- Registriert
- 16 Mrz 2008
- Beiträge
- 7.612
In NDS ist nicht jedes Gehölz automatisch geschützt.
Wallhecken ja - wenn man denn nachweisen kann, dass dort eine Wallhecke war. Am besten sind sie irgendwo kartiert, dann gibt es keine Diskussionen.
Gehölzriegel nein. Dazu dann noch die Aussage des Sachbearbeiters bei der unteren Naturschutzbehörde "Unser Landrat kommt selber vom Bauernhof, der will nicht, dass wir solche Sachen verfolgen ..."
Wald darf man nicht roden (Rodungsverbot in Deutschland), aber Wald ist erst Wald ab einer bestimmten Größe (ich meine 5.000m2).
Wallhecken ja - wenn man denn nachweisen kann, dass dort eine Wallhecke war. Am besten sind sie irgendwo kartiert, dann gibt es keine Diskussionen.
Gehölzriegel nein. Dazu dann noch die Aussage des Sachbearbeiters bei der unteren Naturschutzbehörde "Unser Landrat kommt selber vom Bauernhof, der will nicht, dass wir solche Sachen verfolgen ..."
Wald darf man nicht roden (Rodungsverbot in Deutschland), aber Wald ist erst Wald ab einer bestimmten Größe (ich meine 5.000m2).