Formular für Leihwaffe bei gemeinsamem Ansitz auf zwei unterschiedlichen Hochsitzen nötig?

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Es gibt mehrere einschlägige Texte. ;)
Ich bezog mich allerdings einzig auf die Aussagen zur Verwaltungsvorschrift.
Da gibts offenkundig Lücken.
 
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Es gibt mehrere einschlägige Texte. ;)
Ich bezog mich allerdings einzig auf die Aussagen zur Verwaltungsvorschrift.
Da gibts offenkundig Lücken.
Ich frage mich die ganze Zeit wo die Hypothetische Gerichtsverhandlung her kommen soll wenn jemand für den vom Gesetz umfassten Zweck eine Waffe die er nur kurzfristig zu ebendiesem mit einem Gültigen JJ-Sch. führt . Alles was über die Frist zum Ausstellen einer WBK hinausgeht aber nicht länger als einen Monat sein darf benötigt einen Leihschen . Einige Stunden sicher nicht .
 
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Wie es im Leben schon oft so spielte, durch den Ärger, den ein uneinsichtiger SB auslöste und dessen Behörde eine Maßnahme vollstreckt, gegen die man sich gerichtlich wehren muss.

Ich hatte dennoch einfach den Fehler zu korrigieren versucht, dass Richter der Verwaltungsvorschrift zu folgen hätten.
Das ist schon grober Unfug.
 
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Konstruiere nicht so viel! Wenn im Gesetz und dessen Ausführungsanweisung steht, für diesen Fall ist ein Leihschein nicht nötig (und das steht ja auch so drin), dann hat sich der Herr Richter daran zu halten. Auch wenn vorab ein aufmüpfiger Polizist meint, ein Tatbestand wäre vorliegend.
Es gab zu Zeiten der Wehrpflicht eine sogenannte "Verfahrensanweisung", in der diverse Ausnahmetatbestände zum Eingezogenwerden drin standen: Verheiratete, Väter, über x Jahre etc. Komischerweise wurden trotzdem verheiratete Väter eingezogen, weil im Wehrpflichtgesetz dies nicht geregelt war, sondern nur die wenigen Fälle wie Priester, der dritte dienende Sohn, über 32 Jahre etc. Vor Gericht hätte man dann als verheirateter Vater unter 32 ohne begonnene Berufsausbildung oder Theologiestudium schlechte Karten, wenn man geklagt hätte, da die Verwaltungsvorschrift nur binden SOLL, aber nicht MUSS. Und dann auch nur die Verwaltung.
Das gleiche gilt für die VwV zum WaffG: sie kann/soll verbindlich sein, muss aber nicht. Im Zweifel gilt das WaffG. Und die Kombination kontrollierender Polizist -> bearbeitender Kriminalbeamter -> Staatsanwalt -> Richter kannst Du Dir nicht aussuchen!
 
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Ich frage mich die ganze Zeit wo die Hypothetische Gerichtsverhandlung her kommen soll wenn jemand für den vom Gesetz umfassten Zweck eine Waffe die er nur kurzfristig zu ebendiesem mit einem Gültigen JJ-Sch. führt . Alles was über die Frist zum Ausstellen einer WBK hinausgeht aber nicht länger als einen Monat sein darf benötigt einen Leihschen . Einige Stunden sicher nicht .

Einige Stunden sicher nicht - aber wann beginnt die Frist für den Leiheschein? Eine Stunde, drei, eine Nacht? Im Zweifel wirst Du zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne entsprechendes Papier angetroffen, der Rest ist Deine Behauptung :) Vielleicht wäre es empfehlenswert, zumindest den Ausdruck des entsprechenden Teils der Verwaltungsvorschrift mitzuführen, denn DIE KENNEN DIE COPS SICHER NICHT.
 
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Er redet aber von der Verwaltungsvorschrift. Wie der Name schon sagt, bindet diese nur die Verwaltung. Der Richtung spricht nach Gesetz und das kann er gänzlich anders auslegen.

Und du meinst, die Verwaltungsvorschrift deckt sich nicht mit dem Gesetz?
Krampfhenna tat ma in Bayern zu dir sagen.
 
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Dieser Meinung sind die Richter durchaus schon des Öfteren gewesen ;)
KErnaussage ist jedoch die Fesstellung das ein Richter überhaupt nicht an eine VErwaltungsvorschrift gebunden ist.
Das ist falsch.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
, wir keine schriftliche Jagderlaubnis vom Inhaber haben/bekommen und dieser nicht immer im Revier ist. (Absprache erfolgt vorher immer telefonisch) Macht es schon Sinn möglichst viele Dokumente mitzuhaben, sollte dann doch einmal unverhofft der Fall eintreten.

Und dass ist dein eigentliches Problem!
 
S

scaver

Guest
Im obigen Falle wäre ganz eng betrachtet kein Leihschein erforderlich. Da sich diese Enge aber unverhofft ganz schnell ändern kann und unverhofft kommt bekanntlich oft, ist eine Leihschein und eine Jagderlaubnis, besonders in diesen dunklen Zeiten weder mühsam noch schädlich. Macht es euch doch nicht so schwer. Der deutsche Mensch im allgemeinen und der Beamte im besonderen, ist immer noch von hübschen Urkunden, besonders mit Stempel zu beeindrucken. Wer es nicht verstehen will lese Zuckmayer Hauptmann von Köpenick.
sca
 

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