Forst übereifrig ?

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Ich sag euch, warum das noch nie vor dem Kadi gelandet ist. Jagdgenosse gegen Jagdgenosse aufm Dorf kommt nicht so gut.

Es ging mir nur um die Wertung des Verhaltens. Potentiell gewildertes Reh gegen potentiell kaputten Baum. Jetzte?


Zum ersten Satz:
Stimmt nur bedingt, gilt dann natürlich genauso für die Forstpartie!
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus;
vollkommen egal, ob die Krähe nach Kuhmist riecht oder nach Fichte!
Blöd wird es eigentlich immer nur dann, wenn man selber im "moralischem Glashaus" sitzt und mit Steinen droht!;)

Zum zweiten Satz, du weisst schon: Äpfel und Birnen und so...

Prinzengesicht
 

z/7

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Sag Du mir, was ich mit dem Jossgrund zu tun hab? Äpfel und Birnen, hm?
 
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Dachte immer dass unsere Staatsbediensteten eine Vorbildfunktion haben.
Gruss Gott,
wie man liest, nicht immer o. immer seltener.
Gruss
luger08
 
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Also gut, man erklärt, dass es nicht um eine Relativierung geht, und du beschwerst dich über eine Relativierung. Wir drehen uns im Kreis und kommen vermutlich auch nicht weiter.

Vielleicht magst Du ja noch kurz erläutern, was du damit meinst, "daß man sich Eiserne Besen anschafft und das Großreinemachen erfolgt !"?
Wie hat man sich das vorzustellen?
Da gibts verschiedene Möglichkeiten das Recht durchzusetzen . Ich nehme mal an,Deine Fanthasie reicht auch so weit,hierbei die Passende zu finden !:cool:
 
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Strafrecht passt hier nicht.
Es geht um Zivil- und Verwaltungsrecht. Zivilrecht betrifft die Verträge, die z.B. zwischen Jäger und JG geschlossen sind. Darin darf man alles vereinbaren, was nicht sitten- oder gesetzwidrig ist.
Um Verwaltungsrecht geht, wenn man Jagd- und Waldrecht anwendet.

@ Waldgeist: Deine Beiträge verwirren etwas. Im Bayerischen Waldgesetz ist seit vielen Jahren der Vorrang des Waldes vor dem des Schalenwildes festgelegt. Das hat der bayerische Landtag beschlossen. Wenn es dort ein Mehrheit, die das ändern will, dann wird sie das tun. Wenn nicht, dann bleibt das eben so, ob es Dir und anderen gefällt oder nicht. Es wird ja niemand zur Jagd in Bayern gezwungen.
Nö,verwirrt bist Du und zwar schon so gut,daß Du das nicht mal merkst ! Im FADEN geht es wohl für alle gut lesbar im Starterbeitrag um Überjagen in Privatrevieren und das offenbar als Methode durch den dortigen Forst. Das hat weder was mit Wald vor Wild oder sonstwelcher obskuren und an den Haaren herbeigezogenen Ablenkungsmanövern zu tun,sonder mit der Durchsetzung von Recht und ORDNUNG zwischen 2 nebeneinanderliegenden Revieren . Wer das als Bediensteter öffentlicher "Einrichtungen und Formen" nicht versteht,ist dort fehl am Platz,bzw. sein Vorgesetzter. Hier wäre bei 0 Einsicht dann der von mir beschriebene "Besen" notwendig.
 

z/7

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Was im Jossgrund los war, weiß ich. Find ich bescheiden, keine Frage. Ändert nix dran, daß ich darauf soviel Einfluß habe wie auf den berühmten Sack Reis in China.
 
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Da gibts verschiedene Möglichkeiten das Recht durchzusetzen . Ich nehme mal an,Deine Fanthasie reicht auch so weit,hierbei die Passende zu finden !:cool:
Ehrlich gesagt nein. Bei einem Rechtsverstoß ruft man das zuständige Gericht an. Punkt. Wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann man nach Möglichkeit die nächsthöhere Instand bemühen. Mehr fällt mir dazu nicht ein.

Also bitte mal Tacheles: Wie sieht der "Eiserne Besen" aus?
Nur nebulöse Andeutungen und schräg grinsende Smileys bingen den Diskurs nicht weiter.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Es ist bemerkenswert, wie sich einige an dem Vorfall zu ergötzen scheinen....

WENN wirklich hier durch den Jagdleiter ein "Überjagen" der Durchgeher auch nur billigend in Kauf genommen, sei es durch ungenaue Einweisung oder ungenaue Grenzeinzeichnung in der Karte, so soll und muss er daraus die Konsequenzen ziehen. Von methodisch-vorsetzlichen Grenzübertritt ganz zu schweigen. Der Jagdherr weiß jedoch, dass er gerade bei Bewegungsjagden mit Argusaugen beobachtet wird und der Nutzen aus diesem gesetzeswidrigem Überjagen in keinem Verhältnis zu den daraus resultierenden Konsequenzen steht - falls er überhaupt vorhanden ist. Somit wäre dies eine selten törichte Strategie.
Ich weiß aber auch sehr wohl, dass wie schnell man als Durchgeher (die oft keine Staatsbediensteten mit Vorbildfunktion sind, btw...) die Karte falsch hält, eine falsche Forststraße überquert etc., etc.... Von dem her: abwarten, was das Gericht spricht.
 
