Verkehrsunfällen eher selten der Fall.

Autofahrer informiert Polizei => Streifenwagen fährt zum Unfallort => Polizei informiert Beständer => Beständer schaut am Unfallort nach => bei bedarf ruft der Beständer einen Hundeführer, der nach kurzer oder längerer Vorlaufzeit die Nachsuche beginnt

Der gesamte Ablauf erstreckt sich immer über mehrere Stunden und das verunfallte Wild hat eigentlich fast immer genug Zeit zum krank werden!
 
M

Mitglied 13815

Guest
"Irgendwer" wird nicht funktionieren. Soviel Anspruch besteht schon, daß die als Bürge akzeptierte Person qua Amt oder Eigenschaft eine gewisse einschlägige Qualifikation aufweisen sollte.

Es darf nicht nur irgendwer, sondern sogar ich selbst. Wenn ich meinen Hund für brauchbar halte, ist er das in Bayern erst mal. Wenn das die Behörde im Zweifel anders sieht, muss sie die „Unbrauchbarkeit“ nachweisen. Nicht andersrum!
Aber ich glaube, das hatten wir jetzt oft genug...
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Zur Zeugin im vorliegenden Fall kann man nur anmerken, dass es gereicht hätte, zu erklären, es gibt aus föderalistischen Gründen unterschiedliche BPO'en, aber die Zielsetzung ist bei allen gleich, nämlich Erlangung einer Brauchbarkeit und grundsätzlich ist es zunächst egal, wie lang die geprüfte Schweißfährte ist.

Hat sie u.a., laut Artikel und du warst dabei um hier zu bestätigen, dass nichts weiter gefragt wurde?

Wenn jemand tatsächlich behauptet, die Zeugin hätte so, wie sie geantwortet hat, antworten müssen, ist dies eher Unsinn.
Wennn jemand auf Grund des Zeitungsartikels behauptet er wüßte was im Gerichtssaal gefragt und geantwortet wurde, ist dies eher Unsinn.

Auf die Zeugenaussage wurde nach dem Artikel keinerlei Reaktion seitens UJB, Verteidigung oder Richter laut. Das Prozedere wurde neutral dargestellt.

Was niemand aufzufallen scheint; der Kläger ist ein ,,Jäger aus der Müritzregion" hätte es auch besser wissen können... Ich muß nicht alle Regeln aus 16 BL kennen, aber die des eigenen schon.


CdB
 

Fex

Moderator
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Bei Verkehrsunfällen eher selten der Fall.
Der gesamte Ablauf erstreckt sich immer über mehrere Stunden und das verunfallte Wild hat eigentlich fast immer genug Zeit zum krank werden!

Ich habe auf die Anmerkung des Kollegen reagiert, dem es nicht schnell genug gehen kann, nach einem angeschossenen Reh zu suchen....
 
G

Gelöschtes Mitglied 5659

Guest
Jetzt gibt es schon 16 Seiten erregter Diskussionen. Für nix. Ich muß es halt doch einordnen:

1. Wildunfälle sind unschön und in gew. Grenzen unvermeidlich.
2. Es ist sinnvoll und notwendig und in manchen Ländern im Jagdgesetz auch klar vorgegeben, dass von der Polizei ein zuständiger Jäger verständigt wird. Die Nummer soll bei der Polizei hinterlegt sein.
3. Der informierte Jäger begibt sich sobald als möglich an die Unfallstelle. In manchen Fällen stellt er auch die Bescheinigung für die KFZ-Versicherung aus, d.h. der Unfallfahrer wartet auf den Jäger. Dies ist der beste Fall, der Jäger erhält die notwendigen Infos aus erster Hand.
4. Der Jäger entfernt das getötete Wild und entsorgt dieses regelkonfom (Häufig freiwillig da Aufgabe der Straßenmeisterei, häufig durch Selbstverpflichtung geregelt mit im Gegenzug Erlass der Hundesteuer. In jedem Fall steht uns das gut an.
5. Bei geflüchtetem Wild entscheidet der Jäger nach den vorliegenden Informationen ob er selber mit der Lampe die weitere Straßenumgebung absucht, seinen eigenen Hund nimmt oder ein Profi-Gespann anfordert. Diese Entscheidung kann er selbstständig treffen, da er kein dahergelaufener Spacko ist sondern ein für dieses Revier verantwortlicher Jäger der im Auftrag der Polizei bzw. nach Information durch die Polizei tätig wird.
6. Der Ablauf in dem konkreten Fall in MV ist natürlich irre! Und das hier Jäger mit dem Finger auf den betreffenden Mann zeigen, der mit seinem Hund eine Situation klären wollte ist erbärmlich. Die rechtliche Situation juckt mich bei der Bewertung der Situation nicht. Ich muß täglich den gesunden Menschenverstand bemühen und im Zweifel diesen den rechtlichen Vorgaben vorziehen. Will heißen: Ich wohne nicht in MV, würde aber in einem solchen Fall dort zunächst mit meinem Hund schauen. Und dieser ist kein Nachsuchenprofi. und nicht geprüft. Wenn ich dann nach 300 m nicht am Stück stehe entscheide ich weiter. Weil ich schon erwachsen bin und vernünftige Entscheidungen treffen kann. Mann o Mann. Die Welt ist doch nicht so kompliziert wie dargestellt. Und man darf sie sich von Korinthenkackern auch nicht zu sehr verkomplizieren lassen.
 
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Fex

Moderator
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.. Die rechtliche Situation juckt mich bei der Bewertung der Situation nicht...

Die hat den Kollegen auch nicht gejuckt, man muss dann halt auch bereit sein die Folgen zu tragen - nur darum ging es hier überhaupt. Ob die Gesetze und deren Anwendungen sinnvoll sind oder nicht, steht auf einem anderen Blatt und muss an anderer Stelle gelöst werden.
 

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