Frangible Munition

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anonym

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Verwendet jemand diese Fangschusspatronen ?

Werde die nächsten Monat erhalten.
in 38 Spez mit Fangschussgeber Kal. 12
und eine 12 er Slug
Interessieren würde mich Präzision auf welche Distanz
sowie Resultate beim Objekt. Lösen sich ja bei auftreffen auf harte
Gegenstände Beton Teer etc. in Pulverstaub auf.

Besten Dank für Antworten
julius1900
 
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anonym

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Julius1900 schrieb:
Verwendet jemand diese Fangschusspatronen ?

Werde die nächsten Monat erhalten.
in 38 Spez mit Fangschussgeber Kal. 12
und eine 12 er Slug
Interessieren würde mich Präzision auf welche Distanz
sowie Resultate beim Objekt. Lösen sich ja bei auftreffen auf harte
Gegenstände Beton Teer etc. in Pulverstaub auf.

Besten Dank für Antworten
julius1900

9x19 geeignet, das Schwarze der Scheibe noch auf 25 m zu treffen, beim Fangschußgeber wird das jedoch nicht klappen, aber weder das Ding noch die Patrone ist eigentlich für solche Entfernungen gedacht. Bei Kopfschüssen auf Schweine von oben meist kein Ausschuß, auch Geschoß war in einigen Fällen nicht mehr zu finden, nehme an, daß es irgendwo an einem Knochen auseinander ist.......aber zuverlässige Wirkung auch bei schweren Stücken und Brainshot. Ideale Patrone für die Straße, wenn man da noch geladene Waffen führen und schießen dürfte. Vgl. § 13 VI WaffG i.V.m. § 20 BJG und einem rechtsbeugerischen Urteil aus Stuttgart.......Sonst noch bei einigen Skymarshallbehörden in Verwendung. Hohe Geschwindigkeit, leichtes Geschoß, große Energieabgabe, geringe Wahrscheinlichkeit eines Ausschusses...........
 
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anonym

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@ 9x19

Besten Dank ist ja auch für den Einsatz auf Strassen
und im Häuserbereich da ist kein Ausschuss ideal.
Das gesetzliche ist bei uns kein Problem.

Muss mal überlegen ob ich da einen Revolver 357 Mag.
posten soll.

Weidmannsheil
julius1900
 
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anonym

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Julius1900 schrieb:
@ 9x19

Besten Dank ist ja auch für den Einsatz auf Strassen
und im Häuserbereich da ist kein Ausschuss ideal.
Das gesetzliche ist bei uns kein Problem.

Muss mal überlegen ob ich da einen Revolver 357 Mag.
posten soll.

Weidmannsheil
julius1900

Hab jetzt erst gesehen, daß Du aus der CH bist, alles klar. Wäre bei uns auch kein Prob, wenn die Richter hier nicht jeden Bürger bei vermeintlichen Verstössen gegen das WaffG so sehr in rechtsbeugerischer Manier über den Richtertisch ziehen, bis sie ihn verurteilt haben, überwiegend jedenfalls, sodaß man immer mit dem schlimmsten zu rechnen hat. Und deshalb rate ich von Fangschüssen auf oder neben der Straße hier in D ganz ab, ich verweigere sie auch der Polizei aus den genannten rechtlichen Gründen heraus. Niemand kann mich zwingen, einen Verstoß gegen das WaffG zu begehen. Wenn Du die .357 nimmst, es gibt ja dafür auch frangible, dann probier das vorher mal an ein paar erlegten Stücken aus, würde mich auch interessieren, wie die sich verhält gegenüber der 9x19. Aber man braucht die so selten, daß es sich nicht lohnt, dafür extra eine KW mitzuschleppen, wenn man sie nicht ohnehin so wie ich immer dabei hat........ :wink:
 
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anonym

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@ 9x19

Also ich bekomm die Patrone in 38 Spez.
Da nehm ich sicher ein 357 er das ist das gleiche Kaliber.

Normalerweise hab ich die Sig Sauer P 230 in 9mm Police
mit der kannst du auch mal einen Nagel einhämmern ist
äusserst robust.

9x19 weiss ich nicht ob solche Patronen erhältlich sind
das ist doch 9 mm Para oder Luger

Was machst Du denn mit angefahrenem Wild auf der Strasse
oder im Dorfbereich auf dem Trottoir und wer ausser Dir soll denn den
Fangschuss anbringen. ??

Bei uns jedenfalls wird das nicht durch die Polizei erledigt.
Dafür ist die Jagdaufsicht zuständig


Gruss
julius1900
 
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anonym

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Julius1900 schrieb:
@ 9x19

1. Also ich bekomm die Patrone in 38 Spez.
Da nehm ich sicher ein 357 er das ist das gleiche Kaliber.

2. Normalerweise hab ich die Sig Sauer P 230 in 9mm Police
mit der kannst du auch mal einen Nagel einhämmern ist
äusserst robust.

