Feldgehölz entfernt

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In NDS ist nicht jedes Gehölz automatisch geschützt.

Wallhecken ja - wenn man denn nachweisen kann, dass dort eine Wallhecke war. Am besten sind sie irgendwo kartiert, dann gibt es keine Diskussionen.

Gehölzriegel nein. Dazu dann noch die Aussage des Sachbearbeiters bei der unteren Naturschutzbehörde "Unser Landrat kommt selber vom Bauernhof, der will nicht, dass wir solche Sachen verfolgen ..."

Wald darf man nicht roden (Rodungsverbot in Deutschland), aber Wald ist erst Wald ab einer bestimmten Größe (ich meine 5.000m2).
 
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Manchmal kann man sich nur an den Kopf fassen und am Verstand der Menschen zweifeln.
In manchen Bundesländern werden gerade die Neuanlage und Pflege von solchen Feldgehölzen, Hecken oder Kniks mit viel Geld gefördert. Das in Verbindung mit Streuobstwiesen ist sogar für Landwirte interessant. Wir haben ein solches Projekt im Revier. Das Niederwild dankt es uns jetzt. Es gibt das ganze Jahr über Deckung und das späte Mähen und Heuen der Streuobstwiesen gibt dem Niederwild die Möglichkeit in Ruhe den Nachwuchs aufzuziehen. Im Herbst und in den Winter hinein gibt es genügend Fallobst. In den Hecken gibt es auch genug Frucht für Vögel und Wild. Dieses wird dankbar vom Wild angenommen.
Diese Programme sollten viel mehr in Anspruch genommen werden. Der ausufernde Anbau von Mais und Gras für die Vergasung und Verstromung führt in die verkehrte Richtung.
Wenn jemand an solche Biotope Hand anlegt darf nicht weg gesehen werden. Diese Menschen müssen für ihre Handlung dann zur Rechenschaft gezogen werden.
WMH
Hülse
 
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Es gibt strenge Gesetze und ZIG Vorschriften für die Landwirte. Leider nicht ohne Grund! Bei mir hat Grundeigentum einen sehrsehr hohen Stellenwert! Eigentum ist Eigentum. Aber meiner Meinung nach verpflichtet das auch dazu mit dem eigenen Grund vernünftig umzugehen!
Ich selbst habe einiges Grünland und würde sehr gerne so einiges für Flora und Fauna tun. Wildäcker anlegen etc. Ich darf das Grünland aber nicht umbrechen. Verboten! Sinnvoll? Eher nicht, aber was soll ich machen. Muss mich dran halten.
Hier gibts einige Landwirte die machen die Knicks runter als gäb es kein Morgen! Bis 70cm Durchmesser darf abgesägt werden. Also weg mit den dicken Dingern bevor die noch über 70cm haben. Folge: Es gibst kaum Bäume über 70cm. Und was für Begründungen...da wächst es nicht so gut unter den Bäumen, ....das Heu trocknet nicht so gut im Schatten...

Meine Meinung als Landwirt: Und wenn es 10x sein Grundstück ist muss er sich an die Vorschriften halten. Tut er es nicht muss er damit rechnen dass ihm auf die Finger geklopft wird und das ist auch richtig so. Leider gibts bei den Landwirten auch -wie überall- zu viele Deppen die dem Ruf aller schaden! Sollte man nicht dulden!

Als Jäger würde ich mich den Jagdgenossen gegenüber aber zurückhalten, bzw. nur normal drüber sprechen. Die Anschissnummer sollte dann von anderer Stelle kommen bzw. über andere Stelle erfolgen.
 
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Da die einzelnen Landesnaturschutzgesetze doch unterschiedlich sind, wäre es für eine länderspezifische Beantwortung bzw Hilfestellung sehr hilfreich Bundesland und eventuell auch den Regierungsbezirk zu nennen.

