Frage an die Forumsjuristen / Interessanter Fall

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14 Aug 2004
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Brauche mal die Meinung von ein paar Forumsjuristen.
Folgende Geschichte ereignete sich vor kurzem im Bekanntenkreis :

Frau X. wohnt in einem Mietshaus mit 8 Wohnungen.Im Keller befindet sich eine Tiefgarage,wo Fau X. einen Stellplatz gemietet hat.
Frau X. besitzt einen Roller,den Sie nicht benutzt und nicht angemeldet hat.
Da der Stellplatz von Frau X. sich auf einer Hebebühne befindet, parkt Frau X. ihren Roller an einer anderen Stelle der Tiefgarage an einer Wand) (Der Roller würde beim Parken auf dem Hebebühnenstellplatz umkippen und Schaden nehmen). Dies geht ein Jahr gut.
Letzte Woche betritt Frau X. die Tiefgarage und "ertappt" 2 Männer mit einem Lieferwagen,die den Roller aufgeladen haben und diesen im Namen der Hausverwaltung entsorgen wollen,da sich Hausbewohner durch den abgestellten Roller gestört fühlen.Eine Behinderung der Tiefgaragenfahrwege/Parkplätze liegt nicht vor.Der Roller steht jedoch auf keinem angemieteten Parkplatz.
Frau X. besteht darauf,dass der Roller nicht abtransportiert wird und ist sehr wütend, nicht über diese "Entsorgungsaktion" ihres Eigentums benachrichtigt worden zu sein.
Das plötzliche Verschwinden des Rollers wäre von der Unwissenden wohl auf einen Diebstahl zurückgeführt worden,da mit der Entsorgung des Rollers durch die Hausverwaltung nicht gerechnet worden wäre.

Nun gilt es die Rechtslage zu klären:

-Hätte die Hausverwaltung nicht alle Tiefgaragennutzer bzgl. der Entsorgung des Fahrzeugs bzw. zur Festellung des Eigentümers zumindest vorerst befragen müssen ?
- Angeblich liegt seitens der Hausverwaltung keine strafbare Handlung vor (Diebstahl o.ä.), da der Roller nicht "angeeignet" sondern lediglich "entsorgt" werden sollte.

- Wäre die Entsorgung des Fahrzeuges durch die Hausverwaltung erfolgreich durchgeführtworden,hätten Schadensersatzansprüche wohl geltend gemacht werden können.So aber,passiert nichts.

Zusatz: Der Roller wird nun von Frau X. selbstverständlich sofort aus der Tiefgarage entfernt. Allerdings erscheint es mir etwas seltsam,daß eine Hausverwaltung -ohne vorherige Ankündigung - ein (scheinbar besitzloses)Fahrzeug so einfach entsorgen darf ? Irgendwas stimmt da doch nicht ? Was sagen die Forumsjuristen dazu?
 

Rotmilan

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Mensch HuWi, wusste gar nicht das Juristen so nett lachen können. :wink: Oder wer ziert Deinen Avatar?

Zur Sache: Ich bin KEIN Jurist, aber was soll daran strafbar sein? Hatte sie evtl. einen Zettel mit Ihrem Namen dran? War der Roller abgedeckt oder einfach so abgestellt? Ohne Kennzeichnung und Zulassung erweckt so ein Roller doch eher den Eindruck, er sei in der Tiefgarage bereits entsorgt worden.

War ihr Standplatz leer oder anderweitig benutzt? Wenn er leer war, hätte der Roller ja auch auf die Hebebühne gelegt (mit entsprechender Polsterung) werden können. Bei Nichtgebrauch kann man die entsprechenden Schmier/Betriebsstoffe doch auch ablassen.

