Frechheit

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Solche kleinen Unterschiede können in meinem Bereich SEHR viel Geld kosten, also sollte man das hier auch mit gekräuselten können. :p

So, jetzt ist hoffentlich Ruhe und alle vertragen sich wieder. :cool:
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Gekräuselt findet sich aber nicht immer auf dem Haupte.
Stören da nicht die Gummihandschuhe?

CdB
 
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Das macht der Computer, denn das ist alles nur eine Frage des "wordings". ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Dann drück mal die Däumchen, das der Strom nicht ausfällt, sonst ist wieder Handarbeit angesagt.


CdB
 
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12 Apr 2016
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Moin!
...
Der nicht erbrachte Beweis der Schuld ist strafrechtlich eben wegen der Annahme "Unschuldig bis zum Beweis der Schuld" ein "Freispruch", aber da es kein Beweis für die Nicht-Schuld ist, ist es strenggenommen kein Freispruch vom Verdacht.

Im Deutsch der Juristen korrekt.

[Korinthenmodus] Der Nicht-Beweis einer Sache ist kein Beweis für das Gegenteil. [/Korinthenmodus]
...
Hierauf fällt mir allerdings auch ein, in .de wird zu wenig gepoppt, dafür zu viel gefurzt. ;)
 
Y

Yumitori

Guest
Im Deutsch der Juristen korrekt.


Hierauf fällt mir allerdings auch ein, in .de wird zu wenig gepoppt, dafür zu viel gefurzt. ;)

N'Abend,
nein, das ist im Deutsch der Juristen n i c h t korrekt. Es gibt nämlich keinen Freispruch von einem Verdacht. Ein Verdacht bestätigt sich oder nicht, tut er es nicht, löst sich das Verfahren - untechnisch gesprochen - in Luft auf.
Der Witz ist, es braucht keinen Freispruch von einem Verdacht, wenn er sich bestätigt, gibt es ein Gerichtsverfahren, wenn nicht entweder eine Einstellung oder einen Freispruch.
Es ist Unsinn, von einem Freispruch von einem Verdacht zu reden.
 
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...
Der Witz ist, es braucht keinen Freispruch von einem Verdacht, wenn er sich bestätigt, gibt es ein Gerichtsverfahren, wenn nicht entweder eine Einstellung oder einen Freispruch.
Es ist Unsinn, von einem Freispruch von einem Verdacht zu reden.

Das werden die kompetenten Wolfskuschler in einem Stuhlkreis aber nochmals debattieren und dir mitteilen, ob deine unmaßgebliche juristische Meinung ;) in diesem Verfahren von staatstragender Bedeutung von Bestand sein kann und ob das im Kontext nach wie vor (!) verdächtiger Jäger, so unwidersprochen stehen bleiben kann.

Da geht es ja immerhin auch um bedeutende Emotionen und die Tatsache, dass man den Wolf auch schlicht persönlich WILL.


Grosso
 

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