Freudenschüsse

tar

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Ja allerdings ist die WaffVwV mittlerweile der Meinung:

12.4.1 In § 12 Absatz 4 Nummer 1 wird das Schießen auf befriedetem Besitztum mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers aus zugelassenen SRS-Waffen freigestellt, wenn dabei die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und es nicht in der Nähe leicht entflammbarer Objekte erfolgt. Die sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen (z.B. nur Kartuschenmunition, Geschossenergie unter 7,5 Joule) müssen ebenfalls gegeben sein. Pyrotechnische Munition der Klasse PM I erfüllt diese Voraussetzungen.

Offensichtlich reicht es dem Gesetzgeber aus, wenn man in Eigenverantwortung gerade nach oben in die Luft schießt (nicht vom Balkon o.ä.).
Erstaunlich... ;)
 
Y

Yumitori

Guest
Ja allerdings ist die WaffVwV mittlerweile der Meinung:
12.4.1 In § 12 Absatz 4 Nummer 1 wird das Schießen auf befriedetem Besitztum mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers aus zugelassenen SRS-Waffen freigestellt, wenn dabei die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und es nicht in der Nähe leicht entflammbarer Objekte erfolgt. Die sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen (z.B. nur Kartuschenmunition, Geschossenergie unter 7,5 Joule) müssen ebenfalls gegeben sein. Pyrotechnische Munition der Klasse PM I erfüllt diese Voraussetzungen.

Offensichtlich reicht es dem Gesetzgeber aus, wenn man in Eigenverantwortung gerade nach oben in die Luft schießt (nicht vom Balkon o.ä.).Erstaunlich... ;)

Zum Gruße,

ich muss gestehen, ich mache mir nicht bei jedem Knall in die Hosen, finde es aber auch mehr als erstaunlich - bei der eher geringen Größe der heutigen Grundstücke....
 
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18 Apr 2016
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Zu Gruße,

"würde ich mal vermuten" ist hier zwar zulässig, nicht aber richtig, auf Vermutungen Entscheidungen aufzubauen ist im juristischen Bereich zwar nicht immer unzulässig, wohl aber oftmals.

Und "Beschlagnahme" ist das sicher nicht gewesen, aber das geht hier zu weit.
Wenn die Staatsmacht weg. Vermutungen immer handeln dürfte, dann wären wir wirklich weit weg vom Rechtsstaat.
Schon schlimm genug, dass wir nicht mehr wirklich freiheitlich sind....

Naja, da ich ja nicht dabei war, kann ich ja nur vermuten, was der Grund war, der die Polizei zur Mitnahme der anderen Waffen war. Und ich musste auch nicht drüber entscheiden, also durfte ich schon vermuten.
Was der Begriff der Beschlagnahme genau beinhaltet, entzieht sich meiner Kenntnis. Daher ist die Verwendung des Begriffs umgangssprachlich zu sehen.
Und du weisst doch gewiss auch aus deiner beruflichen Laufbahn, dass Vermutungen für Staatsanwälte der Grund sein können, sehr "fortgeschrittene" Maßnahmen einzuleiten.
Ich weiss von Fällen aus jüngster Vergangenheit, wo es dazu gekommen ist, dass Behörden die Kundendaten eines Händlers, der Luftgewehre und Co - darunter auch Exportfedern - verkauft, genutzt haben, Hausdurchsuchungen zu erwirken, weil die Kunden mal eine Exportfeder gekauft haben. Der Kauf und Besitz der Federn ist völlig legal und nur der Einbau ohne Genehmigung verboten. Aber das eine Feder legal gekauft wurde, hat wohl einemStaatsanwalt ausgereicht, um zu vermuten, dass sie auch illegal eingebaut wurde. Und für einen Richter war diese Vermutung Grund genug, Durchsuchungsbeschlüsse zu unterschreiben.

Gruß,
Blechhase
 
Registriert
20 Mrz 2007
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Klar, man kann die Feder auch benutzen um das Bett dran aufzuhängen, das wäre auch meine erste Vermutung gewesen.
 
Y

Yumitori

Guest
Naja, da ich ja nicht dabei war, kann ich ja nur vermuten, was der Grund war, der die Polizei zur Mitnahme der anderen Waffen war. Und ich musste auch nicht drüber entscheiden, also durfte ich schon vermuten.
Was der Begriff der Beschlagnahme genau beinhaltet, entzieht sich meiner Kenntnis. Daher ist die Verwendung des Begriffs umgangssprachlich zu sehen.
Und du weisst doch gewiss auch aus deiner beruflichen Laufbahn, dass Vermutungen für Staatsanwälte der Grund sein können, sehr "fortgeschrittene" Maßnahmen einzuleiten.
Ich weiss von Fällen aus jüngster Vergangenheit, wo es dazu gekommen ist, dass Behörden die Kundendaten eines Händlers, der Luftgewehre und Co - darunter auch Exportfedern - verkauft, genutzt haben, Hausdurchsuchungen zu erwirken, weil die Kunden mal eine Exportfeder gekauft haben. Der Kauf und Besitz der Federn ist völlig legal und nur der Einbau ohne Genehmigung verboten. Aber das eine Feder legal gekauft wurde, hat wohl einemStaatsanwalt ausgereicht, um zu vermuten, dass sie auch illegal eingebaut wurde. Und für einen Richter war diese Vermutung Grund genug, Durchsuchungsbeschlüsse zu unterschreiben.

Gruß,
Blechhase

Zum Gruße,
ich werde die Frage von (Un-) Zulässigkeit von Vermutungen in juristischer Hinsicht nicht weiter diskutieren - derjenige, der nicht entscheiden muss, darf alles vermuten, keine Frage, was immer für ein Ballon dabei rauskommt.
Der Staatsanwalt, der einen Durchsuchungsbeschluss unterschreibt, entscheidet ja nicht über das Vorliegen einer Straftat oder auch nur eines Gesetzesverstoßes.
Der Beschluss ist eine Ermittlungsmaßnahme, mehr nicht.
So "fortgeschritten" ist ein solcher Beschluss nicht, kann jeden von uns im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens treffen.
Daraus ein "wird schon was dran sein" abzuleiten,
wäre unzulässig, wird aber oft in der Öffentlichkeit gemacht.
 
Registriert
11 Aug 2011
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Klar, man kann die Feder auch benutzen um das Bett dran aufzuhängen, das wäre auch meine erste Vermutung gewesen.
Da darfst Du ja gerne nach fragen allerdings verkauft Frankonia nach wie vor Ventile um Luftpumpen auf 16 Joule hochzurüsten.
 

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