[Niedersachsen] Fremder Stöberhund regelmäßig in meinem Revier

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Das Problem:
Ein früherer Begehungsscheininhaber mit Stöberhund (Alpenländische Dachsbracke) fährt regelmäßig 40 km weit in mein Jagdrevier und lässt dort seinen Stöberhung in den Buschecken stöbern, onwohl er einen BGS für ein anderes Revier, in der Nähe seiner Wohnung, hat.

Ich habe ihn bereits mehrfach darauf angesprochen, aber das interessiert ihn nicht.
Er würde seinen Hund bei seinen Spaziergängen in meinem Revier stehts im Auto lassen.

Als er noch seinen BGS bei mir hatte, wollte er die weite Strecke nie alleine ins Revier fahren, um z. B. mal zu kirren, weil das ja eine Menge Diesel kostet.

Gibt es ein Gesetz was das freie Stöbern in fremden Revieren verbietet?
Bevor ich das Ortnungsamt oder einen Anwalt einschalte, würde ich gerne die Frage hier diskutieren.

TH
 

GMV

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Freies Stöbern? Also wenn jemand, von dem ich sicher weiß, dass er jagen kann, mit seinem brauchbaren Hund gegen meinen verbalisierten Willen in meinem Revier "frei stöbert" (nachstellen), könnte man durchaus zur Ansicht gelangen, der § 292 StGB ist einschlägig....

Edith sagt: Beweise sichern, wie es @Schnepfenschreck vorschlägt.
 
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Freies Stöbern? Also wenn jemand, von dem ich sicher weiß, dass er jagen kann, mit seinem brauchbaren Hund gegen meinen verbalisierten Willen in meinem Revier "frei stöbert" (nachstellen), könnte man durchaus zur Ansicht gelangen, der § 292 StGB ist einschlägig....

Edith sagt: Beweise sichern, wie es @Schnepfenschreck vorschlägt.

dem braucht man nichts mehr hinzufügen!
D.T.
 

GMV

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Ja, bei einem ehemaligen JES-Inhaber kann "bedingter Vorsatz" sicher unterstellt werden. Trotzdem müsste für einen Strafantrag ganz konkret einem Wildtier, das dem Jagdrecht unterliegt, nachgestellt worden und das gerichtsfest dokumentiert sein.

Richtig, deswegen verwies ich ja auf deinen Beitrag "(gerichtsverwertbare) Beweise sichern"...Das schafft zumindest eine brauchbare Basis für juristisches Vorgehen. Aber selbst mit solchen Beweisen muss man die Staatsmacht ab und an "zum jagen tragen"...
 
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Aktives stöbern wäre in meinen Augen Jagdausübung. Ohne eine Berechtigung zu haben, Wilderei. Da aber in Niedersachsen kein Leinenzwang ausserhalb der Brut- und Setzzeit besteht, muß der Unterschied zwischen " ohne Leine etwas rechts und links des Weges laufen" und dem aktiven Stöbern bewiesen werden. Also, wenn der Hund spurlaut wird, Wild treibt und der Führer nicht eingreift, wäre das in meinen Augen gegeben. Zeugen mitnehmen!
 
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Es muss ja ( oft einen zeitlich weit entfernten) Grund geben, warum er das macht?
Was ist beim BGS schief gelaufen?
 
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Es muss ja ( oft einen zeitlich weit entfernten) Grund geben, warum er das macht?
Was ist beim BGS schief gelaufen?
Es wurde ihm alles zu viel: Arbeit, Kitzrettung, Kirren, etc., er musste nichts alleine machen,
alles mit mir zusammen.

Irgenwann habe ich ihn gefragt ober er überhaupt noch weitermachen will? Wollte er dann nicht.

Er durfte dann trotzdem jedes Jahr noch einen Jährling bei mir erlegen. Aber damit ist jetzt Schluss!

TH
 
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