Rotmilan
 
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Blattschuss schrieb:
Brauche mal die Meinung von ein paar Forumsjuristen.
Folgende Geschichte ereignete sich vor kurzem im Bekanntenkreis :

Frau X. wohnt in einem Mietshaus mit 8 Wohnungen.Im Keller befindet sich eine Tiefgarage,wo Fau X. einen Stellplatz gemietet hat.
Frau X. besitzt einen Roller,den Sie nicht benutzt und nicht angemeldet hat.
Da der Stellplatz von Frau X. sich auf einer Hebebühne befindet, parkt Frau X. ihren Roller an einer anderen Stelle der Tiefgarage an einer Wand) (Der Roller würde beim Parken auf dem Hebebühnenstellplatz umkippen und Schaden nehmen). Wenn Fr X einen sog Doppelparker angemietet hat ist dieser bestimmungsgemäß zu nutzen also zum abstellen des Rollers für diese gibt es von den Betreibern spez Halterungen für Roller u. Motorräder Dies geht ein Jahr gut.
Letzte Woche betritt Frau X. die Tiefgarage und "ertappt" 2 Männer mit einem Lieferwagen,die den Roller aufgeladen haben und diesen im Namen der Hausverwaltung entsorgen wollen,da sich Hausbewohner durch den abgestellten Roller gestört fühlen.Eine Behinderung der Tiefgaragenfahrwege/Parkplätze liegt nicht vor.Kann dies mit Sicherheit ausgeschlossen werden ? gem § 14 Abs 1 WEG hat jeder mit dem Gemeinschaftseigentum so umzugehen dass den anderen hieraus keinn NAchteil erwächst u.U waren die übrigen Bewohner z.B beim Rangieren behindert. Der Roller steht jedoch auf keinem angemieteten Parkplatz. Somit im Gmeinschaftseigentum
Frau X. besteht darauf,dass der Roller nicht abtransportiert wird und ist sehr wütend, nicht über diese "Entsorgungsaktion" ihres Eigentums benachrichtigt worden zu sein.
Das plötzliche Verschwinden des Rollers wäre von der Unwissenden wohl auf einen Diebstahl zurückgeführt worden,da mit der Entsorgung des Rollers durch die Hausverwaltung nicht gerechnet worden wäre.

Nun gilt es die Rechtslage zu klären:

-Hätte die Hausverwaltung nicht alle Tiefgaragennutzer bzgl. der Entsorgung des Fahrzeugs bzw. zur Festellung des Eigentümers zumindest vorerst befragen müssen ? i.d.R wird von einer Hausverwaltung ein Aushang angebracht in welchem auf den Mißstand hingewiesen wird gleichwohl wird eine Frist zur Beseitigung gesetzt, nach erfolglosen Fristablauf wird dann die jeweils angekündigte Sanktion durchgesetzt kann es sein dass ein solcher Aushang übersehen wurde ?
- Angeblich liegt seitens der Hausverwaltung keine strafbare Handlung vor (Diebstahl o.ä.), da der Roller nicht "angeeignet" sondern lediglich "entsorgt" werden sollte. Eine Hausverwaltung handelt grundsätzlich immer im Auftrag der /des Wohnungseigentümers

- Wäre die Entsorgung des Fahrzeuges durch die Hausverwaltung erfolgreich durchgeführtworden,hätten Schadensersatzansprüche wohl geltend gemacht werden können.So aber,passiert nichts. Kommt im Einzelfall darauf an z.B ob von dem abgemeldeten Roller umweltgefährdente Stoffe ausgingen dann hätte Handlungsbedarf bestanden

Zusatz: Der Roller wird nun von Frau X. selbstverständlich sofort aus der Tiefgarage entfernt. Hiierzu besteht eigentlich keine Veranlassung da X ja IHren Stellplatz nutzen kann Allerdings erscheint es mir etwas seltsam,mir auch daß eine Hausverwaltung -ohne vorherige Ankündigung - ein (scheinbar besitzloses)Fahrzeug so einfach entsorgen darf ? Irgendwas stimmt da doch nicht ? In BW gibt es eine Garagen VO welche das Abstellen und Lagern von Gegenständen regelt. Ich kan nmir nicht wirklich vorstellen dass eine HV ohne vorherigen Aushang mit entspr Ankündigung von sich aus tätig wird Was sagen die Forumsjuristen dazu?
 
Registriert
12 Jan 2006
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Rotmilan schrieb:
Mensch HuWi, wusste gar nicht das Juristen so nett lachen können. :wink: Oder wer ziert Deinen Avatar?

Jaja, ich habe immer wieder Probleme damit den Leuten begreiflich zu machen, dass mit nicht automatisch ein A********* ist. Aber dann kommt mein entwaffnendes Lächeln... :roll: :lol: :wink:
 

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