Frage zum Führen einer LW auf dem Weg ins Revier

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Das ist natürlich und insgesamt nicht richtig. Jedenfalls nicht die Handlungsableitungen.
 
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Da ich, wie bereits erwähnt, weder Unternehmer noch Versicherter bin, wird im Falle eines Unfalls doch die BG gar nicht unterrichtet (sie ist ja nicht Leistungsverpflichtet und ich habe keinen Anspruch).
Wer sollte also nach welcher Rechtsgrundlage ermahnt oder belangt werden?
Das ist ganz einfach und einer Urteilsbegründung zu entnehmen.
Wer dagegen handelt, kann Probleme mit der Zuverlässigkeit bekommen (nicht vorsichtig, nicht sorgsam, leichtfertig)
Dabei ist die Grundlage nicht dass eine UVV eine Gültigkeit für bestimmte Personen enthält, sondern dass dies als gesetzte Massnahme verantwortungsvollen Handelns als grundlegend anerkannt ist.
Das hat der Richter dazu in seine Begründung geschrieben, weil jemand eine geladene Waffe in einem 0 Tresor lagerte- vor der letzten Änderung der Aufbeahrungsrichtlinien.
Allzu spitzfindig sein wollen, geht für den Laien leider gern nach hinten los.
 
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Was ist denn in Hannover?
Es marschieren die Schützen quer durch die Stadt und alle gucken zu.
Was den Bayern ihr Oktoberfest, das ist in Hannover das Schützenfest. :)
Da soll man einen Jäger "im Dienst" schief angucken?
:what:
Ich glaube die Schützen laufen mittlerweile nicht mehr mit ihren Waffen bei dieser Brauchtumsveranstaltung.
Ob jede Jagd auch als Brauchtumsveranstaltung angesehen wird, wage ich auch zu bezweifeln.
 
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In meinem Jungjägerkurs bei der Jägerschaft wurde und wird noch heute gelehrt, dass nach Verlassen des Fahrzeuges, auf dem Weg zum Hochsitz, die Waffe geladen wird. "Wenn euch unterwegs etwas vor den Lauf kommt, wollt Ihr ja vorbereitet sein" heist es.
Außerdem wird bei der mündlich/praktischen Prüfung bei fast jedem Anwärter genau dieses Verhalten, insbesondere das Entladen vor dem Auf-, anschließendes erneutes Laden der Waffe und Entladen vor dem Abbaumen (UVV!:razz:), abgefordert.
Wäre ja nicht möglich/nötig wenn erst unmittelbar vor der Schussabgabe geladen werden dürfte.
 
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In meinem Jungjägerkurs bei der Jägerschaft wurde und wird noch heute gelehrt, dass nach Verlassen des Fahrzeuges, auf dem Weg zum Hochsitz, die Waffe geladen wird. "Wenn euch unterwegs etwas vor den Lauf kommt, wollt Ihr ja vorbereitet sein" heist es.
Außerdem wird bei der mündlich/praktischen Prüfung bei fast jedem Anwärter genau dieses Verhalten, insbesondere das Entladen vor dem Auf-, anschließendes erneutes Laden der Waffe und Entladen vor dem Abbaumen (UVV!:razz:), abgefordert.
Wäre ja nicht möglich/nötig wenn erst unmittelbar vor der Schussabgabe geladen werden dürfte.


Und wann ist das? Um 20:45 oder doch erst um 2:00 nachts?
 
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....Laden der Waffe und Entladen vor dem Abbaumen (UVV!:razz:), abgefordert. Wäre ja nicht möglich/nötig wenn erst unmittelbar vor der Schussabgabe geladen werden dürfte.
Nochmals:
Wenn du vom Auto zum Hochsitz pirschen(!) willst, also mit der Absicht und Möglichkeit Beute zu machen, tatsächlich jagst, kann die Langwaffe natürlich zu Beginn der Pirsch geladen werden.

Taperst du hingegen nächtens mit der Taschenlampe zur Kanzel/zum Auto, kannst du gar nicht jagen. Es handelt sich also um ein Führen im Zusammenhang mit der berechtigten Jagdausübung (entladen!).