Zumindest in Bayern sind Heckenstreifen, Feldgehölze u.a. in der Biotopkartierung erfasst. Viele dieser Objekte sind als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Weiterhin gibt es die ASK (Artenschutzkartierung). Liegt diese Teilfläche in einem FFH-Gebiet? Ist die Fläche im örtlichen Ökoflächenkataster erfasst? Diese Informationen sind auch bei der UNB abfragbar.

Ein Ansatzpunkt für die eigene Recherche kann z.B. das geoportal.bayern.de sein. Beim dortigen Bayernatlas den Themenbereich "Umwelt" auswählen und bei "Natur" die diversen Kartenlayer probieren.
 
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Riecht nach Ärger für den Landwirt, wenn man denn wollte...

Schau man in §16 BayNatSchG oder in Übereinstimmung §29 BNatSchG an...

Außerdem hätte der doch nach KULAP für die Hecke Fördergelder bekommen ( @Hülse : sogar in Bayern ist das so)...


Bayrisches Naturschutzgesetz:

Art. 16
Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile

(1) Es ist verboten, in der freien Natur

1. Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder -gebüsche einschließlich Ufergehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen,

2. Höhlen, ökologisch oder geomorphologisch bedeutsame Dolinen, Toteislöcher, aufgelassene künstliche unterirdische Hohlräume, Trockenmauern, Lesesteinwälle sowie Tümpel und Kleingewässer zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen,

3. entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer, ausgenommen künstliche Gewässer im Sinne von § 3 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes und Be- und Entwässerungsgräben im Sinne von Art. 1 des Bayerischen Wassergesetzes, in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen),

4. Bodensenken im Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuches zu verfüllen,

5. Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen zu beseitigen, beschädigen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen.

Das Verbot nach Satz 1 Nr. 1 gilt nicht für

1. die ordnungsgemäße Nutzung und Pflege im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar, die den Bestand erhält,

2. schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses,

3. Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrswege oder der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Unterhaltung der Gewässer erforderlich sind.


Ist völlig unstrittig. Hätte er nicht dürfen - auch ohne besonderen Schutz des besagten Teils.
 
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23 Jan 2021
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Wald darf man nicht roden (Rodungsverbot in Deutschland), aber Wald ist erst Wald ab einer bestimmten Größe (ich meine 5.000m2).

Nein, es gibt keine fixe Mindestflächengröße für Wälder. Als die gesetzliche Walddefinition nach BWaldG im Bundestag beraten wurde, hat man über eine Mindestgröße von 0,2 ha nachgedacht, letztlich aber davon Abstand genommen, um der Dynamik von Flächen besser gerecht zu werden. Bei strittiger Waldeigenschaft wird geprüft, ob sich ein waldtypisches Innenklima bilden kann. Die Gerichte berufen dafür Gutachter. Die kleinste Fläche, die von einem Gericht in einem Urteil mal als Wald angesehen wurde, war 400 qm groß.

Ansonsten hast Du Recht, Wald darf nur mit einer Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden.
 
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Hallo,

min meinem Revier befand sich bis Samstag (06.03.2121) ein Feldgehölz mit den Ausmaßen von etwa 40x10 Meter in seiner größten Ausdehnung.

Am Samstag war der Landwirt vor Ort und hat dieses, bis auf einen Rest von etwa maximal 20%, entfernt und sogleich vor Ort zu Hackschnitzen verarbeitet.

Es bestand aus Birken, Schwarzdorn, Weiden, Eschen, Erlen, usw. ein typisches, leider immer weniger werdendes, Feldgehölz eben. Mit Totholz und Steinhaufen.

Ich sprach mit ihm und er gab mir gegenüber an, dass es dies dürfe, da es sic nicht um ein Landschaftselement handelt. Außerdem brauche er den Platz und dort einen Acker anzulegen.

Ich sage, dass es wichtiger Lebensraum für Tiere und Insekten handle, worauf er nicht sonderlich reagierte.

Letztendlich lies er einen kleinen, geringen Streifen stehen.

Im Laufe des Tages wurde ich von zwei Personen (Einwohnern der Gemeinde) darauf angesprochen, was dort vorgeht und dies doch nicht rechtens sei.

