In Hessen hat bis vor ein paar Jahren der LJV anhand erbrachter JGHV- bzw. Brauchbarkeitsprüfungen einen Brauchbarkeitsnachweis auf Antrag für den jeweiligen Hund erstellt. Jetzt macht es die zuständige UJB. Für meinen DL mit bestandener HZP nebst Zusatzfächer BP (Niederwild+Schweiß) Niedersachsen habe ich im Herbst diesen Jahres diesen Antrag gestellt.
UJB-Sachbearbeiter ohne entsprechende Hundekenntnis, reicht die Unterlagen zur OJB. Bescheinigung kommt ohne Leistungsnachweis Wasserarbeit. Auf Nachfrage versucht man mir den Unterschied BPO Hessen und Niedersachsen zu erläutern. Nach längerer Unterhaltung konnten wir uns darauf einigen, dass der Leistungsnachweis Wasserarbeit eingetragen wird.
Problematisch ist wohl, dass es leider in den Behörden an Sachkenntnissen zu diesen Dingen fehlt und dann Wort für Wort und Punkt für Punkt die BPO und Prüfungsvorschriften verglichen werden.
Zur Zeugin im vorliegenden Fall kann man nur anmerken, dass es gereicht hätte, zu erklären, es gibt aus föderalistischen Gründen unterschiedliche BPO'en, aber die Zielsetzung ist bei allen gleich, nämlich Erlangung einer Brauchbarkeit und grundsätzlich ist es zunächst egal, wie lang die geprüfte Schweißfährte ist. Wenn jemand tatsächlich behauptet, die Zeugin hätte so, wie sie geantwortet hat, antworten müssen, ist dies eher Unsinn. Als Mitglied eines solchen LJV würde ich mir Gedanken machen.