3. 9x19 weiss ich nicht ob solche Patronen erhältlich sind
das ist doch 9 mm Para oder Luger

4. Was machst Du denn mit angefahrenem Wild auf der Strasse
oder im Dorfbereich auf dem Trottoir und wer ausser Dir soll denn den
Fangschuss anbringen. ??

Bei uns jedenfalls wird das nicht durch die Polizei erledigt.
Dafür ist die Jagdaufsicht zuständig


Gruss
julius1900

1. Ich hab sie neben der 9 Para auch in .357 Mag, in .38 Spl hab ich sie noch nicht gesehen, was aber nichts heißen will.

2. Wär nicht mein Fall, aber jedem Tierchen sein Pläsierchen. SIG Sauer ist äußerst zurückhaltend, wenn deren Plempen nach mehr als 10000 Schuß kaputtgehen, dann kennen die ihre Kundschaft nicht mehr........Das ist für mich ein KO-Kriterium.......

3. Doch, sie sind erhältlich. Und ja, es ist die 9mm Luger oder 9 mm Parabellum.

4. Ist mir egal, die Polizei ist bei uns auch jagdschutzberechtigt und wenn sie es nicht ist, dann ist sie auf jeden Fall aber IMMER für die öffentliche Sicherheit in Form der Bewahrung der geschriebenen Rechtsordnung zuständig. Ist die verletzt, und das ist sie, wenn ein Fangschuß erforderlich ist, weil verletztes schwerkrankes Wild auf der Straße liegt, hat die Polizei sie im Rahmen der Gefahrenabwehr bzw. im ersten Angriff wieder herzustellen, bis richtige Verwaltung zur Stelle ist, um die verbockte Situation wieder zu bereinigen...... :wink: .
WaffG und Jagdgesetz sind zwei gleichrangige bzw. gleichwertige Gesetze, übergesetzlicher Notstand greift nicht als Rechtfertigung für einen Verstoß gegen das WaffG. Deshalb bleibe ich lieber auf der rechtlich sicheren Seite und führe auf öffentlichen Straßen keine geladenen Waffen mehr, auch und gerade nicht im eigenen Revier, ob innerhalb oder außerhalb von Fahrzeugen, das schließt auch Feldwege mit ein. Man hat hier letztes Jahr einen Mann in Stuttgart über den Tisch gezogen, weil man ihn verurteilen wollte, und die Leute beim Deutschen Jagdschutzverband haben den Knall scheinbar immer noch nicht gehört........
 
A

anonym

Guest
@ 9x19

Punkt 2 Willst wohl nie für was neues
Investieren damit die Wirtschaft läuft.


Punkt 4 verstehe ich nicht ( Ich muss es ja auch nicht )
erinnert mich aber an die Krimi Serie

Die seltsamen Methoden des Franz Josef Wanninger

Ich versehe nicht wie man verwundeten Tieren den Fangschuss
verweigern kann.
Den Fangschuss mach ich auch in angrenzenden Revieren
und diese Jäger auch bei uns.
Aber das ist eine Sache von füreinander miteinader für die Sache.
Vertrauen nennen wir das.
Das Wild bringst Du dann aufgebrochen deinem Nachbarn.

Gruss
julius1900
 
A

anonym

Guest
Julius1900 schrieb:
@ 9x19

Punkt 2 Willst wohl nie für was neues
Investieren damit die Wirtschaft läuft.


Punkt 4 verstehe ich nicht ( Ich muss es ja auch nicht )
erinnert mich aber an die Krimi Serie

Die seltsamen Methoden des Franz Josef Wanninger

Ich versehe nicht wie man verwundeten Tieren den Fangschuss
verweigern kann.
Den Fangschuss mach ich auch in angrenzenden Revieren
und diese Jäger auch bei uns.
Aber das ist eine Sache von füreinander miteinader für die Sache.
Vertrauen nennen wir das.
Das Wild bringst Du dann aufgebrochen deinem Nachbarn.

Gruss
julius1900

Zu Punkt 2: Ja, will nix neues mehr, hab genug alten Plunder...... :wink:

Zu Punkt 4: Wenn Du's nicht verstehst, solltest Du es auch nicht kritisieren. Es geht nicht darum, den Fangschuß generell zu verweigern, sondern nur auf oder unmittelbar an der Straße, weil dort durch die "Jagdausübung" nach Ansicht eines OLG in Deutschland immer und in jedem Fall schon abstrakt Menschen gefährdet werden, obwohl die entsprechende Rechtsvorschrift so eng gar nicht ausgelegt werden dürfte. In diesem Fall darf man nicht mal eine geladene Schußwaffe führen, weil das OLG eine faktische Jagdausübung nicht mal ansatzweise in Erwägung gezogen hat, selbst wenn sie rechtlich wirklich unzulässig gewesen wäre. Und ich bin nicht willens, mich deswegen mal verurteilen zu lassen und meinen Jagdschein zu verlieren, wenn das die Polizei auch machen kann und meist ohnehin zuerst vor Ort ist.