Nun meine Frage an euch, wie geht ihr mit solche. Situationen um? Man will es sich ja nicht gleich mit den Jagdgenossen verderben. Allerdings wurde hier auch bedeutsam Wichtiger Lebensraum dauerhaft zerstört.

WHM
Rudel
Irgendwie habe ich ein Problem mit Deinen Ausführungen!

Es erscheint mir etwas dubios, daß das Feldgehölz "entfernt" wurde um dort einen Acker zu machen. War der Bauer auch mit einem Bagger dort, um die Stöcke zu roden oder benutzte er Schwarzpulver?

Viele "besorgte Bürger" und auch manche Jagdscheininhaber haben keine Ahnung was Heckenpflege angeht und ein ordnungsgemäßes "auf den Stock setzen" wird als "Beseitigung" ausgelegt.

Im Übrigen haben speziell die von Dir genannten Pflanzen die Eigenschaft im Laufe der Jahre auch massiv an Breite zu gewinnen - da kann man mit gutem Gewissen auch mal wieder grob zurückschneiden und gerade die Natur gewinnt auch dabei wenn die Hecke wieder dicht wird.

Abgesehen davon, warum sprechen Dich im Laufe des Tages die "besorgten Mitmenschen" an? Aber keiner den Landwirt? Standest Du die ganze Zeit da rum und hast bei der Arbeit zugesehen?

Wie gesagt - ohne genaue Bilder und Hintergründe erscheinen mir Deine Aussagen etwas fragwürdig...
 
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@H.PB ,
mich ärgert immer, dass Ihr Landwirte, wenn solch Ferkel Euren Ruf versaut, nicht mal selbst einschreitet und solch Idioten mal ordentlich die Leviten lest :unsure: Es sind wenige, aber die wenigen fahren auch im Juni los und mulchen "ringsherum" und diese spritzen auch beim Raps in die Blüte. Wenige, aber die machen Euren Ruf kaputt :mad:
 
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Diese Gesetze gibt es, leider habe ich bei der Nachverfolgung solcher "Missetaten" ganz schlechte Erfahrungen gemacht.
Wird, aus welchen Gründen auch immer, nicht konsequent von den zuständigen Behörden verfolgt..............:mad:
Vor Jahren hab ich den Obernaturschutzfuzzi bei einer Anhörung zu einem geplanten Regenrückhaltebecken auf dem Podium versucht festzunageln, er hat sich gewunden wie ein Aal und immer ausflüchte gesucht, am Ende kam raus dass das ganz einfach politisch so gewollt ist und die Natur deshalb hinten anzustehen hat.
Trotzdem würde ich wieder dagegen angehen und wünsche allen anderen einen langen Atem!! (y)

Bausaujäger
 
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Es erscheint mir etwas dubios, daß das Feldgehölz "entfernt" wurde um dort einen Acker zu machen. War der Bauer auch mit einem Bagger dort, um die Stöcke zu roden oder benutzte er Schwarzpulver?

Viele "besorgte Bürger" und auch manche Jagdscheininhaber haben keine Ahnung was Heckenpflege angeht und ein ordnungsgemäßes "auf den Stock setzen" wird als "Beseitigung" ausgelegt.
Naja, vorstellen kann ich mir da bei manchem Gschaftlhuber schon viel... Da ist im Zorn schon einiges den Weg des Ewigen gegangen...

Könnte man aber ganz einfach anschauen.
@Rudel : Stell doch mal paar Bilder von der Fläche ein.
 
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hier ist es schlecht darum bestellt. Ich sehe mich nicht als "Oberfeldaufseher", aber ich lass auch nicht alles unkommentiert stehen. Wenn ich jemand zur Rede stelle, dann gewiß nicht ohne Grund und öfter bin ich entsetzt, über völlig mangelndes Unrechtsbewusstsein :mad:
Ich kenne 2 Betriebsleiter, die jedes Jahr rumsauen, wenn der Eine Dünger streut, findet sich da, wo der Düngerwagen stand, immer ein Zentner auf dem Weg...
 

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