Horrido!
Mal eine Frage allgemein zum Abrufscheinrabatt DJV:
Weiss jemand ob der Rabatt über den Abrufschein des DJV vollständig vom Hersteller (in meinem Fall KIA) gewährt wird oder teilweise auch vom verkaufenden Vertragshändler aufgebracht werden muss. Hintergund meiner Frage ist mithin, ob der Abrufschein-Rabatt neben dem "Hauspreis" des Händlers gewährt wird. Denn dann wäre es vielleicht taktisch klüger, erst einen Hauspreis zu verhandeln und ERST DANN den Abrufschein zu zücken. Denn sonst könnte ja der Händler auf die Idee kommen zu sagen "Na wenn der vom Hersteller schon 15 % bekommt, gebe ich nur noch x % statt meiner üblichen y % Hausrabatt".
Danke und Grüße Franke3
Mal eine Frage allgemein zum Abrufscheinrabatt DJV:
Weiss jemand ob der Rabatt über den Abrufschein des DJV vollständig vom Hersteller (in meinem Fall KIA) gewährt wird oder teilweise auch vom verkaufenden Vertragshändler aufgebracht werden muss. Hintergund meiner Frage ist mithin, ob der Abrufschein-Rabatt neben dem "Hauspreis" des Händlers gewährt wird. Denn dann wäre es vielleicht taktisch klüger, erst einen Hauspreis zu verhandeln und ERST DANN den Abrufschein zu zücken. Denn sonst könnte ja der Händler auf die Idee kommen zu sagen "Na wenn der vom Hersteller schon 15 % bekommt, gebe ich nur noch x % statt meiner üblichen y % Hausrabatt".
Danke und Grüße Franke3