Forst übereifrig ?

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In dem Faden geht es ja um ein unrühmliches Bsp. und nicht um Fingerzeige und hohe Rösser ,sondern um RECHT. Eine Relativierung ,indem eben ganz pauschal auf die andere Seite verwiesen wird,ist da wohl völlig unangebracht,auch wenn man den sichtbaren Zusammenhalt betroffener Berufsgruppe wieder mal gut sieht !
Also gut, man erklärt, dass es nicht um eine Relativierung geht, und du beschwerst dich über eine Relativierung. Wir drehen uns im Kreis und kommen vermutlich auch nicht weiter.

Vielleicht magst Du ja noch kurz erläutern, was du damit meinst, "daß man sich Eiserne Besen anschafft und das Großreinemachen erfolgt !"?
Wie hat man sich das vorzustellen?
 
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Es geht um die Unversehrtheit von Eigentum. In 47 % der Hegegemeinschaften Bayerns war der Verbiß in 2018 zu hoch oder deutlich zu hoch. Das Recht des Waldbesitzers wird hier mit Füssen getreten. Ein der Landeskultur (und damit ist nicht Beethovens 9. gemeint) angemessener Wildbestand sieht anders aus. Wenn das kein Rechtsbruch ist, was dann?

Dafür werden die Rechtsbrecher ja auch i.d.R. standrechtlich erschossen...

Ansonsten hatten wir das bereits geklärt - die Angelegenheit ist EINZIG eine zwischen Jagdrechtsinhaber und den zugehörigen Jagdausübungsberechtigten, höchstens noch der ZUSTÄNDIGEN Behörde...
Selbstjustiz im Revier durch den Nachbarn ist nicht erlaubt, nicht tolerabel und nicht akzeptabel - Ende der Diskussion.
 

z/7

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Wer redet von Selbstjustiz? Es wurde lediglich darauf hingewiesen, daß die Empörung über dieses vermutlich versehentliche Übertreten der Grenze in Begleitung einer Waffe vollkommen disproportional zur allgemeinen Bedeutung des Vorkommens derartiger Rechtsbrüche ist. Woraufhin interessierte Parteien bestritten, daß vergleichbare andere Schädigungen rechtlich vergleichbar wären. Woraufhin ich die rechtliche Vergleichbarkeit herausstellte. Mit dem Rest wird sich jetzt die Staatsanwaltschaft befassen. Ich denke, das wäre in einem anderen Fall auch mal angebracht, damit klar wird, worum es geht.
 
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Privatrechtliches interessiert den Staatsanwalt nicht und wenn es tatsächlich in Bayern ist, wie du behauptest, scheint es Waldbesitzer in 47% der Hegegemeinschaften irgendwie egal zu sein.
So what?
 
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Das Prinzip der Jagdgenossenschaft ist Dir vertraut?

Mutwillige Sachbeschädigung ist Strafrecht.
Viele deiner Beiträge schätze ich sehr, weil du dir Gedanken machst, was du schreibst, aber dieser war Käse.

Schalenwild verbeißt Waldverjüngung, das Schalenwild gehört aber niemandem und somit gibt es nichts, was vom Strafrecht betroffen ist.
 
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Strafrecht passt hier nicht.
Es geht um Zivil- und Verwaltungsrecht. Zivilrecht betrifft die Verträge, die z.B. zwischen Jäger und JG geschlossen sind. Darin darf man alles vereinbaren, was nicht sitten- oder gesetzwidrig ist.
Um Verwaltungsrecht geht, wenn man Jagd- und Waldrecht anwendet.

@ Waldgeist: Deine Beiträge verwirren etwas. Im Bayerischen Waldgesetz ist seit vielen Jahren der Vorrang des Waldes vor dem des Schalenwildes festgelegt. Das hat der bayerische Landtag beschlossen. Wenn es dort ein Mehrheit, die das ändern will, dann wird sie das tun. Wenn nicht, dann bleibt das eben so, ob es Dir und anderen gefällt oder nicht. Es wird ja niemand zur Jagd in Bayern gezwungen.
 

z/7

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Ja und?, wenns die Jagdgenossen nicht stört, kanns dir doch schon lange egal sein. Der Forst hat nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen.

