Frage zur "Anlage zur Anzeige für Magazine für Zentralfeuermunition"

Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
ich bin gerade dabei die "Anlage zur Anzeige für Magazine für Zentralfeuermunition" auszufüllen.

dazu zwei Fragen:

1. schreibt man unter der gleichen laufenden Nummer ggf. einen Zahl rein, wenn man ein identisches Magazin mehrfach hat, oder muss man jeweils eine eigene laufende Nummer dafür wählen? in meinem Fall habe ich für eine Waffe vier gleiche Magazine zu melden.

2. ich habe eine eingetragene Langwaffe (Klon einer MP5 als Halbautomat im Kaliber 9mm Para). Da Magazin dafür passt genaugenommen auch für eine MP5 mit Klappschaft, welchen ich aber nicht montieren darf, da es sonst eine Kurzwaffe wäre. Bezüglich der Magazine bin ich nun unsicher, ob ich bei "Magazin für" sowohl "Kurzwaffe" wie auch "Langwaffe" ankreuzen muss/soll, oder eben nur "Langwaffe", weil ich nur diese eingetragen habe.

Danke Euch!

P.S. Hier ein Beispiel, wie ich es ausfüllen könnte, wenn ich die 4 Magazine sowohl für KW wie auch LW angebe.
Formular ist einfach aus dem Internet, da ich das Formular für München nicht in digitaler Form vorliegen habe


Unbenannt.png
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Ich schlage vor, vielleicht einfach mal beim zuständigen Sachbearbeiter der den Zettel dann auch in die Finger bekommt nachzufragen. Unterm Strich sind die Meinungen hier vollkommen unerheblich, wenn der SB am Ende des Tages nicht happy ist.
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
Ich schlage vor, vielleicht einfach mal beim zuständigen Sachbearbeiter der den Zettel dann auch in die Finger bekommt nachzufragen. Unterm Strich sind die Meinungen hier vollkommen unerheblich, wenn der SB am Ende des Tages nicht happy ist.

so schlau war ich auch, doch wollte ich gestern nach Möglichkeit den Zettel vom Tisch bekommen und fertig abschicken. Mail an den Sachbearbeiter ging, da es keine Antwort gab, dann zeitgleich raus ...
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.346
Meine Beamtenseele erwartet in den ersten beiden Spalten ein Kreuz und für jedes Magazin eine Zeile :) Die Spalte 3 erschließt sich mir nicht, denn jedes Magazin ist auch immer ein Magazin und solche, die in den ersten beiden editierbaren Spalten nicht eingetragen werden müssen, sind ja eh nicht anzeigepflichtig, oder?
Zu dem Punkt LW oder KW: es geht wohl um die Standardkonfiguration und um das, was Du hast. Bloß, weil irgendwo irgendwer die gleiche Waffe möglicherweise als KW konfigurieren kann, Du sie aber als LW eingetragen hast, sollten für Dich die Regeln der LW gelten.

Bei mir isses ähnlich, aber nicht ganz: ich habe einen Chiappa M1 Carbine-Klon, der mit 9mm-Magazinen von Beretta (92F) gefüttert wird. Diese sind eindeutig KW-Magazine, aber in LW-Kontext. Also maximal 10 Schuss, ich darf keine größeren reinstecken. Aber, werden Beretta-Pistolenmagazine mit 15 oder 20 Schuss für mich dadurch automatisch zu verbotenen Gegenständen? Kniffelig!
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
14 Sep 2016
Beiträge
411
Den Vordruck des Landratsamts Miesbach finde ich nicht gut. Man muss bei der Anzeige ja nach § 37f Nr. 6a) WaffG die Kapazität angeben. Ein ">10" oder ">20" reicht meiner Meinung nach nicht aus. Ob es sich um ein Magazin oder um ein Gehäuse handelt, muss man hingegen genauso wenig angeben wie das Kaufdatum.

Wegen der möglichen Doppel-Nutzung von Magazinen in Kurz- und Langwaffen habe ich mich auch schon gefragt, ob z. B. alle Glock-Magazine >10 Schuss angezeigt werden müssten, weil es auch passende Langwaffen gibt :unsure:
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.346
Den Vordruck des Landratsamts Miesbach finde ich nicht gut. Man muss bei der Anzeige ja nach § 37f Nr. 6a) WaffG die Kapazität angeben. Ein ">10" oder ">20" reicht meiner Meinung nach nicht aus. Ob es sich um ein Magazin oder um ein Gehäuse handelt, muss man hingegen genauso wenig angeben wie das Kaufdatum.

