Das wäre mir aber neu, dass die Judikative (Richter) sich an interne Regelungen der Exekutive für die Exekutive (Staatsanwälte, Ämter) halten müssten, die müssen sich NUR an Recht und (Waffen-) Gesetz (von der Legislative beschlossen) halten, alles andere wird dann im Fall des Falles im Einzelfall entschieden. Wir haben noch nicht mal das Präzedenzfallsystem, so dass Dein Kumpel ggfs. ganz anders bestraft wird als Du oder ich.
Als nächstes behauptet noch jemand, was im Schönfelder steht, wäre verbindlich
Verwaltungsvorschriften, Kommentare und Co sind Hilfsmittel, erstere sollen die Selbstbindung der Verwaltung ermöglichen, letztere die Rechtsfindung erleichtern. Aber über allem steht das für viele verschiedene Einzelfälle geltende Gesetz oder vergleichbare Regelungen.
Das mag für viele völlig irrelevant sein, aber als Ausübendem einer sicherheitsrelevanten Tätigkeit im öffentlichen Dienst sind Ermittlungsverfahren wegen vermeintlicher Straftaten, egal, ob direkt oder später eingestellt/freigesprochen, immer schädlich. Und, wie oben schon mal gesagt, da muss man nur vor Ort an den falschen Polizisten geraten.
Unsere Frettiergruppe wurde von der Kriminalpolizei (!) kontrolliert, den beiden Damen fielen die bunt angezogenen und bewaffneten Männer auf und fragten halt mal nach. Glück im Unglück, sie wussten nicht, dass wir wegen einem Teilnehmer zu viel eigentlich eine verbotene Gesellschaftsjagd am Sonntag durchführten. Das kann aber auch genau anders herum ausgehen.
Der komische Zettel ist formlos, kann auf einem Notizblock geschrieben werden und muss nur einen langen Satz und zwei Unterschriften umfassen. Warum deswegen Ärger riskieren, nur weil man ggfs. Recht haben will? Dazu ist mir meine Zeit zu schade