[Mecklenburg-Vorpommern] Fangjagd im befriedeten Bezirk McPomm (Waschbär)

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Das Problem ist die Versicherung. Wenn du im befriedeten Bezirk einen Waschbaren fängst, und ihn mit der Glock töten willst, dann ist das Schädlingsbekämpfung und keine Jagd. Deine Jagdhaftpflicht gilt für die Jagdausübung. Auch wenn sie extra bestätigt das sie bei der Jagd im befriedeten Bezirk greift ( wobei sie ja dort ruht ) deckt sie keine Schädlingsbekämpfung. Zum Schiessen brauchst du eine Schiesserlaubnis für einen befriedeten Bezirk. Für dessen Erteilung eine Haftpflicht für das Schiessen zur Schädlingsbekämpfung. Wenn du die Bister beim Nachbarn oder Vermieter fängst, muss der dich schriftlich zur Schädlingsbekämpfung beauftragen. Das obliegt nämlich normalerweise dem Grundstückseigentümer. Mit dieser Erlaubnis handelst du aber wie ein gewerblicher Schädlingsbekämpfer. Der braucht dies Haftpflicht.
Das Thema war bei uns auch mal mit verwilderten Stadtauben aktuell.
Die Behörde und Genehmigung wäre kein Thema gewesen. Aber diese spezielle Haftpflichtversicherung lag im 4-stelligen Eurobereich. Thema deshalb gestorben

Solange es Wild ist,

sollte es keine Schädlingsbekämpfung sein. Es ist dann eher eine Sonderform der Jagd, für die die Genehmigung der Fangjagd im Befriedeten Bezirk ausreichen sollte. Inklusive Tötens mit der Fangschußwaffe.

Gruß,

Mbogo
 

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