Fragen zur Fangjagd mit Eiabzugeisen in RLP

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Guten Morgen,

nach erfolgreich abgeschlossenem Fangjagdseminiar dachte ich eigentlich, dass die benötigte Genehmigung zur bestimmungsgemäßen Verwendung eines Eiabzugeisens zum Marderfang zur Erhaltung der Biodiversität (in RLP gem. Landesjagdgesetz mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde erlaubt) als Jagdscheininhaber eine reine Formalität sei. Hier wurde mir nun schriftlich mitgeteilt, dass mein Antrag einen nicht unerheblichen Verwaltungsakt bedeutet, und Gebühren im Bereich von 45-105€ verursacht.

Zitat: UJB: Um eine sachlich korrekte Abwägung unsererseits durchführen zu können, sind wir gehalten verschiedene Institutionen anzuhören, wie zum Beispiel: NABU, Landespflege, Kreisjagdmeister, Obere Jagdbehörde, Landesjagdverband.

Ist diese Vorgehensweise üblich? Wird dieser Aufwand wirklich jedes Mal und für jeden Einzellfall so betrieben? Welche Erfahrungen gibt es?

Bitte keine Grundsatzdiskussion bezüglich Totschlagfallen anfangen, dies ist nicht Bestandteil meiner Frage. Danke!

Mit freundlichen Grüßen
Waidmannsheil!
 

FTB

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Meine Güte, wie dankbar ich doch bin, dass die Fangjagd in Niedersachsen noch ganz gut möglich ist.
Man braucht den Fallenschein, stellt die Fallen fachgerecht auf und kontrolliert regelkonform - Fertig.

Was, bitteschön, hat denn der NABU in der Auflistung verloren?
 
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Meine Güte, wie dankbar ich doch bin, dass die Fangjagd in Niedersachsen noch ganz gut möglich ist.
Man braucht den Fallenschein, stellt die Fallen fachgerecht auf und kontrolliert regelkonform - Fertig.

Was, bitteschön, hat denn der NABU in der Auflistung verloren?

Gute Frage :)
Und warum wurde PETA einfach so übergangen? Müssten die nicht auch zustimmen?
 
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Totfange habe ich noch nicht beantragt in RLP, ca. 100 € kostet aber auch eine Genehmigung für Fangjagd im befriedeten Bezirk. Gebühren können also hinkommen.
 
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Das ist ein ordinärer Verwaltungsakt. Ist bei uns in NRW auch so, jedoch hängt da "nur" ein 65 € Preisschild dran, die in der Regel aber der Grundeigentümer (befr. Bezirk) dann zu zahlen hat.
 
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Das ist ein ordinärer Verwaltungsakt. Ist bei uns in NRW auch so, jedoch hängt da "nur" ein 65 € Preisschild dran, die in der Regel aber der Grundeigentümer (befr. Bezirk) dann zu zahlen hat.

Da muss aber doch nicht für jeden Einzelfall zig Behörden und Institutionen bemühen. Kann ich mir nicht vorstellen. Wäre ja ein Fall für Raab deckt auf....
 
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Eine Genehmigung ist jeweils für das entsprechende befr. Grundstück nötig, meist mit Befristung. Wie groß der Aufwand für die Behörde ist, hängt hier davon ab, ob innerhalb der Jagdzeit oder innerhalb der Schonzeit (= Schonzeitaufhebung) die Jagdausübung stattfinden soll.

Bei Deiner Situation in der Eingangsfrage könnte ich mir aber auch eine politisch motivierte Hürde vorstellen. Man verbietet die Jagdausübung mit Schlagfallen zwar nicht, macht sie aber mit bürokratischem Aufwand nahezu unerreichbar.
 
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Könnte politisch motiviert sein, könnte aber auch mangelnde Sachkenntnis sein. Man will ja niemandem etwas unterstellen...
In diese Richtung ging ja auch meine Frage. Was tun andere Behörden in RLP? Wer hat die notwendige Genehmigung bekommen, welche Kosten sind angefallen?
 
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Hat niemand hier jemals eine Erlaubnis für ein Eiabzugeisen in RLP beantragt und kann meine Eingangsfrage beantworten? Kann ich ja fast nicht glauben...
 

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