Frage zu sichere Verwahrung/Überlassung

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Hey Foristi,
Mein LG, Jäger, wohnt 70km von mir entfernt. Da wir hier als auch dort jagen gehen, wäre es praktisch, wenn er eine Waffe bei mir dauerhaft unterbringen könnte, damit er hier damit jagen gehen kann. Die hin und her Fahrerei mit Waffe ist einfach doof, weil er so immer den direkten Weg wählen muss. Nochmal anhalten und irgendwas einkaufen etc, ist ja äusserst ungünstig mit Knarre im Auto.
Wir haben jetzt erstmal einen Leihschein ausgefüllt, aber das geht ja jur einen Monat.
Auf meine WBK umtragen, möcht ich eigentlich ned.
Wie ist es mit der sicheren Verwahrung, wäre das eine Möglichkeit? Zeitlich ist das ja im Gesetz dehnbarer formuliert.
Wenn ja, wie geh ich da vor?
Beide Waffenbehörden informieren? Schriftlich? Gibt's dazu auch irgendeinen Überlassungs-/Verwahrungsvertrag?
Weder die Suche hier noch Google hat zählbare Ergebnisse gebracht.

Danke schonmal für Eure Infos!
 
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Da steht was im Gesetz, dass zwischen den Entleihungen eine gewisse Zeit verstreichen muss.
Reicht da dann ein Tag?
 
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Gemeinsame Aufbewahrung beim Amt beantragen.

Hab ich mit meiner Frau hier gemacht und mit meinem Mitpächter im Jagdhaus. Formloser Antrag und gut ist.
An zwei verschiedenen Wohnorten? Dann dürften wir Kreuz und quer die Waffen an den Wohnorten haben?
Also er wohnt in RLP, ich in Hessen.
 
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Leihe ist nicht korrekt. Die ist begrenzt. Eine Wiederholung des Minats ist nicht vorgesehen. Besser garnicht damit hantieren.
Nochmal den §en
(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
erwirbt;
Wenn man also für jemanden Verwahren möchte, ist dies (b) das Mittel der Wahl.
Hier gilt allerdings auch ein absehbarer, aber nicht genau bezifferter Zeitraum.
Die Behörden schaltet man nicht im Vorfeld ein.
Sollte es dauergaft sein, empfiehlt sich gemeinsame WBK für die betreffenden Waffe oder eigener Schrank.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ein zweiter kleiner Waffenschrank für deinen Kumpel, könnte auch eine Alternative sein.
 
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Ein zweiter kleiner Waffenschrank für deinen Kumpel, könnte auch eine Alternative sein.


Eben, ein Tresor für Deine Waffen, für den nur Du einen Schlüssel besitzt im Hause deines Kumpels würde vollends genügen. Das Haus muss nur dauerhaft bewohnt sein. Das dürfte das Problem lösen. Zur Sicherheit frag einfach mal bei deiner zuständigen Waffenbehörde nach.
 
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Wozu soll der extra beschaffte eigene Schrank gut sein?
wenn beide Nutzer die gleichen Berechtigungen haben, können sie auch einen gemeinsamen Schrank nutzen.
Ich würde einfach bei meiner Waffenbehörde nachfragen und für beide Wohnorte die Schränke als Aufbewahrungsort anzeigen. Ggf. als Zweitwohnsitz anmelden.
Problematisch könnte es höchstens sein, wenn der zu nutzende Schrank noch nach alter Norm ist.
Für deinen Lebensgefährten gilt ja dann kein Bestandschutz.
 
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Hm. Ich hab ja noch Platz in meinen zwei schon vorhandenen Schränken und jetzt noch einen irgendwo rumstehen haben, knapp 500€ ausgeben, bin ich ned so wild drauf.
Gemeinsame WBK hört sich gut an.
Das check ich mal ab.
 

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