Förster in Not. Hochschulabschlüsse nicht anerkannt

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Da hat sich wohl ein nicht-studierter SB oder ein Verwaltungsjurist, der nicht an einer normalen (Fach-)Hochschule oder Uni studiert hat exponiert. Der Unterschied zwischen "Semester" und "XY-Zeit" sollte man allerdings auch nach erfolgreich (?) absolvierter Ausbildung erkennen.
 
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Es gibt keine Semesterferien, das ist vorlesungsfreie Zeit, also Semester.
Beenden die alle ihr Studium in der Regelstudienzeit?
 
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Nein, natürlich nicht. Problematisch kann hier sein, wenn ein Studiengang z.B. in einem BSc-Studiengang ein komplettes Praxissemester in sechs Semestern hat (das ist z.B. in Eberswalde so), die Studienordnung das letzte Semester als Vertiefungs- und Abschlussarbeitssemester bezeichnet etc.

Das ganze schreit aber danach, den Leuten, die sowas versuchen, den A... zu versohlen, denn das Abschlusszeugnis braucht ja eine gewisse Anzahl an Punkten die man theoretisch auch in einem Jahr erwerben könnte. Und die Punkte und Zeugnisse sind zwischen den Hochschulen gleichwertig anerkannt, also ...
a010.gif


Außerdem suchen im Augenblick alle nach GUTEN Leuten - wenn dann in einem Betrieb die Personalabteilung sowas versucht müssten sofort DA ein, zwei Stellen frei werden. Deshalb würde mich brennend interessieren, wer da so - sorry - absolut dusselig agiert.
 
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Ich habe da gerade beim BDF nachgesehen: das ist leider eine reale Gefahr, auch, weil in den TV wohl von Regelstudienzeiten gesprochen wird. Ob der spezielle Kandidat dann in 2 oder in 20 Semestern fertig geworden ist, ist egal. Bei uns war das bis jetzt kein Thema.
 
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Das PVB „Studium“ ist auch stark „praxisnah“. Wenn das durchgeht muss das Forststudium auch gehen.
 
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Die Gefahr ist "andersrum": wenn es bei den Förstern kippt seid ihr auf einmal auch alle überbezahlt. (O.k., die Polizei hat keinen TV, sondern Besoldung, aber ...)
 
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Falls jemand betroffen sein sollte:
Evtl. kann man sich nochmal angucken, welche Abschlüsse von staatlich akkreditierten Berufsakademien den Hochschulabschlüssen gemäß der Entgeldordnung gleichgestellt sind. Sollten Abschlüsse von (nach meiner Kenntnis) praktischer orientierten, dafür weniger theoretischen Berufsakademien anerkannt werden, das eigene Studium aufgrund eines Praxissemesters aber nicht, wäre das doch eine unzulässige Ungleichbehandlung?

Möglicherweise enthält die Entgeldordnung auch einen Passus wie diesen aus der Entgeltordnung in Hessen:
"Ein Abschluss an einer ausländischen Hochschule gilt als abgeschlossene Hochschulbildung, wenn er nach Maßgabe der Empfehlungen der bei der Kultusministerkonferenz eingerichteten Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) dem deutschen Hochschulabschluss gleichgestellt ist."

Ich nehme nicht an, dass diese ZAB 6 bzw. 8 Semester ohne Praxissemester fordert? Müssten die Betroffenen dann nochmal recherchieren... Falls die ZAB das jedenfalls nicht fordert, läge meiner Meinung nach auch hier eine Ungleichbehandlung vor.
 

z/7

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Dem Forststudium wird ohnehin in der Regel eine einjährige länderspezifische Ausbildung halb Praxis / halb Vorlesung nachgeschaltet. Da wegen einem Praxissemester zu pingelfurzen ist einfach nur schnöde.
 

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