Nachtrag: In fremden Revieren schieß ich selbstverständlich auch, aber auch dort nicht auf oder an der Straße.
 
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9x19 schrieb:
Nachtrag: In fremden Revieren schieß ich selbstverständlich auch, aber auch dort nicht auf oder an der Straße.

In diesem Zusammenhang mal eine Frage: Was gehört zur "Strasse" ? Auch der Graben und die 3m Grün mit dem dann folgenden Radweg und den zum Acker hin gepflanzten Büschen bzw. der noch mitgeteerten Auffahrt ?

Jaaaa...? :roll:

basti
 
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anonym

Guest
basti schrieb:
9x19 schrieb:
Nachtrag: In fremden Revieren schieß ich selbstverständlich auch, aber auch dort nicht auf oder an der Straße.

In diesem Zusammenhang mal eine Frage: Was gehört zur "Strasse" ? Auch der Graben und die 3m Grün mit dem dann folgenden Radweg und den zum Acker hin gepflanzten Büschen bzw. der noch mitgeteerten Auffahrt ?

Jaaaa...? :roll:

basti

Es geht um den § 20 BJG, das sogen. örtliche Verbot. Es gibt Orte, an denen aus diesem Grund nie gejagt werden darf und es gibt Orte, an denen aus diesem Grund zeitweise nicht gejagt werden darf, z.B. auf Hochsitzen, unter denen gerade Reiter vorbeireiten. Wenn die weg sind, darf wieder geschossen werden, wobei der § 20 BJG sogar die Jagdausübung im Ganzen, also diejenige der Legaldefinition des § 1 IV BJG verbietet, und damit eigentlich nach philologischer Auslegung alles untersagt ist, auch schon das Aufsuchen, was ja eigentlich quatsch ist, da durch das Aufsuchen noch keine Gefahrenquelle geschaffen wird............. Daher wäre die Rechtsvorschrift nach meiner Rechtsauffassung auch teleologisch auszulegen gewesen im Falle des Jagdpächters, der besoffen durch die Gegend fuhr. Aber das ist eine andere Geschichte..........Ob Du noch im konkreten Einzelfall jagen durftest, entscheidet im Zusammenhang mit § 13 VI WaffG künftig und auch in der Vergangenheit erstmal der StA und dann das Gericht. Nur hat das heute Folgen, da man zwischenzeitlich Waffen im Zusammenhang mit der Jagdausübung nur noch nicht schußbereit führen darf und andernfalls wie Zuhälter Maier auch Straftäter ist und mit Freiheitsstrafe, wenigstens aber mit Geldstrafe und Jagdscheinentzug belohnt wird. Das Gericht in Stuttgart hat m.W. nicht anerkannt, daß es auch unabhängig von der rechtlich zulässigen Jagdausübung eine faktische geben kann, nach der man zwar möglicherweise objektiv unzulässigerweise jagt, aber subjektiv nicht, und daß der Gesetzgeber beim Verbot der Jagdausübung im Sinne des § 20 BJG nicht alle Jagdhandlungen im Sinne des § 1 IV BJG gemeint haben kann, da sie mit Ausnahme der Schußabgabe weder abstrakte noch konkrete Gefahrenquelle schaffen, sonst müßte man die Waffe bereits entladen, wenn einem auf dem Waldweg Spaziergänger entgegenkommen............. Ich für mich habe aus diesem Wirrwarr den Schluß gezogen, daß ich bis zur Änderung des § 13 VI WaffG keine Straße mehr mit einer geladenen Waffe betrete oder befahre, obwohl das nach meiner Rechtsauffassung weder vorher noch jetzt verboten ist, aber von mind. einem Gericht anders gesehen wird, und hoffe, daß der DJv endlich in die Gänge kommt, sich für den Wegfall dieser schikanierenden und kriminalisierenden Regelung des § 13 VI WaffG vehement und mit Nachdruck einsetzt mit dem Ziel der alten Regelung vor dem 01.04.2003. Da der Bundestag mir auf eine entsprechende Petition aber geschrieben hat, daß eine Änderung nicht beabsichtigt ist und der DJV immer noch nichts tut, kann man da aber lange drauf warten und es werden noch viele Jäger ihren Jagdschein verlieren und unter einer Regelung leben, die im Falle des Verstosses dieselben Sanktionen hat wie sie einen illegalen Waffenbesitzer erwarten, der nicht nur die Waffe ohne Erlaubnis besitzt, sondern sie auch noch in Tateinheit führt. Wenn Du unmittelbar neben der Straße lädtst und in eine abgewandte Richtungm schießt, bist Du m.E. aber auf der sicheren Seite. Ich konnte hier jetzt nicht mehr schreiben, das Thema ist zu komplex für ein solches Posting und diese Zeilen sind ohne weitere Erläuterung aus dem Zusammenhang gerissen sicher angreifbar, aber es muß jetzt einfach mal so zur Sensibilisierung reichen...........
 

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