Forst übereifrig ?

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Vorbildlich. Träumen wir hier noch davon. Vllt gerät anläßlich dieser Affäre ja mal was in Bewegung.

Ist doch ganz einfach,

Du gibst an jeden Teilnehmer ein Tablet mit der digitalen Revierkarte drauf aus und schon weiß er, wo er ist. Außerdem muss er dann dauernd aufs Tablet schauen und schießt nicht soviel Wild ...

Gruß,

Mbogo
 
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ABER ich mag die Diskussion zu überfälligen Verbesserungen im bestehenden Jagdrecht..
Du würdest also eine Verbesserung des Jagdrechts darin sehen, daß mit der Bejagung von Nachbarrevieren unzufriedene Beständer, die Nachbarreviere mit durchdrücken dürfen? Oder soll so etwas nur für Bndes, Landes und Kommunalforsten gelten?
 
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Doch, davon gehe ich aus, weil ich noch nie die Dreistigkeit erlebt habe, dass ein staatlicher Jagdleiter(in) seine Hundeführer in den Nachbarjagdbezirk zum Wildern geschickt hätte!



Ich heiße gar nichts gut, was illegal ist!

ABER ich mag die Diskussion zu überfälligen Verbesserungen im bestehenden Jagdrecht. Und ein "Rasieren" sehe ich in dem geschilderten Vorfall auch nicht, jedenfalls konnte ich aus keinem Satz entnehmen, dass dort Wild im Privatrevier erlegt, oder auch nur ein Schuss abgegeben worden wäre.
Wie GANZ KONKRET soll die Regelung aussehen, welche dir da vorschwebt?
 
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Du würdest also eine Verbesserung des Jagdrechts darin sehen, daß mit der Bejagung von Nachbarrevieren unzufriedene Beständer, die Nachbarreviere mit durchdrücken dürfen? Oder soll so etwas nur für Bndes, Landes und Kommunalforsten gelten?

Man, wie oft soll ich es denn noch schreiben:

NEIN, ich befürworte es NICHT, das Nachbarrevier bejagen zu dürfen, aber ich befürworte es, dass überjagende Hunde zu dulden sind, ebenso wie ich es immer befürwortet habe, dass ANERKANNTE Schweißhundführer mit Waffe durch alle Reviere laufen und dort das kranke Wild erlegen dürfen, so lange sie auf der Fährte arbeiten. Außerdem wäre es m. E. ein Fortschritt, wenn Reviere mit Schwarzwildeinständen einmal jährlich zur Teilnahme an revierübergreifenden Bewegungsjagden verpflichtet werden könnten.

Jetzt klar?
 
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Man, wie oft soll ich es denn noch schreiben:

NEIN, ich befürworte es NICHT, das Nachbarrevier bejagen zu dürfen, aber ich befürworte es, dass überjagende Hunde zu dulden sind, ebenso wie ich es immer befürwortet habe, dass ANERKANNTE Schweißhundführer mit Waffe durch alle Reviere laufen und dort das kranke Wild erlegen dürfen, so lange sie auf der Fährte arbeiten. Außerdem wäre es m. E. ein Fortschritt, wenn Reviere mit Schwarzwildeinständen einmal jährlich zur Teilnahme an revierübergreifenden Bewegungsjagden verpflichtet werden könnten.

Jetzt klar?
Überjagende Hunde - klar. Halten sich eh nicht dran. SH-Führer dito.

Zwang zur Bewegungsjagd? Du bist doch ein lautstarker Beführworter der These, dass wir gar keine überhöhten SW-Bestände haben. Warum sollte dann einem JAB die Einschätzung der Notwendigkeit einer DJ vom Gesetzgeber abgenommen werden? Was soll denn da weiter als Blödsinn oder Alibi-Rumsitzerei dabei rauskommen?
 
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Man könnte jetzt mutmaßen das absichtlich ortsfremde dort eingesetzt wurden um eine Ausrede zu haben?

