Forst, Sauen und Hunde OT Bewegungsjagden 19/20

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Macht ihr das am Streckenplatz auch? Darum kenne ich die meisten hier wahrscheinlich nicht persönlich oder man sieht sich nur einmal?! 🤪
 
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Immer wieder erschreckend, wie Jäger sich im Forum gegenseitig erklären wollen, wie gejagt zu werden hat.
Nix für ungut, aber das machst du doch auch gerade. Oder nicht? Bei uns laufen auch dreißig Jäger einen ganzen Tag rum und haben am Ende wenn es gut geht 5 Hasen liegen. Sind die auch schießgeil, oder ist das was anderes weil es um Hasen geht? Wie hat euer alter Fritz gesagt: "Jeder soll nach seiner Facon glücklich werden!" Das sollte für die Jagd im zunehmenden Maße gelten.
 
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Nix für ungut, aber das machst du doch auch gerade. Oder nicht? Bei uns laufen auch dreißig Jäger einen ganzen Tag rum und haben am Ende wenn es gut geht 5 Hasen liegen. Sind die auch schießgeil, oder ist das was anderes weil es um Hasen geht? Wie hat euer alter Fritz gesagt: "Jeder soll nach seiner Facon glücklich werden!" Das sollte für die Jagd im zunehmenden Maße gelten.
Wo bitte mache ich das? Ich kritisiere dieses Verhalten hier und habe Beispiele gebracht! Man muss nur versuchen zu verstehen, dafür muss man vielleicht auch mehr als nur einen Post lesen. War selbst schon beim ÖJV jagen, bei uns bekommt auch nicht jeder seinen Hahn oder Hasen... Deshalb heißt es nicht, dass wir ein schlechtes Revier haben oder unsere Jagden nur Saufveranstaltungen sind. Jagd ist nur mehr als eine wirtschaftliche Kosten Nutzen Rechnung! Jagd hat viele Facetten, die erfordern aber auch Verständnis für andere Meinungen und Strukturen;
 

z/7

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Da hast Du mich jetzt falsch verstanden. Ich fordere nicht den Pranger, wegen der mangelnden Kostendeckung, sondern wegen mangelnder Effizienz, wenn ein Riesenzinnober veranstaltet wird und dann nix liegt. Man muss den Wald nicht auf den Kopf stellen, damit ein paar Spassvögel ihr jagdliches Event genießen können. Die Bewegungsjagd ist ein Instrument, um abzuschöpfen, wo es NOTWENIG ist.

Es gibt nicht wenige Private, bei denen am End vielleicht 10 oder 15 Stückl liegen. Davon noch der ein oder andere Fuchs oder Falschabschuss und ein paar Nachsuchen. Und die machen das Jahr für Jahr, weils einfach luschtig ist und hinterher im Wirtshaus gemütliches Beisammensein.
Und dann schau Dir bei so manch Privaten auch noch die Niederwild-Treibjagden an. Da siehts dann noch perverser aus, aber Hauptsach, Gaudi ist im Wald. Und da krieg ich halt die Motten, sorry.

Bei den Staatsforsten kann es natürlich auch eine Sauerei sein, keine Frage, aber da muss man zumindest mal genauer hinschauen. Bei reinen Waldrevieren, die zudem einem starken Freizeitdruck unterliegen, können 20 oder 30 Stück gemessen an der Ansitz-Jahresstrecke viel oder wenig sein. Abgesehen davon sind reine Waldreviere per Ansitz wesentlich schwerer zu bejagen.
All that said, versteh ich nicht, wie Du auf das schmale Brett kommst, Bewegungsjagden beim Staat müßten kostendeckend veranstaltet werden. Deren finanzielle Rentabilität ergibt sich bei Erzielung eines angemessenen Wildbestandes in erster Linie aus der Vermeidung von Wertverlusten in der Produktion bzw. der Vermeidung von Aufwendungen für Schutzmaßnahmen. Der Erlös aus Wildpretverkauf bewegt sich in der Größenordnung des dafür nötigen logistischen Aufwands, das ist ein netter Gimmick, den man zur PR-Pflege nutzen kann, mehr nicht.

