Frage Versandkosten Schalldämpfer

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Hallo zusammen!

Da ich meinen Stalon W110 Schalldämpfer verkaufen will (es kommt was Neues ins Haus :cool:) stellt sich mir folgende Frage:

Sind SDs, was die Versandkosten betrifft, Waffen gleich gestellt (d.h. werden sie nur durch entsprechende Kuriere transportiert)? Da die Teile in die WBK eingetragen werden müssen und eine Seriennummer haben, könnte es ja so sein. Und auch die angegebenen Versandkosten bei einigen egun-Auktionen weisen darauf hin.

Es wäre nett, wenn mir hier im Forum jemand diese Frage beantworten könnte, bevor ich was Falsches mache...

Danke für eure Hilfe schon im Voraus!

Gruß

Michel
 
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Moin,
verschickt habe ich noch keinen Schalldämpfer. Aber die gekauften kamen bei mir mit Hermes an.
Einmal mit Ausweiskontrolle und einmal ohne.
 
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Sind SDs [...] Waffen gleich gestellt [...]?

Ja.

Da die Teile in die WBK eingetragen werden müssen und eine Seriennummer haben, könnte es ja so sein.

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Ziffer 3 Waffengesetz schrieb:
Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Hallo zusammen!

Da ich meinen Stalon W110 Schalldämpfer verkaufen will (es kommt was Neues ins Haus :cool:) stellt sich mir folgende Frage:

Sind SDs, was die Versandkosten betrifft, Waffen gleich gestellt (d.h. werden sie nur durch entsprechende Kuriere transportiert)? Da die Teile in die WBK eingetragen werden müssen und eine Seriennummer haben, könnte es ja so sein. Und auch die angegebenen Versandkosten bei einigen egun-Auktionen weisen darauf hin.

Es wäre nett, wenn mir hier im Forum jemand diese Frage beantworten könnte, bevor ich was Falsches mache...

Danke für eure Hilfe schon im Voraus!

Gruß

Michel
währe mir NEU
wer die transportiert ist wurscht wichtig ist du must sicherstellen das ausschließlich der berechtigte Empfänger den SD bekommt.
Das geht zB. mit DHL Ident wird aber soweit ich weiß nicht für Privat angeboten.
 
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Hessen hat ein eigenständiges WaffG.?
Nein aber verbotene Nachtsichttechnick ist in anderen Bundesländern erlaubt ohne, dass sie ein eigenes Waffengesetz haben. Daher die Anmerkung für Hessen, da es mit Schalldämpfern diese Ausnahme in anderen Bundesländern ja auch geben könnte.
 
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Hallo zusammen!

Zunächst einmal Danke für die Antworten. Dann ist wohl wie befürchtet...:-(

Am Besten schau ich zu, dass ich jemanden finde, der das Teil bei mir abholt.

@Dergerl

DHL transportiert keine "Teile von Schusswaffen", soweit ich gelesen habe. Da wäre jetzt halt die Frage, ob ein SD ein solcher Teil ist oder nicht. Ich will es jedenfalls nicht riskieren, einen Fehler zu machen, der im schlimmsten Fall meine Zuverlässigkeit gefährdet...

Gruß

Michel
 
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@Rudolph Rednose
Verbotene Nachtsichttechnik ist auch in anderen Bundesländern verboten.
Das regelnde WaffG ist ein Bundesgesetz. Das kann in den Ländern nicht umgangen werden.
Zuständig wäre nach §40 (4) WaffG das BKA wenn man eine Ausnahmegenehmigung beantragt.
Im WaffG sind jedoch weitere Stellen benannt, für welche das WaffG nicht gilt. Das sind allerdings andere Behörden.

Zur Frage: Grundsätzlich können Waffen und Munition beliebig mit einem zulässigen Versandtunternehmen verschickt werden.
Nun gehst an die AGB. Viele Versandunternehmen schließen den Versand von Waffen und Munition aus. Daher muss man auf andere Anbieter ausweichen. Die Anbieter selbst müssen die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllen.

Jetzt kommt die tatsächlich unklare Situation: SD sind den Waffen gleichgestellt für die diese bestimmt sind. Sie sind jedoch keine Waffen.
Das könnte man als Lücke als Handlunsmöglichkeit in den AGBs empfinden, muss es aber nicht.

Tatsache ist, dass im WaffG drakonisch geahndet wird und Richter seltsam strenge Auslegungen finden. Sind 20€ (wenn überhaupt) Preisunterschied den Verlust aller Waffen wert?
Das muss jeder für sich entscheiden.

@JagerMichl78 Richtige Entscheidung. Das ist es nicht wert. Ansonsten mit einem nahen Büchsenmacher Versand dorthin absprechen. Das geht günstiger. Aber vorher absprechen ;)
 
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In NRW sind sie Langwaffen gleich gestellt.

Würde also als den gefährlichen Schalldämpfer, wie eine Langwaffe versenden.

Wenn ich zum Schießstand fahre, dann packe ich ihn auch separat in ein Langwaffenfutteral und sichere es mit einem Vorhängeschloss vor Zugriff von außen ab.

Alles andere bringt unnötige Risiken mit sich.

Wmh :)
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Hallo zusammen!

Zunächst einmal Danke für die Antworten. Dann ist wohl wie befürchtet...:-(

Am Besten schau ich zu, dass ich jemanden finde, der das Teil bei mir abholt.

@Dergerl

DHL transportiert keine "Teile von Schusswaffen", soweit ich gelesen habe. Da wäre jetzt halt die Frage, ob ein SD ein solcher Teil ist oder nicht. Ich will es jedenfalls nicht riskieren, einen Fehler zu machen, der im schlimmsten Fall meine Zuverlässigkeit gefährdet...

Gruß

Michel
Privat nicht Gewerblich schon ;)
 
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Wie jagt dann ein Bayer damit ohne das ein Hesse das kann?
Bayern regelt diesbezüglich auch nichts anders. Zu verbotenen Gegenständen fehlt die Regelungskompetenz.
In Bayern kann mit behördlicher Beauftragung (also im Namen der Behörde) ein nicht verbotener Gegenstand zur SW-Bejagung verwendet werden.

Diese Regelung ist aber immer noch rechtlich schwammig. Es möchte aber niemand dagegen vorgehen.
 

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