Frage zu Vorsatzgerät

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[...]
Ich wurde vom Landratsamt mit der Jagd auf Sauen unter Verwendung eines Nachtsicht-Vorsatzgerätes beauftragt.
[...]

Nachfrage zum besseren Verständnis:
Das liest sich eine bisschen so, als wärst du vom LRA gegen deinen Willen dazu verdonnert worden mit Nachtsicht zu jagen.

Ich denke daher rührt auch das Unverständnis von "moos".

Ich nehme aber mal an du hast einen Antrag gestellt und willst von dir aus mit Nachtsicht-Vorsatz jagen, wofür dir dann die amtliche Hilfs-Krücke der "Beauftragung" erteilt worden ist?!
 
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Hallo,

natürlich wurde ich vom LRA zur Nachtjagd nicht gegen meinen Willen beauftragt. Das wäre ja noch schöner! Ich habe aber auch keinen Antrag gestellt, sondern bin auf´s Landratsamt gegangen, habe erläutert, dass mein Jagdherr für sein Revier bereits eine Beauftragung bekommen hat, habe den Begehungsschein vorgezeigt und konnte die eigene Beauftragung gleich mitnehmen. Gekostet hat es nichts.

Schönen Gruß,

Bernhard
 
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Niemand (auch dein Jagdherr nicht) hat eine Beauftragung bekommen, höchstens eine Berechtigung! Kleiner, aber feiner Unterschied!
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Niemand (auch dein Jagdherr nicht) hat eine Beauftragung bekommen, höchstens eine Berechtigung! Kleiner, aber feiner Unterschied!
Eben nicht.
Du wirst vom LRA beauftragt.
Und nur so. Auch das LRA kann dass Waffengesetz nicht umgehen. Daher die Krücke mit der Beauftragung.
 
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Hallo Pancho,

schon interessant, was Du zu wissen glaubst.

Ich zitiere aus dem Schreiben des LRA:

"Wir beauftragen Sie hiermit, die Schwarzwildbejagung unter Verwendung von "Dual-use"-Nachtsichtvorsatzgeräten in Verbindung mit dem Zielhilfsmittel einer Jagdlangwaffe und IR-Strahler vorzunehmen."

Gruß,

Bernhard
 
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Hallo Pancho,

schon interessant, was Du zu wissen glaubst.

Ich zitiere aus dem Schreiben des LRA:

"Wir beauftragen Sie hiermit, die Schwarzwildbejagung unter Verwendung von "Dual-use"-Nachtsichtvorsatzgeräten in Verbindung mit dem Zielhilfsmittel einer Jagdlangwaffe und IR-Strahler vorzunehmen."

Gruß,

Bernhard

Wie lange gilt denn die " Beauftragung " ?
 
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Die Beauftragung ist befristet bis zum 31.03.2019. Eine erneute Beauftragung ist nach Angabe des zuständigen LRA-Sachbearbeiters im Hinblick auf die Gefahr durch die ASP jedoch Zitat: "völlig problemlos".
 
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Hallo Pancho,

schon interessant, was Du zu wissen glaubst.

Ich zitiere aus dem Schreiben des LRA:

"Wir beauftragen Sie hiermit, die Schwarzwildbejagung unter Verwendung von "Dual-use"-Nachtsichtvorsatzgeräten in Verbindung mit dem Zielhilfsmittel einer Jagdlangwaffe und IR-Strahler vorzunehmen."

Gruß,

Bernhard


OK, hatte ich als Auferlegung einer echten Verpflichtung verstanden. Aber als Brücke zur Umgehung des Waffengesetzes.... Na ja, jedenfalls sind die Jungs einfallsreich.

In RLP geht trotz Befürwortung der Kommunen gar nichts.

Frage der Zeit..... ;-)
 
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Nachdem hier immer Haarspalterei betrieben wird:
Die Beauftragung i.A. s. § 40 Abs. 2 WaffG ist g e b ü h r e n f r e i !!
Die Ausnahmeregelung nach dem Jagdgesetz kostet ca. 80 € im gelobten Land.
 
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Ob es ein paar Euro Gebühren kostet ist völlig unerheblich, die sind doch zu verschmerzen.

Wenn ich das richtig lese, hast Du einen Begehungsschein und zahlst dafür bestimmt mehr oder weniger viel Geld. So wie es zehntausende anderer Jäger auch tun. Und nun möchtest Du für Deinen "Jagdherrn" Beute machen, koste es was es wolle. Ok, die Jagdzeit ohne NZG ist auch kostbar, aber was veranlasst jemanden, sich für tausende Euros solch ein Gerät zu kaufen, von dem man nicht weiß, wie lange man es einsetzen darf. Vielleicht wird die Erlaubnis entzogen, der Begehungsschein gekündigt oder das Ding fällt von der Kanzel.