Man könnte auch mutmassen, dass Mutmassungen nichts bringen? 😀

Wahrscheinlich war es so, dass man ihnen noch die Augen vorher verbunden hat und drei mal um die eigen Achse gedreht hat, bis sie vollkommen orientierungslos waren 😂
 
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Wenn ich mein Revier kenne und die Ansteller richtig einweise kann doch nichts passieren.
Wenn zwei kleingeistige Streithansel es darauf anlegen gibt es immer einen Grund zum Streit.
 
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....Zwang zur Bewegungsjagd? Du bist doch ein lautstarker Beführworter der These, dass wir gar keine überhöhten SW-Bestände haben...

Nicht ganz richtig: ich bin ein Befürworter der These, dass wir NICHT ÜBERALL überhöhte SW-Bestände haben. Aber auch ein angepasster SW-Bestand muss angepasst gehalten werden, also stetig mit höchstmöglichen Frischlingsabschüssen und ausreichenden Abschüssen adulter Stücke begrenzt bleiben. Dazu braucht es imo zwingend gut organisierte Bewegungsjagden im Wald.


....Warum sollte dann einem JAB die Einschätzung der Notwendigkeit einer DJ vom Gesetzgeber abgenommen werden? ....

Weil die Praxis zeigt, dass es bei einigen unbelehrbaren Zeitgenossen offenbar nötig ist, weil sie nicht abwägen, sondern Bewegungsjagden kategorisch ablehnen. ;)
 
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1. NEIN, ich befürworte es NICHT, das Nachbarrevier bejagen zu dürfen,

2. aber ich befürworte es, dass überjagende Hunde zu dulden sind,

3. ebenso wie ich es immer befürwortet habe, dass ANERKANNTE Schweißhundführer mit Waffe durch alle Reviere laufen und dort das kranke Wild erlegen dürfen, so lange sie auf der Fährte arbeiten.

4.Außerdem wäre es m. E. ein Fortschritt, wenn Reviere mit Schwarzwildeinständen einmal jährlich zur Teilnahme an revierübergreifenden Bewegungsjagden verpflichtet werden könnten.

Jetzt klar?

zu 1. du bist also dafür, daß jeder in seinem Revier jagt und sich an die Grenzen zu halten hat?

zu 2. meines Wissens sind überjagende Hunde so lange zu dulden, wie die durchführenden Reviere dafür Sorge tragen, daß die Nachbarreviere nicht allzu sehr beeinträchtigt werden. Sprich man muß es nur so lange dulden, wie Standschnallerhunde mit einem Mindestabstand zur Grenze geschnallt werden und Durchgeherhunde nicht direkt an der Grenze geschnallt werden und sich sofort in die Nachbarreviere verabschieden.

zu 3. unstrittig

zu 4. so sehr ich revierübergreifende Jagden für sinnvoll erachte, käme eine Verpflichtung zur Teilnahme einer Einschränkung des Jagdrechts gleich und glaube auch nicht, daß so etwas einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde.
 
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"Stoeberjaeger, post:
Ja, hoffentlich, ob weggedrückt oder Funkloch kommt ja aufs Gleiche raus. Shit happens.


Blödsinn von der Argumentation her!
 
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zu 4. so sehr ich revierübergreifende Jagden für sinnvoll erachte, käme eine Verpflichtung zur Teilnahme einer Einschränkung des Jagdrechts gleich und glaube auch nicht, daß so etwas einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde.

Naja, die unteren Jagdbehörden haben ja schon länger die Möglichkeit, bei deutlicher Nichterfüllung der Abschusspläne sogar "Polizeijagden" auf Kosten des Revierinhabers anzuordnen. Das wird nur extrem selten genutzt, weil es für massig Ärger sorgt, aber soo weit weg von angeordneter Verpflichtung zur DJ-Teilnahme halte ich es rechtlich nicht.
 

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