Ebenso lädst du natürlich sofort beim Ansitz, damit du jederzeit schussbereit bist.

Die KW hingegen nicht, denn deren Verwendung ist ja nur für den Fangschuss bestimmt und der ist nicht in Sicht. Sollte er dann erforderlich werden, kündigt sich das an und erst dann ist zu laden.

Und was die Jagdschulen da so an Szenarien entwickeln, hat gerne mal weniger mit der Jagdpraxis, als mit der Prüfungspraxis zu tun, damit man schön laden-entladen-laden-einstechen-entstechen-entladen prüfen kann.

Man mag das ja gerne alles für falsch und alberne Korinthenkakkerei halten, aber unsere Rechtsprechung hat sich leider in den letzten Jahren eben genau dahin entwickelt, dass Waffen erst unmittelbar vor ihrer berechtigten Benutzung geladen werden dürfen.

basti
 
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Nochmals:
Wenn du vom Auto zum Hochsitz pirschen(!) willst, also mit der Absicht und Möglichkeit Beute zu machen, tatsächlich jagst, kann die Langwaffe natürlich zu Beginn der Pirsch geladen werden.

Taperst du hingegen nächtens mit der Taschenlampe zur Kanzel/zum Auto, kannst du gar nicht jagen. Wieso nicht? Eine Frage der Lichtverhältnisse! Es handelt sich also um ein Führen im Zusammenhang mit der berechtigten Jagdausübung (entladen!). Siehst Du vielleicht so, dafür gibt es aber keine rechtliche Grundlage !

Ebenso lädst du natürlich sofort beim Ansitz, damit du jederzeit schussbereit bist.

Die KW hingegen nicht, denn deren Verwendung ist ja nur für den Fangschuss bestimmt und der ist nicht in Sicht. Sollte er dann erforderlich werden, kündigt sich das an und erst dann ist zu laden.

So ein Quatsch!


Und was die Jagdschulen da so an Szenarien entwickeln, hat gerne mal weniger mit der Jagdpraxis, als mit der Prüfungspraxis zu tun, damit man schön laden-entladen-laden-einstechen-entstechen-entladen prüfen kann.

Man mag das ja gerne alles für falsch und alberne Korinthenkakkerei halten, aber unsere Rechtsprechung hat sich leider in den letzten Jahren eben genau dahin entwickelt, dass Waffen erst unmittelbar vor ihrer berechtigten Benutzung geladen werden dürfen. Das steht wo?

basti

Wo hast Du denn Deine Weisheiten her? ich stelle mein Fahrzeug weit genug weg von der Kanzel. Wenn ich aus dem Auto aussteige um mich zur Kanzel zu bewege, beginnt die Jagd und dann sind sowohl Murmeln in der KW wie auch in der LW. Besteigen der Kanzel ist eine andere Sache. Hat aber weniger mit Rechtsprechung zu tun als mit Beachtung der UVV.
 
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Da fragt man sich ernsthaft woher du dir dies alles aus den Fingern saugst?Das ist einfach falsch.
Weil eben der bloße Aufenthalt im Revier nicht unbedingt etwas mit "dem Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild" der Jagdausübung zu tun hat. Es sind oft nur Tätigkeiten (z.B. Wild aufbrechen, bergen, kirren, etc.), die im Zusammenhang damit stehen, aber grundsätzlich erlaubnisfrei sind.

Wäre es anders, stünde im Waffengesetz vermutlich etwas wie "darf in seinem Revier Waffen uneingeschränkt führen".

Aber wie gesagt, es sind Feinheiten in einer Zeit, in der unsere Gerichte und Waffenbehörden vom Waffenbesitzer 100%ig korrektes Verhalten erwarten und bereits beim kleinsten Fehler sofort knallhart zuschlagen.

