Falls jemand betroffen sein sollte:
Evtl. kann man sich nochmal angucken, welche Abschlüsse von staatlich akkreditierten Berufsakademien den Hochschulabschlüssen gemäß der Entgeldordnung gleichgestellt sind. Sollten Abschlüsse von (nach meiner Kenntnis) praktischer orientierten, dafür weniger theoretischen Berufsakademien anerkannt werden, das eigene Studium aufgrund eines Praxissemesters aber nicht, wäre das doch eine unzulässige Ungleichbehandlung?
Möglicherweise enthält die Entgeldordnung auch einen Passus wie diesen aus der Entgeltordnung in Hessen:
"Ein Abschluss an einer ausländischen Hochschule gilt als abgeschlossene Hochschulbildung, wenn er nach Maßgabe der Empfehlungen der bei der Kultusministerkonferenz eingerichteten Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) dem deutschen Hochschulabschluss gleichgestellt ist."
Ich nehme nicht an, dass diese ZAB 6 bzw. 8 Semester ohne Praxissemester fordert? Müssten die Betroffenen dann nochmal recherchieren... Falls die ZAB das jedenfalls nicht fordert, läge meiner Meinung nach auch hier eine Ungleichbehandlung vor.