Wegen der möglichen Doppel-Nutzung von Magazinen in Kurz- und Langwaffen habe ich mich auch schon gefragt, ob z. B. alle Glock-Magazine >10 Schuss angezeigt werden müssten, weil es auch passende Langwaffen gibt :unsure:
Sehr guter Hinweis! Das mit dem Kaufdatum ist schon tricky, ich würde pauschal ergänzen, dass alle angezeigten Magazine vor dem Stichtag erworben wurden.

§ 37f Nr. 6a)-c) WaffG
6. die folgenden Daten des Magazins, das Gegenstand der Anzeige ist:
a) Kapazität des Magazins,
b) kleinste verwendbare Munition und
c) dauerhafte Beschriftung des Magazins, sofern vorhanden;
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Die Sache mit Kurzwaffenmagazinen, welche in Langwaffen passen ist im Grunde haargenau im Gesetz geregelt. Hier heisst es obacht, nicht keichtsinnig in eine Falle zu geraten. Das zieht großen Ärger nach sich.
Die eigene Überlegung dazu wäre noch, wie könnte sich die persönliche Situation zukünftig verändern?
Wie ist dann der Status udn wie kann ich das von vornherein ohne Nachteile zum eignen Vorteil regeln? ;)
Eigentlich ganz einfach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
irgendwo habe ich gestern noch im Web gefunden, dass ein Magazin, welche sowohl für KW wie auch LW geeignet ist, dann als KW Magazin einzutragen ist. Ausnahme ... man ist nur im Besitz der passenden LW, dann wird es ausschließlich als LW MAgazin eingetragen.

Selbiges hat mir heute auch das LRA München auf meine Mail mitgeteilt ...

Die Angabe eine Kapazität wird im Fragebogen des LRA München nicht gefordert.

Hier die Formulare:
 

Anhänge

  • 6969.pdf
    261,6 KB · Aufrufe: 16
  • 6968 (1).pdf
    85,5 KB · Aufrufe: 8
Registriert
28 Mai 2018
Beiträge
1.043
Vorsicht die Falle lauert auch woanders.
Die Magazine die angezeigt werden, müssen zukünftig auch in einem Waffenschrank mit der Klasse >=0 gelagert werden.
Ist ein solcher nicht vorhanden, muss er beschafft werden.
Holzauge sei wachsam! Vorher prüfen
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Das eine sehr pauschale Behauptung, der ich glatt widerspreche ;)
Da muss man weiter ausdifferenzieren.
 
Registriert
10 Jul 2007
Beiträge
11.349
bekommt man vom Amt, nachdem man die Magazine gemeldet hat, eine Bestätigung oder Bescheinigung zurück?

ich habe meine Meldung vor 10 Tagen an das Amt übersandt und seit her gar nichts gehört.

darum meine Frage, was geschieht nach der Anmeldung der Magazine ... in welcher Form erhält man vom Amt einen Nachweis über die Registrierung der Magazine?
 
Registriert
23 Jun 2019
Beiträge
264
Ich bekam erst eine Rechnung dann eine Anleldebestätigung. 25 eur in einer großen Stadt in NRW. Keine Ahnung ob pro Magazin- habe nur eins angemeldet.
 
Registriert
23 Feb 2019
Beiträge
359
Ich warte seit 4 Monaten auf eine Bestätigung - auf Nachfrage wurde mir letzte Woche mitgeteilt, dass die Behörde durch die chronische Unterbesetzung noch viele Monate mit der Bearbeitung der Meldungen im Rückstand ist.
Aber bis zum September soll der Berg abgearbeitet sein...
Landkreis in NRW.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Was für ein Hokuspokus-Fidibus um Magazine. smiley_emoticons_charly_klatscher.gifVielleicht freuen wir uns in 10 Jahren darüber, das man überhaupt noch kalte Waffen besitzen darf und nicht im 1er Schrank mit RFID implantierten Chip verwahren muss...
(wollte ich mal loswerden...)
 
Registriert
12 Jul 2016
Beiträge
4.337
Beim letzen An/Abmelden von Waffen nen Zettel beigelegt, wieviele und was für Mags ich da hab, kam nach nicht mal ner Woche retour, mit Anmeldebescheinigung, Drops gelutscht.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
118
Zurzeit aktive Gäste
565
Besucher gesamt
683
Oben