Fragen aus eurer mündlichen Prüfung

Registriert
21 Dez 2007
Beiträge
687
Moin,
an eine Frage kann ich mich sehr gut erinnern.
Mir wurde ein Bild von einem recht großen Ameisenhaufen vorgelegt.
Nachdem ich diesen als Ameisenhaufen bestimmt habe, folgte die Frage, von welcher Wildart die Ameise als Hauptnahrungsmittel genutzt wird.
Was war also damals die Antwort eines 18 jährigen, wie aus der Pistole geschossen?

Ameisenbär

War ja nicht falsch, da nicht nach einer heimischen Wildart gefragt wurde.
Die Prüfer fanden es auch recht lustig.
Mußte dann aber doch zur heimischen Wildart Specht etwas mehr erzählen :D
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
CapreolusVenatorTom schrieb:
Wichtig ist, darauf zielte wohl die Frage:
Kann ich mir nicht ernsthaft vorstellen.
CapreolusVenatorTom schrieb:
Der darf natürlich nie fehlen. Auch wenn die Notwendigkeit eines solchen aus der Fragestellung heraus sehr konstruiert erscheint.
CapreolusVenatorTom schrieb:
- nicht mit geladener Büchse durch das Nachbarrevier
abseits der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege (und von mir aus des Jägernotweges) überhaupt nicht zur Jagd ausgerüstet. Also nix mit entladener Waffe mal schnell über die 25m nachbarlicher Wiese. Außer Du schaffst es, einen Notstand zu postulieren.
CapreolusVenatorTom schrieb:
- Stichwort: Wildfolgevereinbarung
Bisher abwegig. Käme nur zum tragen bei Frageerweiterung auf "beschossener Bock springt krank über Grenze und bleibt in Sichtweite liegen/nicht liegen".
CapreolusVenatorTom schrieb:
- Kein Jägernotweg, kein Bergen durch das Nachbarrevier
Die Begründung für diese Aussage interessiert mich. So etwas Bedarf der Quellenangabe.
Man KANN das begründen, aber wenn ein Prüfling dies hinbekommt, hat er sich Zusatzpunkte redlich verdient.
 
A

anonym

Guest
Tiroler Bracke schrieb:
Man KANN das begründen, aber wenn ein Prüfling dies hinbekommt, hat er sich Zusatzpunkte redlich verdient.

Nee, kann man nicht. Wer sich im eigenen Revier den Bock schon angeeignet hat, der hat Eigentum begründet. Wenn er selber nicht aneignungsberechtigt weil nicht jagdausübungsberechtigt ist, dann hat er durch die rechtmäßige Inbesitznahme des Jagdgastes Eigentum zugunsten eines Dritten begründet. Selbstverständlich kann er sein oder fremdes Eigentum sofern nicht sonst jagdlich ausgerüstet also theoretisch über Wald, Wiese und Feld des Nachbarreviers transportieren, ohne dass der JAB des fremden JB da irgendwas dran ändern kann, schon gar nicht, sich zum Jagdschutzberechtigten aufzuspielen, wenn ihm sein Jagdschein was wert ist. Auf eine Frage gäb es eine Auskunft, gar kein Problem, und damit ist Materie Jagdschutz am Ende. Denn wildern kann man nur herrenloses Wild. Das ist es aber in einem solchen Fall nicht mehr.
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
DWM1915 schrieb:
Tiroler Bracke schrieb:
Man KANN das begründen, aber wenn ein Prüfling dies hinbekommt, hat er sich Zusatzpunkte redlich verdient.

Nee, kann man nicht. Wer sich im eigenen Revier den Bock schon angeeignet hat, der hat Eigentum begründet. Wenn er selber nicht aneignungsberechtigt weil nicht jagdausübungsberechtigt ist, dann hat er durch die rechtmäßige Inbesitznahme des Jagdgastes Eigentum zugunsten eines Dritten begründet. Selbstverständlich kann er sein oder fremdes Eigentum sofern nicht sonst jagdlich ausgerüstet also theoretisch über Wald, Wiese und Feld des Nachbarreviers transportieren, ohne dass der JAB des fremden JB da irgendwas dran ändern kann, schon gar nicht, sich zum Jagdschutzberechtigten aufzuspielen, wenn ihm sein Jagdschein was wert ist. Auf eine Frage gäb es eine Auskunft, gar kein Problem, und damit ist Materie Jagdschutz am Ende. Denn wildern kann man nur herrenloses Wild. Das ist es aber in einem solchen Fall nicht mehr.