Auch vergleichsweise kleine Strecken können dabei noch positiv zu Buche schlagen, wenn Ansitzjagd mangels Schnee beispielsweise komplett versagt. Jeder Jagdleiter muß mit dem Personal arbeiten, das zur Verfügung steht, und so mancher Jäger kann auch nicht so, wie er gern würde.

Ich habe allerdings auch schon etliche male erlebt, daß man auf Bewegungsjagd verzichtet hat, weil Aufwand und Ergebnis in keinem vernünftigen Verhältnis mehr standen. Das sind jedoch alles sehr individuelle Konstellationen, so daß ich in keinem Fall eine Jagd vorschnell als überflüssig bezeichnen möchte.
 
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Was bin ich glücklich, dass mein Beruf mich immerhin so gut ernährt, dass ich es mir leisten kann...Freunde zur Jagd einzuladen, ohne dabei einen Ertrag erzielen zu müssen:cool::cool::cool:
Aber immer schön darauf achten, dass die Jagdfreunde keine Jagdfreude verspüren dürfen! Sonst is das böse o_O! Unseren Jagdgästen geht das meist auch auf den Senkel im Wald rumzustehen und darauf zu warten, dass ihnen ein Schwein in den Schuss rennt! :sneaky::unsure::confused:;)
 
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Ja, das ist ein guter Ansatz und bedeutet m. E., dass sie sicherstellen muss, dass ALLE Baumarten über Naturverjüngung in die möglchst vielfältige Baumartenmischung ohne Schutzmaßnahmen einfließen.

Das mag es daher Deines Erachtens bedeuten, in diesem Moment ist diese "Interpretation" mit geltendem Recht schlicht nicht vereinbar!
Derartige Forderungen (von denen jeder Praktiker weiß, dass sie nur bei einem Null-Bestand an wiederkäuendem Schalenwild realisierbar wären - und selbst das nur, wenn es zudem die sonstigen waldbaulichen Voraussetzungen hergeben!!!) gehören somit zu dem bereits a.a.O. beschriebenen, unseriösen Gebaren der "gemeinen Forstpartie".

Derartige Forderungen nach einem Null-Wildschaden werden nicht einmal in der wildschadenstechnisch sehr viel einfacher überschau-, berechen- und regulierbaren Landwirtschaft erhoben. Nicht nur im Wald steht dem (Schalen)Wild ein gesetzlich verbrieftes Existenzrecht zu, verbunden mit dem Zugeständnis des Gesetzgebers, dass dieser Wildbestand ein gewisses Maß an Schäden verursachen "darf", das der Grundeigentümer zu tolerieren hat, wenn er dafür entschädigt wird!

Gleichzeitig sind für den landwirtschaftlichen Bereich Regeln formuliert, an die sich Grundeigentümer/-bewirtschafter zu halten haben, wollen sie nicht ihren Ersatzanspruch ganz oder in Teilen verwirken bzw. die festlegen, unter welchen Umständen ein Schaden erst gar nicht zu ersetzen ist (vgl. "Sonderkulturen"); es gibt also keinen einzigen rationalen Grund, weshalb der Waldbauer an dieser Stelle besser gestellt werden soll, als sein Kollege im Feld.

Dass eine seriöse Schadenszuweisung und -berechnung im Wald wesentlich problematischer ist als im Feld, darf daher nicht zulasten des Wildes ausgelegt werden. Der Versuch, dies trotzdem zu tun, ist zunehmend unsäglich!
 
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All that said, versteh ich nicht, wie Du auf das schmale Brett kommst, Bewegungsjagden beim Staat müßten kostendeckend veranstaltet werden. Deren finanzielle Rentabilität ergibt sich bei Erzielung eines angemessenen Wildbestandes in erster Linie aus der Vermeidung von Wertverlusten in der Produktion bzw. der Vermeidung von Aufwendungen für Schutzmaßnahmen. Der Erlös aus Wildpretverkauf bewegt sich in der Größenordnung des dafür nötigen logistischen Aufwands, das ist ein netter Gimmick, den man zur PR-Pflege nutzen kann, mehr nicht.