Kann aber jeder für sich selber entscheiden....:-D

basti
 
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Weil eben der bloße Aufenthalt im Revier nicht unbedingt etwas mit "dem Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild" der Jagdausübung zu tun hatD

basti
Es ist kein blosser Aufenthalt. Ich bin kein Spaziergänger. Die Jagd wird im Rahmen der UVV von dersten bis zur letzen Sekunde durchgeführt oder bis die Jagd abgebrochen wird

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Und wann ist das? Um 20:45 oder doch erst um 2:00 nachts?
Die Frage verstehe ich nicht:what:

Nochmals:
Wenn du vom Auto zum Hochsitz pirschen(!) willst, also mit der Absicht und Möglichkeit Beute zu machen, tatsächlich jagst, kann die Langwaffe natürlich zu Beginn der Pirsch geladen werden.
Taperst du hingegen nächtens mit der Taschenlampe zur Kanzel/zum Auto, kannst du gar nicht jagen. Es handelt sich also um ein Führen im Zusammenhang mit der berechtigten Jagdausübung (entladen!).
Ebenso lädst du natürlich sofort beim Ansitz, damit du jederzeit schussbereit bist.
Die KW hingegen nicht, denn deren Verwendung ist ja nur für den Fangschuss bestimmt und der ist nicht in Sicht. Sollte er dann erforderlich werden, kündigt sich das an und erst dann ist zu laden.
Und was die Jagdschulen da so an Szenarien entwickeln, hat gerne mal weniger mit der Jagdpraxis, als mit der Prüfungspraxis zu tun, damit man schön laden-entladen-laden-einstechen-entstechen-entladen prüfen kann.
Man mag das ja gerne alles für falsch und alberne Korinthenkakkerei halten, aber unsere Rechtsprechung hat sich leider in den letzten Jahren eben genau dahin entwickelt, dass Waffen erst unmittelbar vor ihrer berechtigten Benutzung geladen werden dürfen.
Ok, Deine Meinung - akzeptiert aber nicht übernommen.:)

... Kann aber jeder für sich selber entscheiden....:-D
So soll es sein
Lukas 2,14 "... und Friede auf Erden ..."
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Nachdem ich mich hier erst köstlich amüsiert habe, bin ich nun doch ein kleinwenig verunsichert was das Thema geladene KW angeht...

Zitat aus der UVV "(3) Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muß die Schußwaffe entladen sein. Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrlagen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein."

Erst noch kurz generell... Klar, ob LW oder KW beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muss jede Waffe entladen (gesetzl. "nicht schussbereit") sein.
Beim Auf- und Abbaumen bzw. beim Übersteigen von Hindernissen dürfen die Waffen unterladen/Patronenlager frei (gesetzl. "schussbereit") sein.

Das man die LW erst bei der tatsächlichen Jagdausübung laden darf oder nicht, wann diese beginnt und wie das vor Gericht im Zweifelsfall ausgelegt wird, ist mir erstmal egal, ich lade mein LW grundsätzlich nur, wenn ich beabsichtige einen Schuss abzugeben oder in die Verlegenheit kommen könnte einen abzugeben (Ansitz, Pirsch vom/zum Auto, während der Hundeausbildung kurz vor dem Schuss)... D.h. gesetzlich zu 99,9% auf der sicheren Seite.

Aber das hier von Basti kann doch nicht stimmen...
Die KW hingegen nicht, denn deren Verwendung ist ja nur für den Fangschuss bestimmt und der ist nicht in Sicht. Sollte er dann erforderlich werden, kündigt sich das an und erst dann ist zu laden.

Mir wurden zwei Dinge beigebracht, welche beinhalten, dass ich die KW im Revier, wenn ich eine LW dabei habe und alleine bin, IMMER geladen führe... Sowohl auf dem Weg zum Hochsitz, als auch während des Ansitzens oder während der Hundeausbildung und vorallem auf dem Weg zurück zum Auto.
1. Zweck der KW bei der Jagd ist der Fangschuss und Selbstschutz (vor annehmendem Schwarzwild und böswilligen, gewaltbereiten Menschen/Kriminellen)
2. Die einfachste Art in Deutschland illegalerweise an eine legale Waffe zu kommen ist: Man geht in den Wald und wartet an einem grünen Auto (die dummen Jäger kommen ja immer mit ungeladener Waffe zurück)

Wurde mir da was falsches beigebracht?
 
G

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Guest
Ich hole mir Chips und ein Alster wird bestimmt noch eine schöne Komödie :cheers:
 

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