Frage wegen Renovierung nach auszug

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21 Dez 2000
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Liebe Foristi,
ich habe eine Frage an euch: Ich habe in einer Mietwohnung zusammen mit meiner Frundin gewohnt, bin selber vor 5 Monaten ausgezogen und nun zieht meine Freundin auch aus der Wohnung aus zum 31.3. Unser "Noch Vermieter" will nun die Wohnung modernisieren lassen bevor er sie wieder vermietet. Nun sollen wir möglichst schnell aus der Wohnung raus, er will dann modernisieren lassen (Bad Umbauen und in der Küche was umbauen und neuen Teppich verlegen lassen) und danach sollen wir renovieren und dann will er die Wohnung zum 1.4 wieder vermieten und wir sollen für März dann voll Miete zahlen. Ist dieses so zulässig? Kennst sich jemand mit so was aus?
Danke für Eure Hilfe

Flowe
 
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13 Jun 2001
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2.448
Juristisch kann ich nichts fixes sagen, es klingt aber danach, als wolle der Vermieter euch kräftig melken.
Zur Not wende dich an den Deutschen Mieterbund, der hat in vielen Städten eine Beratungsstelle.
Torf
 
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31 Jan 2002
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wenn ihr bis 31.3. zahlt, müsst ihr die renovierungen bis dahin durchführen, für die ihr vertraglich unterschrieben habt, er kann euch aber nicht in der zeit aus der whg verbannen!
ich würde dann entweder nicht mehr zahlen oder nicht renovieren...
 
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18 Dez 2004
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4.690
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Flowe:
Liebe Foristi,
ich habe eine Frage an euch: Ich habe in einer Mietwohnung zusammen mit meiner Frundin gewohnt, bin selber vor 5 Monaten ausgezogen und nun zieht meine Freundin auch aus der Wohnung aus zum 31.3. Unser "Noch Vermieter" will nun die Wohnung modernisieren lassen bevor er sie wieder vermietet. Nun sollen wir möglichst schnell aus der Wohnung raus, er will dann modernisieren lassen (Bad Umbauen und in der Küche was umbauen und neuen Teppich verlegen lassen) und danach sollen wir renovieren und dann will er die Wohnung zum 1.4 wieder vermieten und wir sollen für März dann voll Miete zahlen. Ist dieses so zulässig? Kennst sich jemand mit so was aus?
Danke für Eure Hilfe

Flowe
<HR></BLOCKQUOTE>

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Wenn dein Vertrag bis 31.3 läuft dann hast du bis 31.3. gemietet. Punkt.
Nun der Vermieter möchte Umbauen, gut dann ist da eine neue Küche und Tepich drin. Und nun sollst du renovieren, und auf die Küche und Tepich aufpassen.
Nee, früher herrausgehen erfordert eine Gegenleistung vom Vermieter. Z.B. du gehst früher herraus und er macht die Renovierung selbst und er verzichtet auf alles andere, oder du renovierst wie es dein Vertrag sagt und übergibst die Schlüssel am 31.3. und dann hat er das Nachsehen. Vertrag ist Vertrag.
 
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23 Aug 2004
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von 358Win:
Vertrag ist Vertrag.<HR></BLOCKQUOTE>
Dafür muss man wissen was genau im Vertrag steht!
Das was dein vermieter da vorhat, wird aber sicherlich NICHT vertraglich gedeckt sein.

Du könntest ihn aber auch noch auf die Idee bringen, dass du für März noch eine Mieterhöhung bekommst, da ja modernisiert wurde ;-)
 
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18 Dez 2004
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Snoebel:

1.)Dafür muss man wissen was genau im Vertrag steht!
2.)Du könntest ihn aber auch noch auf die Idee bringen, dass du für März noch eine Mieterhöhung bekommst, da ja modernisiert wurde ;-)
<HR></BLOCKQUOTE>

1.)Wo du im Recht bist bist du im Recht.
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2.) Mus dasnich mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden?
 
A

anonym

Guest
Renovierung und Umbau sind zwei Paar Schuhe.
Umbau nur nach längerfristigen Vorankündigung - wie oben schon steht...
Sowohl Mieter wie Vermieter sollten die Verträge genau lesen, bevor sie unterschreiben - und sich anschließend auch daran halten....
P.
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29 Nov 2006
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1.395
Schau mal HIER

Die können dich da bestimmt gut beraten.
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Und wenn du im Kanton Zürich wohnst schau mal
HIER

[ 22. Februar 2007: Beitrag editiert von: Reval ]
 
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14 Sep 2005
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2.941
Flowe, alter Hase,

ich habe mir erlaubt in Dein Profil zu sehen. Reden wir von einer Wohnung in Deutschland oder in der Schweiz? Wenn die Wohnung in good old germany liegt, dann sende mir eine Email. Ich kann dir wohl helfen. Werde mich aber hier im Forum zu keinem zweiten mietrechtlichen Statement verleiten lassen. Alles was hier steht ist weniger als gesundes Halbwissen. Und das Gegenteil von gut ist gut gemeint.

Grüße,
Alg_de
 

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