Oh, DWM, das war doch deutlich eine Falle.

Fragestellung gibt Sommer vor! Prüfling begründet seine Ansicht nur für die dazwischen liegende Wiese unter der Annahme, daß es sich hierbei um eine landwirtschaftliche Nutzfläche handelt.

NatSchG §51(1)S.2

Im fremden Revier hat der Jäger kein aus dem Pachtvertrag herrührendes von NatSchG unabhängiges Betretungsrecht der landwirtschaftlichen Flächen.
Wildfolge brauchen wir nicht betrachten, da Stück tot, angeeignet und kein Wild im Sinne des Jagdrechtes mehr.
Notstand dürfte ausfallen, da es mit Sicherheit einen zumutbaren Zugang aus dem eigenen Revier oder über einen zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder eben Jägernotweg gibt.

Was meinst Du, warum ich die Begründung wissen wollte und Zusatzpunkte für die korrekte Anwort ausgelobt habe, wie man so eine Antwort trotzdem begründen KANN. Deine Ausführung hätte ich von einem Prüfling zwingend erwartet.


Wir können jetzt drüber diskutieren, inwieweit der Satz 2 nur eine Einschränkung des Satzes 1 darstellt und Eigentumsbergung nicht zum Zwecke der Erholung dient. Aber andererseits kann man ein Betretungsrecht auf fremden Eigentum ohne eigenes Rechtsverhältnis eh nur aus dem NatSchG oder Waldgesetzen herleiten oder eben dem Notstand.
 
A

anonym

Guest
Alla guut :18:

Ich hätt jetzt auch grad wirklich keine Lust, hier in medias res zu gehen und gar zu prüfen, ob das NaturSchG überall einschlägig ist und ob es Ausnahmen oder Rechtfertigungen geben könnte. Hättst aber auch gleich schreiben können, dass Du nicht auf die üblichen Jagdschützer aus bist, dann hätt ich mir die durchaus nicht falsche Antwort sparen können :28:
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
DWM1915 schrieb:
Alla guut :18:

Ich hätt jetzt auch grad wirklich keine Lust, hier in medias res zu gehen und gar zu prüfen, ob das NaturSchG überall einschlägig ist und ob es Ausnahmen oder Rechtfertigungen geben könnte. Hättst aber auch gleich schreiben können, dass Du nicht auf die üblichen Jagdschützer aus bist, dann hätt ich mir die durchaus nicht falsche Antwort sparen können :28:

Ich habe oben noch einiges nacheditiert, falls Du es noch nicht gelesen hast.
Ein wesentlicher Teil ist u.a.:

Was meinst Du, warum ich die Begründung wissen wollte und Zusatzpunkte für die korrekte Anwort ausgelobt habe, wie man so eine Antwort trotzdem begründen KANN. Deine Ausführung hätte ich von einem Prüfling zwingend erwartet.
 
Registriert
1 Jun 2011
Beiträge
27
In der Wildbiologie: Das Schwarzwild Erzählen Sie mal alles was Sie darüber wissen. Also 5 Minuten über Lebensweise Zähnezahl Rauschzeit Tragzeit erzählt und alle waren zufrieden, dann noch 7 Enten und Gänse bestimmen. Jagdliche Praxis musste ich die Baujagd erklären und dann noch ein Bild von einem zerwirkten Rehmit der Frage was ist das ich dann na Braten nee genauer ahhh Wildpred nee noch genauer und dann die Idee na klar Lebensmittel Jawohl und nun die Hygienevorschriften. Bei den Waffen wurde mir eine Brenneke und eine KK Schrotpatrone hingelegt was ist das wozu Gefahrenbereich, dann Handhabung an der Sig Sauer und Sauer 202 auch easy, im Recht ettliche Fragen über Hektarzahlen Gemeinschafts und Eigenjagd Wieviele Waffen in welchem Schrank im Naturschutz meinem Horrorfach erklären Sie ein Biosphärenreservat mit all seinen Zonen was ist erlaubt was nicht, nennen Sie bitte 3 bekannte Reservate, dann noch ein paar Blumen und Sträucher sowie Getreidesorten. Hunde hatte ich die Englischen Vorstehhunde herauszufinden deren Aufgabengebiete Krankheiten erklären der VJP HZP Meisterprüfung und dann nach 10 Minuten Schmoren im Vorraum Herzlichen Glückwunsch und ein freundliches WMH und das wars.
Im nachherein eigendlich eine Easynummer, aber man muß halt über alles ein wenig erzählen können und vorallem auch das Richtige, denn Hamburger Prüfer sind sehr direkt über verzapfte Kacke. Also alle Fächer mit Begeisterung reinpfeifen und nicht sagen oh was ne Scheisse, dann klappts schon :27:
 
