Frage zum versorege3n von Schalenwild

B

brain

Guest
Hallo

bereite mich gerade mit den Heinthes Fragen auf die Prüfung vor.
Eine verstehe ich nicht brauche da mal Hilfe

Sie schießen im Mai einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Bock der Fleischuntersuchung?

Heintges sagt: JA und beruft sich auf §1 Fleischhygienegesetz
Da find ich aber nur ... die Fleischuntersuchung kann bei erlegtem Haarwild unterbleiben, wenn keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch als bedenklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen...

Dann ist ein offener Knochenbruch eines dieser Merkmale????
Versteh ich nicht!!!

Seid so lieb und helft mir über die Straße


Gruß
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
155
Zurzeit aktive Gäste
735
Besucher gesamt
890
Oben