Mutwillige Sachbeschädigung ist ganz sicher was anderes, als Wildverbiss.
Du schreibst von Waldbesitzern. Der einzelne Waldbesitzer hat in einer Jagdgenossenschaft nur soviel zu melden, wie der Rest es zuläßt. Das ist in Jagdgenossenschaften, wo die Flächenmehrheit bei Eigentümern liegt, die wenig oder keinen Wald haben, sehr schnell gar nix.

Darum ist der Umkehrschluß, wenn in einer Hegegemeinschaft, die noch dazu mehrere Jagdgenossenschaften umfaßt, der Verbiß zu hoch ist, das sei den Waldbesitzern egal, nicht zulässig.

Wo mutwillig Wildbestände hochgezüchtet und gehalten werden, die kapitale Schäden verursachen, ist das straftechtlich relevant. Müßte nur mal jemand zur Anzeige bringen.
 
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Du schreibst von Waldbesitzern. Der einzelne Waldbesitzer hat in einer Jagdgenossenschaft nur soviel zu melden, wie der Rest es zuläßt. Das ist in Jagdgenossenschaften, wo die Flächenmehrheit bei Eigentümern liegt, die wenig oder keinen Wald haben, sehr schnell gar nix.

Darum ist der Umkehrschluß, wenn in einer Hegegemeinschaft, die noch dazu mehrere Jagdgenossenschaften umfaßt, der Verbiß zu hoch ist, das sei den Waldbesitzern egal, nicht zulässig.

Wo mutwillig Wildbestände hochgezüchtet und gehalten werden, die kapitale Schäden verursachen, ist das straftechtlich relevant. Müßte nur mal jemand zur Anzeige bringen.



Es wird jeden Tag skurriler hier!
Na wenn du ernsthaft von deiner Aussage überzeugt bist, dann wird es ja nun mal höchste Zeit für eine dementsprechende Anzeige.
Gibt doch sicherlich auch Möglichkeiten für dich persönlich mal ein solches "Projekt" anzugehen oder auf den Weg zu bringen, wenn das die dummen Jagdgenossen und/oder auch Waldbesitzer schon nicht selber hinbekommen.;)
Keine Angst, wahrscheinlich findest du hier auch zumindest verbale Unterstützung.
Warum mir bei solchen Ideen dann immer spontan das hesssiche Forstamt Jossgrund einfällt, das weiss ich nun wirklich nicht. Mir fallen da sogar sofort noch ein oder zwei weitere Forstämter mehr in diesem Zusammenhang ein, da gab es allerdings in der Vergangenheit keine Anzeige.

Prinzengesicht
 
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z/7

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Ich sag euch, warum das noch nie vor dem Kadi gelandet ist. Jagdgenosse gegen Jagdgenosse aufm Dorf kommt nicht so gut.

Es ging mir nur um die Wertung des Verhaltens. Potentiell gewildertes Reh gegen potentiell kaputten Baum. Jetzte?
 
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Ich sag euch, warum das noch nie vor dem Kadi gelandet ist. Jagdgenosse gegen Jagdgenosse aufm Dorf kommt nicht so gut.


Moin,

dann scheinen die Jagdgenossen bezüglich ihrer unterschiedlichen Meinungen/Vorstellungen doch einen anderen, außergerichtlichen Weg gefunden zu haben - kann für beide Seiten also nur eine winwin-Situation gewesen sein. Damit erspart man sich auch eventuell langlaufende Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang. Ich persönlich finde derartige Kompromisslösungen eigentlich immer gut - spart Zeit und Nerven und erhält hoffentlich noch die gute Nachbarschaft/Freundschaft :whistle:.

munter bleiben!!
hobo
 

z/7

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Schön wär's. Der Klügere gibt nach. Werden halt Zäune gebaut...
 
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