Wenn Geld natürlich nicht der limitierende Faktor ist, würde ich ggf. zwei davon kaufen um zwei Büchsen auszustatten.

:what:
 
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Hallo,

ich möchte nicht "koste es was es wolle für meinen Jagdherrn Beute machen". Der Begehungsschein ist zudem auch kostenfrei. Ich habe aber schlicht keinen Bock mehr darauf abzubaumen, wenn der Mond nicht mehr für einen sicheren Abschuß ausreicht, die Sauen aber schon zu hören sind. Eine solche Selbstbeschränkung erachtete ich immer schon als nicht nachvollziehbar.

Sollte die Jagd mit einem Vorsatzgerät eines Tages nicht mehr zulässig sein - was ich persönlich nicht glaube - dann montiere ich das Teil eben an ein Fernglas oder verkaufe es.

Bis dahin genieße ich jetzt die technischen Möglichkeiten im JJ 2018 und habe meine Freude an der erweiterten Jagdzeit.

Gruß,

Bernhard
 
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Liebe Schwarzmaler,
die Suche nach irgendwelchen Haaren in der Suppe geht unvermindert weiter.

Bayern geht da einen Weg, links und rechts an Bedenkenträgern vorbei. Ignoriert alle Befürchtungen um den Zerfall des inneren Friedens. Andere Bundesländer zicken noch wegen dem Schalldämpfer herum. Es darf doch niemand glauben, dass man mit einem solchen "Betreten von Neuland" eine Genehmigung "auf Lebenszeit" ausstellen kann?
Also habt Euch nicht so mit der Befristung. Das Problem ASP wird bis zum Ablauf der Befristungen auch nicht gelöst sein, oder wenn die Seuche da ist, dann werden die anderen Schlafmützen wohl auch aufgemüdet werden. Ob man das Problem dadurch löst, ist eine andere Sache. Jeder der Beteiligten weiß das hier eine Menge anderer Faktoren mitspielen. Ich habe jetzt schon keine Befürchtung, dass meine Genehmigung nach dem 1. 4. 2020 nicht mehr verlängert wird. Ebenso wenig glaub ich dass das hier noch ein Thema ist, bzw. wird man sich nicht mehr um ja oder nein sondern nur über die Weiterentwicklungen unterhalten.

Ja ich habe ca. 4.000 Euro für eine Ausrüstung ausgegeben, nicht dass ich in meinem Leben noch zu wenig Sauen geschossen habe! Aber ich weiß was dem Schwarzwild häufig nach dem Schuss bevorsteht. Und ich will meinen Teil dazu beitragen, dies zu minimieren. So wie es die Umrüster von Kimme und Korn auf Zielfernrohr damals auch gesehen haben.
Ich verfüge über mehrere Jagdmöglichkeiten und dafür bin ich den Inhabern der Jagden auch dankbar. Teilweise sind diese unentgeltlich. Wenn ich dann dazu etwas beitragen kann, dass der Pächter die Jagd auch noch eine weitere Periode pachtet, dann tue ich das. Ja und es macht Spaß sauber zu jagen.

Ich fahre keinen Geländewagen wo die Seilwinde und die Reifen schon so viel kosten wie meine Ausrüstung. Ich kaufe mir kein anderes Gewehr nur weil Franz-Albrecht v. Öttingen die Marke wechselt. Der andere macht eine Jagdreise und wie schnell sind da 4.000 Euro weg. Sicher gibt es Jäger, die sich eine solche Ausrüstung nicht leisten können. Deswegen sind sie keine schlechten Jäger, aber warum muss da unterschwellig doch immer ein gewisser Neid mitspielen? Ich kann und will mir auch kein Auto für 50.000 Euro leisten, wenn jemand sich eines leisten kann, dann hat er eben mehr verdient wie ich, soll ich ihm das neiden?

Es gibt bei uns in Bayern eine ganze Reihe von Landratsämtern, die reagieren immer noch nicht. Beamte vollziehen nicht, was die Politik von ihnen fordert.
Bin auf Veitshöchheim gespannt, da wird es sicher Diskussionen geben.
 
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22 Mai 2017
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Hallo zusammen,

so, ab jetzt befasst sich die Untere Jagdbehörde meiner Stadt mit der Frage, ob man nach einer Beauftragung auch ein Wärmebild-Vorsatzgerät zur Jagd nutzen kann oder "nur" ein Nachtsicht-Vorsatzgerät.

Sobald ich was neues weiß, schreibe ich wieder.

Gruß,

Bernhard
 

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