...

Die Plattheit dieser Worthülse ist kaum zu toppen... schon in der Landwirtschaft versuchen die ganz besonders "Bauernschlauen" immer wieder, den Jagdpächter irgendwelche Geldbeträge aus den Rippen zu leiern, wegen angeblich von Wild verursachter, zu erwartenden Mindererträgen bei der Ernte...
 
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z/7

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Deine Beiträge werden immer absurder. Mach mal ne Pause. Have a kitkat.:coffee::whistle:
 
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.....Derartige Forderungen (von denen jeder Praktiker weiß, dass sie nur bei einem Null-Bestand an wiederkäuendem Schalenwild realisierbar wären.....
.....Derartige Forderungen nach einem Null-Wildschaden ....
...Nicht nur im Wald steht dem (Schalen)Wild ein gesetzlich verbrieftes Existenzrecht zu, .....

Niemand fordert "Null-Wildschaden", niemand möchte eine Wildart gegen "Null-Bestand" schießen und niemand verschwendet auch nur einen Gedanken daran, dem Wild ein Existenzrecht abzusprechen.
Das sind nur polemische Attacken zur Mobilisierung von Claqueuren, mit dem Ziel einer Umgehung sachlicher und dienlicher Erörterung des Themas.

Richtig ist dagegen, dass sowohl bei Verbiss, als auch bei Schäle Grenzwerte festgelegt sind, unterhalb derer Wildschäden zwar auch das Betriebsergebnis verschlechtern, allerdings in einem Maß, dass aus forstlicher Sicht noch akzeptabel erscheint und als Zugeständnis an das Vorkommen artenreicher, gesunder und angepasster Wildbestände zu bewerten ist.

Wenn nun zur Wiederbewaldung einiger hunderttausend Hektar abgängiger Fichten- und Buchenwälder in der Mitte Deutschlands ein so geringer Wildbestand (vorübergehend) gefordert wird, dass sich ALLE Baumarten ohne Schutz verjüngen können, dann ist das eine ÖKOLOGISCH unbedingt angezeigte Forderung, die ebenfalls weder Null-Wildschaden, noch Null-Bestand anstrebt, sondern einfach eine so niedrige Schalenwilddichte, dass keine dort sich verjüngende Baumart schon nach kurzer Zeit zu 100% aus der Mischung verschwindet und das ganze wieder in die unter Klimawandel bekannt problematische reine Fichte, Buche oder Buche mit Fichte läuft!
Es gibt immer mehr Forstbetriebe, die Exkursionen anbieten und nach 5 - 10 Jahren konsequenter Jagd vorzeigen können, dass Jagd dafür einen sehr wirksamen Beitrag leisten kann, ohne dass eine vorkommende Wildart auch nur im Entferntesten in ihrem Bestand bedroht wäre.

.......verbunden mit dem Zugeständnis des Gesetzgebers, dass dieser Wildbestand ein gewisses Maß an Schäden verursachen "darf", das der Grundeigentümer zu tolerieren hat, wenn er dafür entschädigt wird!....

Wer sollte ihn denn dafür entschädigen?

Der Jagdpächter vielleicht, falls er das freiwillig im Pachtvertrag übernimmt. Ansonsten sieht das Gesetz die Jagdgenossenschaft als Träger des Wildschadens vor und Eigenjagdbesitzer bleiben ganz allein auf dem Wildschaden sitzen, weil Wild herrenlos ist und der "Staat" auch keine Wildschäden entschädigt.

Im § 1 BJG ist geregelt:
"...(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden..."

