[Bayern] Fang-/Hegeabschuss mit Nachtsichttechnik, kein Schwarzwild

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 27341
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FTB

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Muss jeder für sich selbst entscheiden.

Die Auffassung, dass der Tierschutz so einiges rechtfertigt, teile ich auch.

Folgende Situation: man kommt vom Trapschießen, hat seine Flinte im Futteral.
In einem fremden Revier wird man Zeuge eines Wildunfalls. Ein Kitz liegt schwer krank im Graben.
Der fangschuss auf Schalenwild mit der Flinte ist zwar in manchen lag Bundesländern erlaubt, du bist aber in Niedersachsen. Dort ist es nicht erlaubt.

Was tun?




Meine Herangehensweise wäre:
Notruf:
Moin -ich bin Heini Müller, an der L123 wurde ich da und da Zeuge eines Wildunfalls, ein Reh liegt schwer krank im Graben.
Ich bin Jäger und habe eine Sportflinte dabei, das hier ist nicht mein Revier, aber ich gedenke das Reh zu erlösen, es sei denn, sie sagten mir, dass ich das nicht tun soll.
 
G

Gelöschtes Mitglied 27341

Guest
Ich hab den Thread bewusst im Jagdrecht und nicht im Waffenrecht platziert.
Das die bay. AllgVerf nicht ganz im Einklang mit dem WaffG steht, wurde zu genüge diskutiert - ist hier aber nicht Gegenstand der Frage, da im WaffG im Zusammenhang mit Nachtsichttechnik nicht auf Tierarten eingegangen wird, dies obliegt dem Jagdrecht.

Von daher halte ich es mit dem eingangs zitierten Textes, denn eine klare Definition dsbzgl scheint es nicht zu geben.
 
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1. Statt das hier öffentlich zu diskutieren, wärest bei der Jagdbehörde besser aufgehoben.
edit
 
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Gelöschtes Mitglied 27341

Guest
Wenn ich leiden beenden will, nehme ich die beste Technik, welche in dem Moment zur Verfügung steht.
So sehe ich das auch.
Und solange auch ein Abnicken/Abfangen mit Messer oder der Einsatz von Kurzwaffen mit geringerer Energie in diesem Zusammenhang erlaubt ist, halte ich die Lösung LW mit NST für weitaus effizienter und tierschutzgerechter.
Warum das leidende Tier unnötig beunruhigen, aufmüden, mit dem Messer tracktieren oder mit der KW lochen, wenn es besser geht?
 
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Du kannst hier nach Unterstützern fischen wie Du willst. Was zählt ist die Rechtslage.
Die besprichst Du im Zweifel mit der Behörde, die Dir die Nachtsichttechnik gestattet hat.
 
G

Gelöschtes Mitglied 27341

Guest
Du kannst hier nach Unterstützern fischen wie Du willst. Was zählt ist die Rechtslage.
Die besprichst Du im Zweifel mit der Behörde, die Dir die Nachtsichttechnik gestattet hat.
Ich fische nicht, sondern bin an der Meinung anderer interessiert, da es eben scheinbar keine eindeutige Rechtslage zu dieser Thematik gibt - oder warum sollte ich das dMn sonst mit UJB besprechen?
 
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Du hast die Rechtslage im allerersten Satz selbst klar geschildert.
Du weißt wozu Du das Ding haben darfst!
Ich wüsste als Sachbearbeiter was ich mit einem machen würde der sich nicht dran hält.
 
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Was ein Quatsch!
Auf was für Entfernungen gebe ich denn die meisten Schüsse auf Unfallwild ab? richtig auf wenige Meter, da kommt das Glas ohnehin runter, weil alles andere Dummfug ist. Bei Dunkelheit kann ich die Taschenlampe sehr gut in der linken Hand halten, die den Vorderschaft hält. Dann erlöse ich das Stück, schalte das Licht aus und erledigt.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Dass die NST erst mal nur zur Jagd auf SW legal ist, bestreitet auch keiner.

Nur was ist, wenn ich mit NST auf SW ansitze und dann kommt ein offensichtlich verletztes/krankes Stück vor bei, dass ich auch am Tage erlösen würde? Der Tierschutz ist ja in dieser Situation höher bewertet, sonst dürfte man offensichtlich verletzes/krankes Wild nicht auch in der Schonzeit legal erlösen.
 
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Dass die NST erst mal nur zur Jagd auf SW legal ist, bestreitet auch keiner.

Nur was ist, wenn ich mit NST auf SW ansitze und dann kommt ein offensichtlich verletztes/krankes Stück vor bei, dass ich auch am Tage erlösen würde? Der Tierschutz ist ja in dieser Situation höher bewertet, sonst dürfte man offensichtlich verletzes/krankes Wild nicht auch in der Schonzeit legal erlösen.

Ich kenne einige dieser Erlöser , die gleichen Herren haben schon 1962 in unserem Dorfrevier die Fasane auf ihren Schlafbäumen geschossen.
 

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