- Registriert
- 14 Aug 2004
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- 1.882
Brauche mal die Meinung von ein paar Forumsjuristen.
Folgende Geschichte ereignete sich vor kurzem im Bekanntenkreis :
Frau X. wohnt in einem Mietshaus mit 8 Wohnungen.Im Keller befindet sich eine Tiefgarage,wo Fau X. einen Stellplatz gemietet hat.
Frau X. besitzt einen Roller,den Sie nicht benutzt und nicht angemeldet hat.
Da der Stellplatz von Frau X. sich auf einer Hebebühne befindet, parkt Frau X. ihren Roller an einer anderen Stelle der Tiefgarage an einer Wand) (Der Roller würde beim Parken auf dem Hebebühnenstellplatz umkippen und Schaden nehmen). Dies geht ein Jahr gut.
Letzte Woche betritt Frau X. die Tiefgarage und "ertappt" 2 Männer mit einem Lieferwagen,die den Roller aufgeladen haben und diesen im Namen der Hausverwaltung entsorgen wollen,da sich Hausbewohner durch den abgestellten Roller gestört fühlen.Eine Behinderung der Tiefgaragenfahrwege/Parkplätze liegt nicht vor.Der Roller steht jedoch auf keinem angemieteten Parkplatz.
Frau X. besteht darauf,dass der Roller nicht abtransportiert wird und ist sehr wütend, nicht über diese "Entsorgungsaktion" ihres Eigentums benachrichtigt worden zu sein.
Das plötzliche Verschwinden des Rollers wäre von der Unwissenden wohl auf einen Diebstahl zurückgeführt worden,da mit der Entsorgung des Rollers durch die Hausverwaltung nicht gerechnet worden wäre.
Nun gilt es die Rechtslage zu klären:
-Hätte die Hausverwaltung nicht alle Tiefgaragennutzer bzgl. der Entsorgung des Fahrzeugs bzw. zur Festellung des Eigentümers zumindest vorerst befragen müssen ?
- Angeblich liegt seitens der Hausverwaltung keine strafbare Handlung vor (Diebstahl o.ä.), da der Roller nicht "angeeignet" sondern lediglich "entsorgt" werden sollte.
- Wäre die Entsorgung des Fahrzeuges durch die Hausverwaltung erfolgreich durchgeführtworden,hätten Schadensersatzansprüche wohl geltend gemacht werden können.So aber,passiert nichts.
Zusatz: Der Roller wird nun von Frau X. selbstverständlich sofort aus der Tiefgarage entfernt. Allerdings erscheint es mir etwas seltsam,daß eine Hausverwaltung -ohne vorherige Ankündigung - ein (scheinbar besitzloses)Fahrzeug so einfach entsorgen darf ? Irgendwas stimmt da doch nicht ? Was sagen die Forumsjuristen dazu?
Folgende Geschichte ereignete sich vor kurzem im Bekanntenkreis :
Frau X. wohnt in einem Mietshaus mit 8 Wohnungen.Im Keller befindet sich eine Tiefgarage,wo Fau X. einen Stellplatz gemietet hat.
Frau X. besitzt einen Roller,den Sie nicht benutzt und nicht angemeldet hat.
Da der Stellplatz von Frau X. sich auf einer Hebebühne befindet, parkt Frau X. ihren Roller an einer anderen Stelle der Tiefgarage an einer Wand) (Der Roller würde beim Parken auf dem Hebebühnenstellplatz umkippen und Schaden nehmen). Dies geht ein Jahr gut.
Letzte Woche betritt Frau X. die Tiefgarage und "ertappt" 2 Männer mit einem Lieferwagen,die den Roller aufgeladen haben und diesen im Namen der Hausverwaltung entsorgen wollen,da sich Hausbewohner durch den abgestellten Roller gestört fühlen.Eine Behinderung der Tiefgaragenfahrwege/Parkplätze liegt nicht vor.Der Roller steht jedoch auf keinem angemieteten Parkplatz.
Frau X. besteht darauf,dass der Roller nicht abtransportiert wird und ist sehr wütend, nicht über diese "Entsorgungsaktion" ihres Eigentums benachrichtigt worden zu sein.
Das plötzliche Verschwinden des Rollers wäre von der Unwissenden wohl auf einen Diebstahl zurückgeführt worden,da mit der Entsorgung des Rollers durch die Hausverwaltung nicht gerechnet worden wäre.
Nun gilt es die Rechtslage zu klären:
-Hätte die Hausverwaltung nicht alle Tiefgaragennutzer bzgl. der Entsorgung des Fahrzeugs bzw. zur Festellung des Eigentümers zumindest vorerst befragen müssen ?
- Angeblich liegt seitens der Hausverwaltung keine strafbare Handlung vor (Diebstahl o.ä.), da der Roller nicht "angeeignet" sondern lediglich "entsorgt" werden sollte.
- Wäre die Entsorgung des Fahrzeuges durch die Hausverwaltung erfolgreich durchgeführtworden,hätten Schadensersatzansprüche wohl geltend gemacht werden können.So aber,passiert nichts.
Zusatz: Der Roller wird nun von Frau X. selbstverständlich sofort aus der Tiefgarage entfernt. Allerdings erscheint es mir etwas seltsam,daß eine Hausverwaltung -ohne vorherige Ankündigung - ein (scheinbar besitzloses)Fahrzeug so einfach entsorgen darf ? Irgendwas stimmt da doch nicht ? Was sagen die Forumsjuristen dazu?