Falscher Hund: Geldstrafe, da wiehert der Amtsschimmel

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 23774
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Im Fall Jagszent ging das Geschrei in die entgegengesetzte Richtung, da war ua der Einsatz nicht brauchbarer Jagdhunde ein Punkt für den der Antagonist ,,verknackt" wurde. Da ist es schon merkwürdig wenn dem Jagdverband der Vorwurf gemacht wird, konsequent an einer Linie festzuhalten.
Die Frage ist zwar spekulativ, aber hat der genannte Fall J. vielleicht sogar dazu beigetragen?


CdB
Wo isser denn verknackt worden ?Was macht der übrigens ?
Zum Thema: Wenns schon soweit ist,daß irgendein JAB in einem Bundesland mit seinem Hund eine Brauchbarkeitsprüfung oder sonstwas abgelegt hat,die ihn berechtigt,nur dort seine Nachsuchen durchzuführen,nicht jedoch im 1km davon entfernten Nachbarbundesland,jammert das nicht nur den Hund an der Leine,sondern die Fährte stinkt zum Himmel ! Wenn man in diesem ....Schland dann nichts weiter zu tun hat,den pflichtbewußten Nachsuchenden ein Verfahren anzuhängen,egal wie das ausgehen wird,zeigt das dem noch normal empfindenden und denkenden Menschen lediglich,wie weit politische Dummheit hier schon fortgeschritten ist. Das Allerallerschlimmste an dem Vorfall sehe ich aber nicht im Vorfall selbst, sondern im geistigen Verlust von Bewertungen dessen.
 
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Dann ist er, wenn er die normale BP Nachsuche auf Schalenwild über 400m in Hessen hat in MVP nicht als brauchbar eingestuft. Mit VSwP oder VGP sieht das anders aus.

Bewußter Hund hat eine RGP. Nach der JEP, auf der ich ihn geführt habe.

Aber jetzt verstehe ich auch den Vorschlag den Landstrich an Polen zu verkaufen. Die haben einen Vogel.
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Blödsinn Vertrag ist Vertrag.
Und ne Rechtsschutz von ner anderen ist nie verkehrt.
 
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Da Hessen, 400m.
Soll ja kein Schweißhund werden.
Ich interpretiere in den Artikel herein, dass der untaugliche Hund genau so auch geprüft ist.
Ich hätte vermutlich auch 150€ bezahlen müssen, nach dieser Diskussion wüsste ich auch Bescheid und es wäre mit Vorsatz.
 
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Ich zitiere mal aus der entsprechenden VO aus MV (Hervorhebung durch mich):
§1
(1) Die jagdliche Eignung (Brauchbarkeit) eines Jagdhundes ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nachzuweisen und durch die anerkannte Landesjägerschaft zu bestätigen. Eine Brauchbarkeitsbestätigung eines anderen Landes berechtigt zum Einsatz des Jagdhundes für das bestätigte Fach oder die Fachgruppe in Mecklenburg-Vorpommern, wenn die Voraussetzungen der §§ 2 und 5 Absatz 1 erfüllt sind.

§5 verweist auf den Phänotyp des Jagdhundes etc.

§2
(1) Eine Leistungs- oder Zuchtprüfung von Jagdhundezucht- oder Jagdhundeprüfungsvereinen oder eine Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde, die in einem anderen Land abgelegt wurde, wird als gleichwertig anerkannt, wenn sie die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt. Das Gleiche gilt für ein bestandenes Fach oder eine Fachgruppe. Die oberste Jagdbehörde macht die Auflistung gleichwertiger Prüfungen im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt.

Im entsprechenden Amtsblatt sind für JGHV-Prüfungen die Gleichwertigkeiten aufgezählt. U.a. eine VPS (Fährte nicht weiter spezifiziert) und die VGP mit ÜF reichen für die Nachsuche auf Schalenwild. Weshalb eine VPS mit TF im Gegensatz zu einer VGP mit TF reicht, weiß ich nicht.
BP aus anderen Ländern gilt als gleichwertig wenn die Anforderungen gleich sind, sprich in diesem Fall die Fährtenlänge nicht 400m, sondern 600m ist.

Letztendlich bedeutet dies, wenn ich mich nicht ganz stark irre, dass ein Hund z.B. mit
  • einer VGP ÜF oder
  • einer VPS TF oder einer VSwP (VFSP ist da nicht explizit genannt, wird aber vermutlich auch gehen) oder
  • einer BP mit 600m und Gehorsam
auch ohne den den MV-BP-Pass zur Nachsuche eingesetzt werden darf.

Insgesamt eigentlich mit gesundem Menschenverstand geregelt, wie ich finde. Davon abgesehen, ist es nicht sonderlich kompliziert, den Pass zu beantragen, wenn man von außerhalb MV kommt und dort häufiger jagt.

Horrido!
 
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z/7

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Insgesamt eigentlich mit gesundem Menschenverstand geregelt, wie ich finde. Davon abgesehen, ist es nicht sonderlich kompliziert, den Pass zu beantragen,
Wir können gern von vorn anfangen:

Das Problem sind die 600 m, weil eben kaum eine andere BP die bei der Fährte vorschreibt, die meisten sind bei 400m. Und damit ist es eben nicht mehr unkompliziert, sondern man muß die Prüfung nochmal machen.

Gesunden Menschenverstand kann ich da nicht erkennen.
 
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Ich gehe davon aus, dass die meisten Papierhunde, die Nachsuche auf Schalenwild machen sollen, VGP o.ä. machen und damit reichen dann auch 400m.

Zudem besteht z.B. in SH die Möglichkeit, eine BP über 400m oder 600m zu führen.

Zuletzt ist es eben nicht so, wie einige monieren, dass man unbedingt den Pass braucht, die Prüfung an sich reicht auch für den Einsatz.
 
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Ich gehe davon aus, dass die meisten Papierhunde, die Nachsuche auf Schalenwild machen sollen, VGP o.ä. machen und damit reichen dann auch 400m.

Zudem besteht z.B. in SH die Möglichkeit, eine BP über 400m oder 600m zu führen.

Zuletzt ist es eben nicht so, wie einige monieren, dass man unbedingt den Pass braucht, die Prüfung an sich reicht auch für den Einsatz.
Das steht aber anders auf der Seite des LJV MVP und auch der Zeitungsbericht stellt die Aussage der Zeugin anders da. Da ist der Pass zwingend.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

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