Frage zur "Anlage zur Anzeige für Magazine für Zentralfeuermunition"

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so ... heute kam die Bestätigung vom LRA München zurück ... Rechnung lag keine bei, so dass ich davon ausgehe, dass er hier kostenfrei ist.
 
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Hab im KVR auch nix bezahlt. Hab kurz ne Empfangsbestätigung bekommen. Und mehr nicht.
Was will man da auch bitte registrieren. Erinnert mich irgendwie an 1971, als es WBKs mit 8 eingetragenen Waffen gab und in jeder Zeile stand "...Hersteller unbekannt, keine Nummer....".
Nur Blödsinn. Das Waffengesetz entwickelt sich immer mehr zu einem Bürokratiemonster dass auch die Behörden über fordert.
Auch ist das neue Waffengesetz grad ein Jahr in Kraft, bzw. gewisse Passagen wie der Magazindreck grad mal 8 Monate und schon macht jeder was er will.... Vom kleinsten LRA bis hin zu den Bundesländern.
 
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Also- auf der "Rechnung" stand Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), 40. Änderungsverordnung, Tarifstelle 26- Anzeigebescheinigung Magazine - AVerwGebO 26.38 = 1x25,00 EUR. Denke also in dieser Stadt kostet es pro Magazin 25,00 EUR.
 
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26.38
Amtshandlungen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht in den Ziffern 26.1 bis 26.37 aufgeführt sind.
Gebühr: Euro 25
 
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Hab im KVR auch nix bezahlt. Hab kurz ne Empfangsbestätigung bekommen. Und mehr nicht.
Was will man da auch bitte registrieren. Erinnert mich irgendwie an 1971, als es WBKs mit 8 eingetragenen Waffen gab und in jeder Zeile stand "...Hersteller unbekannt, keine Nummer....".
Nur Blödsinn. Das Waffengesetz entwickelt sich immer mehr zu einem Bürokratiemonster dass auch die Behörden über fordert.
Auch ist das neue Waffengesetz grad ein Jahr in Kraft, bzw. gewisse Passagen wie der Magazindreck grad mal 8 Monate und schon macht jeder was er will.... Vom kleinsten LRA bis hin zu den Bundesländern.

also ich habe meinen Antrag auf Registrierung der Magazine bestätigt (gestempelt und unterschrieben) vom KVR zurück erhalten ... also sowohl das Datenblatt mit meinen Angaben wie auch das eigentliche Formular mit den aufgeführten Magazinen.
 
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Also- auf der "Rechnung" stand Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), 40. Änderungsverordnung, Tarifstelle 26- Anzeigebescheinigung Magazine - AVerwGebO 26.38 = 1x25,00 EUR. Denke also in dieser Stadt kostet es pro Magazin 25,00 EUR.
Eher pro Antrag ;)
Das ist eine angebrochene Verwaltungsviertelstunde an aufwand und mit 25€ korrekt bepreist.
Man hat nur den Antrag zu den Alkten zu nehmen und die Anzeigebescheinigung zu bestätigen.
 
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Beschäftige mich auch gerade mit dem Formular. Warum entwirft eigentlich jede Behörde ein eigenes, wenn es schon eins vom BKA gibt, das aber nur am Rande…

Was tragt ihr unter „Dauerhafte Beschriftung“ ein? Auf den Magpul Magazinen steht ja ein halber Roman, irgendwelche Patentnummern auf das Formular zu übernehmen ist ja nur begrenzt sinnvoll.

Außerdem will unsere Behörde hier eine Kaufbeleg oder eine Erklärung zum Kaufdatum habe, Gebe ich die nicht schon ab, wenn ich das in die Tabelle eintrage? Was habt ihr gemacht?
 
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Außerdem will unsere Behörde hier eine Kaufbeleg oder eine Erklärung zum Kaufdatum haben
Das könnte gerade bei Altbeständen, die man vor 20 Jahren auf der Waffenbörse in Dortmund oder Kassel gekauft hat schwierig werden…
 
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Beschäftige mich auch gerade mit dem Formular. Warum entwirft eigentlich jede Behörde ein eigenes, wenn es schon eins vom BKA gibt, das aber nur am Rande…

Was tragt ihr unter „Dauerhafte Beschriftung“ ein? Auf den Magpul Magazinen steht ja ein halber Roman, irgendwelche Patentnummern auf das Formular zu übernehmen ist ja nur begrenzt sinnvoll.

Außerdem will unsere Behörde hier eine Kaufbeleg oder eine Erklärung zum Kaufdatum habe, Gebe ich die nicht schon ab, wenn ich das in die Tabelle eintrage? Was habt ihr gemacht?
Kaufdatum oder gar Beleg sind eigentlich nicht vorgesehen, ich empfehle "vor 2016" oder eine ähnlich pauschale Aussage oder, den Teil erst einmal offen zu lassen. Jede Festlegung kann gegen Dich verwendet werden, wenn man bspw. 01.01.2005 einträgt o.ä.
Am Ende entscheidet erstmal Dein SB und im Zweifel ein Gericht.

Weiter oben stehen die Pflichtangaben. Natürlich ist es von Belang, WANN das Magazin gekauft wurde, weil es ja ggfs. BKA-erlaubnispflichtig sein könnte. Aber anscheinend wurde das dann nicht durchdacht bis zum Ende.

Wie man heraushört, akzeptieren viele Behörden eine einfache Erklärung oder ein plausibles Datum von vor 2017, einige aber eben auch nicht, das dürfen sie aber gar nicht.

Wenn "dauerhafte Beschriftung" abgefragt wird, ist diese anzugeben...sorry.
 
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Das könnte gerade bei Altbeständen, die man vor 20 Jahren auf der Waffenbörse in Dortmund oder Kassel gekauft hat schwierig werden…
Ich habe meine G3-Magazine als "Souvenir" für den Grundwehrdienst Ende der 90er Jahre noch mit DM gekauft, erst 2020 ist ein G3-Klon eingezogen, mal sehen, ob sie mir daraus einen Strick drehen wollen :)
 

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