A

anonym

Guest
"Nennen sie mir das Haupterkennungsmerkmal des grünfüßigen Teichhuhns."

Es soll schon Leute gegeben haben die geantwortet haben: "Die roten Füße..." :18: :18:
 
Registriert
30 Mai 2012
Beiträge
158
Vor nicht allzu langer Zeit...

Was ist eine Schabracke?
- Sattelfleck beim Muffelwild

Wie unterscheidet sich primär die Brunft von Rot- und Damwild?
- Damwild Brunfthirsch ist zuerst am Brunftplatz, dann folgt Kahlwild. Rotwild umgekehrt

Wann entstand der Begriff der "Waidgerechtigkeit" wie wir ihn heute verstehen?
- Sehr früh, erste Anzeichen schon im 2. Jh bei den Kelten

Dürfen Vollmantelgeschosse auf der Jagd in der BRD verwendet werden?
- erlaubt schon, aber wegen der Waidgerechtigkeit sollten sie niemals verwendet werden. So wollte es der Prüfer hören!

Kann eine Pfütze ein Biotop sein?
- Ja, denn ein Biotop ist nicht größenabhängig

Gruß und allen die die Prüfungen vor sich haben viel Erfolg!
 
Registriert
21 Aug 2012
Beiträge
59
Ende September im Kreis Dithmarschen /Schleswig-Holstein:

Präparate erkennen:

Wiesenweihe, Eichelhäher, Pfeifente, Altersbestimmung Rehbock und Rotwild am Unterkiefer, Trittsiegel Damwild, Iltis.
Blutbuche, Brennessel (hüstel), Birke, Schwarzdorn, gekeimte Getreidesorten, Zecken, Hirschlausfliege, Lungenwürmer, Spulwürmer

Schwanenhals erklären (UVV), Selbstladeflinte vorführen, Drilling, Sauer 202, M98, Einstecklauf (welcher Schrotlauf im Drilling), Schrot mit Nummernbezeichnung (3 = 3,5 mm), Randfeuerpatrone, Versorgung von Wild, bedenkliche Merkmale, Kühltemperaturen, Aufbewahrung

Hunde erkennen (Foxterrier, Pudelpointer, Irish Setter), grundlegendes zur Hundehaltung, Zwingergrößen, Apell, Stubendressur.

Recht: Quer durch den Garten, Reviergrößen, Eigenjagd, Jagdrecht, Jägernotweg, Jagdgenossenschaft, Wildfolge (Mindestregelung), Tollwutbezirk.

2,5 Stunden mit 5 Mann, danach waren wir durch, alle bestanden.
Prüfung in freundlicher Atmosphäre, allerdings wollten die dann auch einiges wissen.
 
Y

Yumitori

Guest
uihhh schrieb:
Sachsen Paule schrieb:
- zu Rehgehörnen die in etwa (!) passenden Unterkiefer raussuchen
- Präparat Steinmarder: Sollte ich einfach was zu erzählen (warum kein Baummarder, Wildbiologie etc.)
- Wildschadensarten aufzählen und erklären
- Präparate: Getreidesorten erkennen und kurz was erzählen

Mehr fällt mir leider nicht mehr ein. Sind ja auch schon 10 Jährchen her...

präparat steinmarder geht ja noch und macht auch sinn ihn vom baummarder unterscheiden zu können. doch warum es wesentlich ist den backenzahn von baummarder zu steinmarder zu unterscheiden, hat sich mir in der ausbildung leider immer entzogen ;-)