Die Sache ist glasklar:
Der Grundeigentümer wird vom Staat nicht für Wildschäden "entschädigt", er ist gehalten, selbst für die Reduzierung der Wildschäden zu sorgen, indem er den Wildbestand in einer Weise "hegt", die einerseits die Existenz der Art nicht gefährdet, ansonsten aber für eine angepasste Dichte sorgt, bei der Wildschäden "möglichst" vermieden werden. Nicht 100%-ig vermieden werden, sondern "möglichst" vermieden werden. Dieser Formulierung tragen die forstlichen Grenzwerte Rechnung, die eben noch geduldet werden können, ohne dass es zu übermäßigen okologischen oder okonomischen Beeinträchtigungen kommt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
All that said, versteh ich nicht, wie Du auf das schmale Brett kommst, Bewegungsjagden beim Staat müßten kostendeckend veranstaltet werden. Deren finanzielle Rentabilität ergibt sich bei Erzielung eines angemessenen Wildbestandes in erster Linie aus der Vermeidung von Wertverlusten in der Produktion bzw. der Vermeidung von Aufwendungen für Schutzmaßnahmen. Der Erlös aus Wildpretverkauf bewegt sich in der Größenordnung des dafür nötigen logistischen Aufwands, das ist ein netter Gimmick, den man zur PR-Pflege nutzen kann, mehr nicht.

Auch vergleichsweise kleine Strecken können dabei noch positiv zu Buche schlagen, wenn Ansitzjagd mangels Schnee beispielsweise komplett versagt. Jeder Jagdleiter muß mit dem Personal arbeiten, das zur Verfügung steht, und so mancher Jäger kann auch nicht so, wie er gern würde.

Ich habe allerdings auch schon etliche male erlebt, daß man auf Bewegungsjagd verzichtet hat, weil Aufwand und Ergebnis in keinem vernünftigen Verhältnis mehr standen. Das sind jedoch alles sehr individuelle Konstellationen, so daß ich in keinem Fall eine Jagd vorschnell als überflüssig bezeichnen möchte.


Da hast Du natürlich schon recht, aber wenn Du es von der Seite her siehst (Vermeidung Wertverluste, etc., dann wird das auch nur der Fall sein, wenn entsprechende Strecken da sind.
Soweit die Einzeljagd nicht effizient ist/war, sind im Normalfall die Strecken der Bewegungsjagd ansehnlich. Wenn aber die Einzeljagd im Prinzip schon gute Erfolge brachte, d. h. der Bestand ohnehin "angepasst" ist (was auch immer man darunter am End versteht), kann die Bewegungsjagd nciht auch noch hohe Strecken liefern und trotzdem gibt es Gegenden, wo das gemacht wird. Es geht in der allgemeinen Debatte doch nicht darum, etwas "vorschnell" abzukanzeln, sondern vielmehr um die Tatsache, dass landauf landab immer mehr Jagden durchgeführt werden, wenn jagdliche Nachfrage steigt, obwohl sie ökologisch möglicherweise nicht notwendig wären oder aber, weil das WIld tatsächlich in erster Linie als "Schadfaktor" gesehen wird, den man so massiv wie gesetzlich erlaubt, korrigieren muss. Alles das gibt es und Bewegungsjagden sind heute auch "modern" ohne zu reflektieren.

Ich weis nicht, ob Du meine Beiträge (auch in anderen Fäden) öfter schon gelesen hast bzw. regelmäßig liest. Aber zum Thema "und so mancher Jäger kann auch nicht so, wie er gern würde" vertrete ich eine ganz klare Position. Sowohl die konservative als auch die progressive Jägerschaft argumentiert bei jeder Gelegenheit mit dem Thema "Jagddruck". Dieser entsteht aber nicht durch die Einzeljagd als Solches, sondern infolge der Massenvermehrung von Jägern, die jagdliche Nachfrage erzeugen, aber ökologisch keinen Sinn macht. Es ist ein großer Unterschied, ob ein ortskundiger, einheimischer Jäger zehn Stückl erlegt oder fünf Jagdscheininhaber aus allen Himmelsrichtungen vielleicht blos zwei, aber für diese zwei vielleicht 15 oder 20 mal rausfahren und alles durcheinander bringen. Der einzelne passionierte Jäger vor Ort macht das klüger und ruhiger, mit der Folge höherer Effizienz und dadurch kann im ein oder anderen Fall auch die Bewegungsjagd vermieden werden, weil auf sanfte ökologisch sinnvolle Art und Weise ein angepasster Wildbestand hergestellt werden kann. Das setzt aber voraus, dass man die Spaßvogeljagd bekämpft. :cool:
 
