Formular für Leihwaffe bei gemeinsamem Ansitz auf zwei unterschiedlichen Hochsitzen nötig?

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Hallo,
ich habe schon einmal ein bisschen gesucht zu dem Thema aber noch nicht wirklich eine passende Antwort gefunden und hoffe ihr könnt mir helfen.
Folgende Situation mein Vater hat zwei Büchsen und wenn ich mit ihm los gehe, leiht er mir eine von seinen Büchsen. Im Revier gehen wir auf zwei unterschiedliche Hochsitze. Benötige ich für diesen Fall ebenfalls ein Formular darüber dass er mir die Büchse ausgeliehen hat oder ist dies auch ohne möglich da er in nähere Umgebung ist?

Besten Dank.
Mo
 
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Da es nicht nötig ist, findet man im Gesetz auch nichts gegenteiliges. Es ist in vielen Jägerfamilien völlig normal, untereinander Waffen auszutauschen und so kann ich z.B. in meinem Revier auch jedem Gast eine meiner Waffen ausleihen, vor allen Dingen, wenn ich selber noch im Revier bin.
Unter Ehepartnern läßt man sich am besten eine gemeinsame WBK ausstellen. So halten wir es seit drei Jahrzehnten. Allerdings wurde meine WBK in 50 Jahren nur einmal bei einer Verkehrskontrolle erfragt. Die Nummer wurde aber nicht verglichen und somit weder eine Waffe angefasst oder ihr Ladezustand erfragt.
 
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Gem § 38 Abs. 1 Nr. 1 g WaffG ist ein Leihschein immer nötig, wenn eine geliehene Waffe geführt wird, was im geschilderten Sachverhalt ja unstrittig so ist!

Eine Ausnahme für den Fall, dass der Leihgeber in unmittelbarer Nähe anwesend ist existiert auch nicht...

Warum soll der Leihschein hier also nicht nötig sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gem § 38 Abs. 1 Nr. 1 g WaffG ist ein Leihschein immer nötig, wenn eine geliehene Waffe geführt wird, was im geschilderten Sachverhalt ja unstrittig so ist!

Eine Ausnahme für den Fall, dass der Leihgeber in unmittelbarer Nähe anwesend ist existiert auch nicht...

Warum soll der Leihschein hier also nicht nötig sein?
Weil der Fragesteller einen gültigen Jagdschein besitzt .
 
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26 Mai 2016
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Ich glaube, hier wird zum Teil auch Jagd- und Waffenrecht "durcheinandergewürfelt".

Ein Jagderlaubnisschein ist bei der o.g. Konstellation natürlich nicht erforderlich, ein Leihschein für die Waffe aber sehr wohl!
 
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Mensch Kinners das ist doch alles kein Aufwand:

Einmal ein Leihschein für beide erstellt, alle Waffen drauf die man untereinander tauschen kann, speichern, X ausdrucken, bei Bedarf Datum drauf, nach 14-tagen entsorgen.

Ich würde da keine etwaige Diskussion mit de blau/weißen Trachten Fraktion eingehen.
 
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23 Sep 2007
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Waffengesetz (WaffG)
§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken


(4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.
 

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