Moin,

die allererste Frage, die mir 1973 gestellt wurde, war, warum ich denn überhaupt da sei, ich sei noch nicht ganz 16 Jahre alt und könne doch noch mal wiederkommen -
( Ich bin durchgefallen, damals musste man die ganze Prüfung nochmal wiederholen und auch ein ganzes Jahr lang nochmal Lehrgang machen - was ich subjektiv als ungerecht empfand, heute eiss ich, dass es richtig war - nicht, weil ich so viele falsche Antworten gegeben habe, vielmehr weil ich sicher noch nicht reif genug war)
1974 war die allererste Frage dann, ob ich es wirklich nicht lassen könne und ich solle doch mal etwas über das Gehörnwachstum bei Rehbock und Hirsch erzählen.
In diesem Jahr habe ich bestanden -

Es ist ganz sinnvoll, wenn man einen Schädel oder einen Unterkiefer im Revier findet, wenn man sagen kann, von was einem Tier er stammt. Funde erzählem i m m e r eine Geschichte, manche eine kurze, manche eine längere....
 
Registriert
10 Jan 2012
Beiträge
7.623
Eine Frage die mir bei der mündlichen Prüfung zum Thema Marder nicht eingefallen ist und seit dem so eingebrannt ist das ihr mich das nachts um vier Fragen könntet und ich würde es wissen:

Worin liegt der Unterschied im Gebiss von Stein- und Baummarder?
 
Registriert
2 Dez 2011
Beiträge
184
Wo ich das Thema Jägernotweg lese fällt mir auch eine Frage ein die mir gestellt worden ist und dessen Antwort ich noch heute hinterfragen würde.

Jagdrecht:
Sie fahren ins Revier und gehen das letzte Stück zu Fuß durch das Nachbarrevier über den Jägernotweg. Während Sie dort entlang gehen glasen Sie die Reviergrenze ab und entdecken dabei IHREN Lebenshirschen. Wie handeln Sie?

Meine Antwort:
Angucken. Meine Waffe ist im Futteral, nicht geladen und ich stehe im fremden Revier.

Prüfer:
:11: Ihre Waffe ist geladen und gesichert! Was machen Sie?

Ich:
Weiter angucken. Wenn es mit dem Revierinhaber vereinbart wäre würde ich ggf. heranpirschen, aber Pirschen ist ja eine Art des Nachstellens und könnte als Wilderei ausgelegt werden. Mit Angucken bin ich da sicherlich rechtlich sauber.

Prüfer:
:16: :11: :16:
SIE SCHIEßEN!!! Den Hirsch sehen Sie nie wieder!!! Rechtlich gesehen erlegen Sie ein Stück Wild in IHREM Revier und das dürfen SIE als JAGDPÄCHTER. Sollten Sie hier bestehen dürften Sie in ein paar Jahren ein Revier pachten, wenn SIE hier bestehen sollten.

Ich:
:13: Ok. --- Anschließend kamen fast nur Sonderfragen sodass ich zwischenzeitlich Angst hatte durchzufallen. Man war der gefrustet!

Ich glaube heute noch, dass der alte Herr etwas verwirrt war und das mit dem Schuss aus einem fremden Revier der Tatbestand der Wilderei als erfüllt angesehen werden könnte. Egal wie, die Frage verbinde ich seitdem mit meiner Jagdprüfung.

Eine weitere Frage aus der Waffenhandhabung:

Waffe aussuchen, aufnehmen, laden (ich nahm den 98er), Hindernis überwinden, aufbaumen... Nato-ÜbungsMuni laden...
so nun die Frage:
Vor Ihnen sehen Sie eine Sau mit Frischlingen. Wie verhalten Sie sich?

Ich:
Wildschweine sind frei, Boden ist nicht gefroren = Kugelfang ist gegeben, Vorder- und Hinterland abglasen ob frei, freistehendes Frischling aussuchen, Kugelfang muss gegeben sein, dann Waffe entsichern, es mach KLAAACK als der 98er auf Teilgesichert stand... ich sichere die Waffe wieder, nehme die Waffe runter und sage "Sooo DIE Wildschweine sind wohl weg, wa?! Jetzt müssen wir wohl wieder warten, ne?"

Der Prüfer lacht laut los und sagt :18:
"Naaa? Gute Jäger waren früher gute Wilddiebe, wa?!"
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
165
Zurzeit aktive Gäste
797
Besucher gesamt
962
Oben