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Das setzt aber voraus das ALLE Baumarten als Samenspender vorhanden sind, was in vielen Bretterwüsten eben nicht der Fall ist

Ich weiß nicht, wo solche "Bretterwüsten" sein sollen, ich kenne keine, aber es ist tatsächlich eine sehr wichtige Aufgabe der Forstbetriebe, jetzt für die Etablierung artenreicher Mutterbäume zu sorgen, wo die Baumartenvielfalt noch gering ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 26188

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Niemand fordert "Null-Wildschaden", niemand möchte eine Wildart gegen "Null-Bestand" schießen und niemand verschwendet auch nur einen Gedanken daran, dem Wild ein Existenzrecht abzusprechen.
Das sind nur polemische Attacken zur Mobilisierung von Claqueuren, mit dem Ziel einer Umgehung sachlicher und dienlicher Erörterung des Themas.

Richtig ist dagegen, dass sowohl bei Verbiss, als auch bei Schäle Grenzwerte festgelegt sind, unterhalb derer Wildschäden zwar auch das Betriebsergebnis verschlechtern, allerdings in einem Maß, dass aus forstlicher Sicht noch akzeptabel erscheint und als Zugeständnis an das Vorkommen artenreicher, gesunder und angepasster Wildbestände zu bewerten ist.

Wenn nun zur Wiederbewaldung einiger hunderttausend Hektar abgängiger Fichten- und Buchenwälder in der Mitte Deutschlands ein so geringer Wildbestand (vorübergehend) gefordert wird, dass sich ALLE Baumarten ohne Schutz verjüngen können, dann ist das eine ÖKOLOGISCH unbedingt angezeigte Forderung, die ebenfalls weder Null-Wildschaden, noch Null-Bestand anstrebt, sondern einfach eine so niedrige Schalenwilddichte, dass keine dort sich verjüngende Baumart schon nach kurzer Zeit zu 100% aus der Mischung verschwindet und das ganze wieder in die unter Klimawandel bekannt problematische reine Fichte, Buche oder Buche mit Fichte läuft!
Es gibt immer mehr Forstbetriebe, die Exkursionen anbieten und nach 5 - 10 Jahren konsequenter Jagd vorzeigen können, dass Jagd dafür einen sehr wirksamen Beitrag leisten kann, ohne dass eine vorkommende Wildart auch nur im Entferntesten in ihrem Bestand bedroht wäre.



Wer sollte ihn denn dafür entschädigen?

Der Jagdpächter vielleicht, falls er das freiwillig im Pachtvertrag übernimmt. Ansonsten sieht das Gesetz die Jagdgenossenschaft als Träger des Wildschadens vor und Eigenjagdbesitzer bleiben ganz allein auf dem Wildschaden sitzen, weil Wild herrenlos ist und der "Staat" auch keine Wildschäden entschädigt.

Im § 1 BJG ist geregelt:
"...(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden..."

Die Sache ist glasklar:
Der Grundeigentümer wird vom Staat nicht für Wildschäden "entschädigt", er ist gehalten, selbst für die Reduzierung der Wildschäden zu sorgen, indem er den Wildbestand in einer Weise "hegt", die einerseits die Existenz der Art nicht gefährdet, ansonsten aber für eine angepasste Dichte sorgt, bei der Wildschäden "möglichst" vermieden werden. Nicht 100%-ig vermieden werden, sondern "möglichst" vermieden werden. Dieser Formulierung tragen die forstlichen Grenzwerte Rechnung, die eben noch geduldet werden können, ohne dass es zu übermäßigen okologischen oder okonomischen Beeinträchtigungen kommt.


Ach Stöbi, tu doch nicht so, als gäbe es keine Grundeigentümer, Forstwirte, etc., die mit Wild nix anfangen können und für die Schalenwild nur Schadfaktor ist. Natürlich gibt es diese Leute und natürlich kann man Schalenwild wohl nie "ausrotten", aber natürlich kann man - vorausgesetzt man ist so veranlagt - die Bestände so zusammenschießen, dass der Mench in der Natur mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schalenwild nur noch im Ausnahmefall zu sehen bekommt.
 

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