Frau von herabfallenden Schrotkugeln getroffen - Waffen weg

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9 Okt 2015
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Ein 78-jähriger hat in Niederösterreich beim Starevergrämen in die Luft geschossen. Eine 250m weiter entfernt stehende Frau wurde ihrer Aussage nach von herabrieselnden Schroten getroffen (aber nicht verletzt).

Es folgte was folgen muss: Alarmfahndung - Abnahme der Waffen - Anzeige wg. Gefährdung der körperlichen Sicherheit

https://noe.orf.at/stories/3069443/

Bin gespannt, ob man jemals erfährt, was dann letzten Endes herauskommt.
 
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Die Frage ist doch nur, ob er berechtigt war ( Eigenjagd, Pächter, Begeher, ... ) den Schuss abzugeben. Wenn er nicht berechtigt war hat er ein Problem. Eine Gefährdung bei einem Steilschuss mit Schrot wird kein Gutachter attestieren.
 
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28 Jan 2019
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... und manche schmeißen sich vor Schmerzen auf den Boden und schreien bis der Notarzt kommt:unsure:
D.T.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25534

Guest
Vermutlich war das Stare vergrämen nicht zulässig. Ich müsste hier vermutlich auch meine Waffen abgeben wenn ich ohne jagdlichen Zweck mit Schrot rumschiessen würde.
 

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