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Es ist bemerkenswert, wie sich einige an dem Vorfall zu ergötzen scheinen....

WENN wirklich hier durch den Jagdleiter ein "Überjagen" der Durchgeher auch nur billigend in Kauf genommen, sei es durch ungenaue Einweisung oder ungenaue Grenzeinzeichnung in der Karte, so soll und muss er daraus die Konsequenzen ziehen. Von methodisch-vorsetzlichen Grenzübertritt ganz zu schweigen. Der Jagdherr weiß jedoch, dass er gerade bei Bewegungsjagden mit Argusaugen beobachtet wird und der Nutzen aus diesem gesetzeswidrigem Überjagen in keinem Verhältnis zu den daraus resultierenden Konsequenzen steht - falls er überhaupt vorhanden ist. Somit wäre dies eine selten törichte Strategie.
Ich weiß aber auch sehr wohl, dass wie schnell man als Durchgeher (die oft keine Staatsbediensteten mit Vorbildfunktion sind, btw...) die Karte falsch hält, eine falsche Forststraße überquert etc., etc.... Von dem her: abwarten, was das Gericht spricht.




Vollkommen richtig!
Sehe ich genauso, schrieb ich schon in meinem ersten Beirag #116 in diesem Faden:
"Zum Fadenthema:
Lassen wir das geschilderte Problem doch über den Rechtsweg klären, das ist doch die logische Konsequenz aus der vorhandenen Informationslage:
Daher ist die Anzeige des Pächters einfach nur zu begrüßen, die juristische Beurteilung und mögliche Konsequenzen aus dieser sollen dann andere vornehmen."
Alle meine weiteren Beiträge dann sind Repliken auf die, für mich zumindest, absurden Beiträge einiger Herren hier.
Und was manche Herren aus der Forstfraktion hier an Argumentationsketten in diesem Faden an den Tag legen, ist ebenso skurril und absurd wie die dein angesprochenes Verhalten, "Ergötzung" an dem Vorfall, eines Teiles der Gegenseite.
Da geben sich beide Fraktionen nun wirklich nichts!

Prinzengesicht
 
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Nur weil der Gesetzgeber da im Vorfeld mögliche Auswege aus dem Konflikt vorgesehen hat, heißt das noch lange nicht, daß das nicht auch anderweitig geregelt werden kann bzw. muß.
Trotzdem wird der Rechtsbereich Strafrecht nicht tangiert. Das Strafrecht ist für mangelnde Abschusserfüllung und daraus resultierenden Verbiss nicht zuständig.
 
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Strafrecht passt hier nicht.
Es geht um Zivil- und Verwaltungsrecht. Zivilrecht betrifft die Verträge, die z.B. zwischen Jäger und JG geschlossen sind. Darin darf man alles vereinbaren, was nicht sitten- oder gesetzwidrig ist.
Um Verwaltungsrecht geht, wenn man Jagd- und Waldrecht anwendet.

Das ist vollkommen korrekt! Danke für die Richtigstellung! (Man musste sich ja fast schon Sorgen um die Qualität des juristischen Unterrichts in den heutigen Baumschulen machen...)

@ Waldgeist: Deine Beiträge verwirren etwas. Im Bayerischen Waldgesetz ist seit vielen Jahren der Vorrang des Waldes vor dem des Schalenwildes festgelegt. Das hat der bayerische Landtag beschlossen. Wenn es dort ein Mehrheit, die das ändern will, dann wird sie das tun. Wenn nicht, dann bleibt das eben so, ob es Dir und anderen gefällt oder nicht. Es wird ja niemand zur Jagd in Bayern gezwungen.

Wobei die Aussage "Wald vor Wild" dabei natürlich noch weniger konkrete Außenwirkung für das einzelne Jagdrevier (und dessen JAB) hat, wie die "Hegeverpflichtung" der Jagdgesetze...
 
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Wobei die Aussage "Wald vor Wild" dabei natürlich noch weniger konkrete Außenwirkung für das einzelne Jagdrevier (und dessen JAB) hat, wie die "Hegeverpflichtung" der Jagdgesetze...

Eben! Deswegen kann man als JAB auch nicht konkret gegen „Wald vor Wild“ verstoßen und insoweit einen Rechtsbruch begehen. Insoweit könnten die Waldbesitzer ja die Aufsichtsbehörden bemühen, wenn zB übergeordnete Zielsetzungen bei der Abschussplanung nicht beachtet werden.
 

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