Flinten der Deutschen Volkspolizei/DDR

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Ich meine, dass man man Abkürzungen in der "nicht zivilen" Gesellschaft wie der "VP" oder NVA recht genau genommen hat und nicht einfach ein kleines "v" statt eines großen, wie es für "DVP" nötig gewesen wäre eingeschlagen hätte. Bei "DvP" klingelts wie bei "OvP" oder "GDvP" bzw. "GOvP" in den Ohren. Hier ist der (in diesem Falle) "Diensthabende vom Park" gemeint.

Zumindest im milit. Bereich meinte man hiermit nicht die Waffenkammer an sich, sondern die jederzeit streng bewachte, voll einsatzfähige "Ansammlung" der "geparkten" Gefechtsfahrzeuge.
Da die DVP (KVP und VPB) ähnlich strukturiert war, könnte ich mir zusammenreimen, das man die Verwaltung der "Flinten" dem DvP der (Volks)Polizei unterstellte, man könnte sich sogar einfallen lassen, dass das organisatorisch besser von der eigentlichen "Waffenkammer" zu trennen und prakmatischer zu handhaben war.

Wmh

Wenn diese Flinten aus öffentlichen Beständen stammen, so sind sie sicherlich im Rahmen der Wende eingezogen und -soweit noch brauchbar- verwertet worden.
Könnte es sich bei dem Zeichen nicht um eine Kennzeichnung der Waffe durch die veräußernden Stelle oder der aufkaufenden Stelle(Waffenhandel) handeln?
Wenn das so wäre, dann ist man bei Beschussämtern etc. vermutlich an verkehrter Stelle.
 

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